Haus von meiner Mutter kaufen zusammen mit meiner Freundin, aber wie

Hallo.
Ich möchte zusammen mit meiner Freundin das Haus meiner Mutter KAUFEN um es anschließen Umzubauen und einen Anbau daneben zu stellen. Der Marktwert des Hauses (von der Bank niedrig geschätzt) beläuft sich auf 75.000€. Es besteht zur Zeit noch ein Darlehen von 53.000€ auf das Haus. Dieses läuft auf meine Mutter.

Der Ursprüngliche plan sah vor das meine Freundin und ich ein Darlehen in Höhe der Um/Ausbaukosten + des Marktwertes des Hauses aufnehmen. (meine Mutter bliebe ausen vor, würde nur 350€ „Miete“ zahlen) Dadurch hätten wir das Haus GEKAUFT (für 75.000€) und das Darlehen (53.000€) damit getilgt. Die Restlichen 22.000€ die meine Mutter noch bekommen hätte wären uns über Umwege für den Ausbau wieder zur verfügung gestanden. Also hätten wir effektiv nur 53.000€ dafür gezahlt. Aber wir hätten es eben gekauft… Dadurch würde bei meiner Freundin keine Schenkungssteuer von 30% anfallen. Den genau dies ist eben der knackpunkt. Sie darf es nicht geschenkt bekommen sondern wir müssen es kaufen.

Nun jedoch möchte die Bank 40.000€ mehr veranschlagen als mein Architekt. Warum auch immer die Bank dessen Zahlen für unrealistich hält…
Dadurch funktioniert die Finanzierung zu zweit jedoch nichtmehr. Sprich meine Mutter muss mit ins Boot.

Nun meine Eigentliche Frage: Wenn meine Freundin, meine Mutter und ich den Kredit aufnehmen, kann ich das Haus zu je 1/3 aufteilen und es trotzdem als Kauf angeben??? Oder gilt dies als Schenkung. In meinem falle wäre dies egal da ich ja der Sohn bin, jedoch wären bei meiner Freundin dann 30% Schenkungssteuer fällig. Bei einem Kauf eben nicht.

Kennt sich damit jemand aus?

mfg

sorry, kurz und knapp; Keine Ahnung :frowning:

…das ist ja alles ziemlich wirrig…

Da ich immer für klare Verhältnisse bin, habe ich zwei Vorschläge:

  1. Deine Mutter baut anhand deiner Pläne an und um. Dafür nimmt sie einen Kredit, der zur Zeit besonders günstig ist, auf. Um ihn abzubezahlen, nimmt sie die Miete, die du deiner Mutter zahlst, da du ja nun das Haus mitbewohnst.

  2. Du gehst zum Notar und kaufst deiner Mutter das Haus ab, und zwar zu dem Preis, der ermittelt wird. Die Bank gibt dir dafür ein Darlehen, dass du dann zusammen mit dem zweiten Darlehen für den Umbau abzahlst. Da deine Mutter den Kaufpreis bekommt, löst die ihr Darlehen ab.

Nun ist es deiner Mutter überlassen, ob sie dir das Geld, das sie für den Hausverkauf bekommen hat, schenkt. Dann musst du auch keine Schenkungssteuer bezahlen. Deine Freundin hat bis hierher nichts mit dem Vorgang zu tun - muss sie doch auch nicht. Sie kann dir doch Miete zahlen. Wenn ihr dann mal heiratet, hast du das Haus mit in die Ehe gebracht - und das ist gut so. Denn im Fall einer Scheidung ngeht dir die Schenkung deiner Mutter nicht verloren.

Übrigens: Eigentlich geht man zum Notar, um diese Dinge zu besprechen, der kennt nämlich die exakte rechtliche Seite. …und: Solltet ihr nicht wirklich über Eigenkapital verfügen und ist alles finaziell eng, lasst von diesem Deal die Finger!!

Hulda aus Fulda

Hallo Hilfloser,

Da bin ich auch hilflos.

Das ist wohl eher eine frage für einen Finanzexperten.
Ich kann leider nicht helfen.

Gruß von der Blonden

Hallo,

wenn ich den Text lese stellen sich mir doch einige Fragen.

Was heißt „… möchte die Bank 40.000€ mehr veranlschlagen als mein Architekt“???
Der Kaufpreis wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart, da hat die Bank kein Mitspracherecht.
Oder ist damit gemeint, dass die Bank TEUR 40 Eigenkapital (wieviel im bisherigen Konstrukt eingesetzt werden soll ist nicht ersichtlich) verlangt?

Was heißt „…kann ich das Haus zu je 1/3 aufteilen und es trotzdem als Kauf angeben“?
Soll es in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden? Oder was ist mit „aufteilen“ gemeint?

Allgemein:

Wer Eigentümer ist hat nichts damit zu tun, wer bei der Bank als Kreditnehmer auftritt. Soll heißen, auch wenn die Mutter Mitkreditnehmerin wird (warum eigentlich? Reicht nicht auch die Bürgschaft?) können trotzdem Sohn und Schwiegertochter Eigentümer des Hauses sein / werden.
In diesem Fall sollte dann aber aus Fairneßgründen eine Regelung getroffen werden, dass die Mutter nicht nur aus dem Kredit heraus belastet wird, sondern auch eine Gegenleistung erhält, z. B. wäre eine reduzierte Miete o.ä. denkbar.

Die Frage der Schenkungssteuer (im übrigen: ich finde es richtig und gut, die steuerliche Seite zu berücksichtigen, man sollte Dinge aber nicht nur wegen der Steuer, sondern unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen tun) stellt sich im geschilderten Fall m. E. nicht. Denn egal wie groß der Anteil der Freundin später sein wird - 1/2 oder 1/3 -: sie käuft diesen Anteil von der Mutter und bekommt ja nix geschenkt. Also kann m. E. auch keine Schenkungssteuer anfallen.

Hilfreich?

Gruß

Günter