Haus - Wasserschaden

Hallo liebe Leute,

nehmen wir mal an, ein Paar kauft ein 14 Jahre altes Haus (NRW), die Unterzeichnung des Notarvertrags steht noch bevor.

Bei der Besichtigung vorher wurde ersichtlich, dass ein Wasserschaden im Keller wegen eines Defektes an der Pumpe aufgetreten ist. Dieser Schaden wurde der Versicherung gemeldet und er wird auch behoben.
Im Kaufvertrag wird die Kenntnis dieses Schadens festgehalten und auch, dass dieser bis zum Eigentumsübergang behoben sein muss.

Jetzt meinte einer von der Trocknungsfirma, dass eine Außenwand im Keller merkwürdig dunkel sei. Zwar ist wegen der Trocknung die Wand derzeit trocken, aber komisch fand er es doch…

Was wäre nun, wenn nach Eigentumsübergang festgestellt wird, dass durch diese Kellerwand von oben Wasser dringt (Haus nicht gut abgedichtet oder sonst was)? Ist der Verkäufer haftbar machbar? Sollte unser Paar im Notarvertrag noch eine Klausel wegen dieser Wand einbauen?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!
Carmen

Was wäre nun, wenn nach Eigentumsübergang festgestellt wird,
dass durch diese Kellerwand von oben Wasser dringt (Haus nicht
gut abgedichtet oder sonst was)?

Häuser werden gekauft wie besehen.

Ist der Verkäufer haftbar machbar?

Wenn man ihm arglistiges Verschweigen nachweisen kann, ja.

Sollte unser Paar im Notarvertrag noch eine Klausel
wegen dieser Wand einbauen?

Unser Paar sollte zu allererst mit einem Sachverständigen in das Haus reingehen, was nützt der schönste Vertrag, wenn das Haus ne Bruchbude ist.

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!
Carmen

Was wäre nun, wenn nach Eigentumsübergang festgestellt wird,
dass durch diese Kellerwand von oben Wasser dringt (Haus nicht
gut abgedichtet oder sonst was)?

Häuser werden gekauft wie besehen.

Ne,ne! Häuser werden gekauft, wie es im notariellen Kaufvertrag vereinbart ist

Sollte unser Paar im Notarvertrag noch eine Klausel
wegen dieser Wand einbauen?

Das ist genau das richtige Mittel um den Käufer abzusichern. Feuchtigkeitsschäden bzw. drückendes Grundwasser, fehlerhafte Isolierung ist eine mühsame und meist teure Angelegenheit. Wenn man den Verdacht hat - muss genau eine entsprechende Haftungsklausel in den Kaufvertrag, wenn man nicht bereit ist, ggf. diesen Schaden selbst zutragen.

Gruß n.

Ne,ne! Häuser werden gekauft, wie es im notariellen
Kaufvertrag vereinbart ist

Stimmt, aber nach dem Kaufvertrag könnte es schwierig werden, Entschädigung für Mängel, die man vorher hätte feststellen können, zu erhalten.

Das ist genau das richtige Mittel um den Käufer abzusichern.
Feuchtigkeitsschäden bzw. drückendes Grundwasser, fehlerhafte
Isolierung ist eine mühsame und meist teure Angelegenheit.

Hand aufs Herz: Würdest Du so eine Immobilie kaufen ? Das war eigentlich mein Punkt: Mängel vorher zu erkennen, statt sich mit einem ausgefuchsten Vertrag vermeintlich abzusichern.

Jetzt meinte einer von der Trocknungsfirma, dass eine Außenwand im
Keller merkwürdig dunkel sei. Zwar ist wegen der Trocknung die Wand
derzeit trocken, aber komisch fand er es doch

Ein Haus nicht zu kaufen, nur weil einer von der Trocknungsfirma etwas komisch findet, ist Quatsch.
Solche Aussagen von Ahnungslosen erlebe ich täglich - erst gestern rief mich ne Mieterin an, bei der Wartung einer Therme hätte der Techniker gesagt, solch einen Sicherungskasten bei Drehstrom hätte er noch nie gesehen…ob das denn nicht alles lebensgefährlich sei. Obwohl ich auf die Mieterin eingeredet habe, wie auf nen lahmen Gaul bestand sie darauf, sofort einen Elektriker zur Prüfung zu bestellen. Abends war er da, alles ok, wieviel der Spass die Frau gekostet hat weiß ich (noch) nicht.

Also wahrscheinlich ist die Wand trocken - einen Sachverständige bestellen, nur weil irgendjmd. irgendwas komisch findet ist m.E. zu teuer. Ein Satz in den Kaufvertrag wie „Der Verkäufer sichert zu, dass im Keller an den Außenwänden keine Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind und haftet für die nächsten 2 Jahre für evtl. notwendigen Reparaturen wg. eindringender Feuchtigkeit im Kellerbereich.“
ist schnell geschrieben, kostet kein Geld, der Notar formuliert das noch ein bißchen netter und der Käufer ist diesbzgl. auf der sicheren Seite.
Wo ist das Problem?

Gruß n.

Wo ist das Problem?

Das Problem liegt darin, dass ein sechstelliger Betrag für eine Immobilie ausgegeben werden soll, ohne sich vorher davon zu überzeugen, in welchen technischen Zustand das Objekt ist. Es kann ja jeder machen wir er es möchte, aber wenn ich zu einem Notar gehe, um einen Kaufvertrag zu unterschreiben, weiß ich, was man über das Kaufobjekt wissen kann. Ein Haus mit einem feuchten Keller würde ich definitv nicht kaufen, egal was im Kaufvertrag steht, denn vertragliche Ansprüche zu haben ist eine Sache, sie durchzusetzen eine andere.

Moin,

„Der Verkäufer sichert zu, dass im Keller an den
Außenwänden keine Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind und
haftet für die nächsten 2 Jahre für evtl. notwendigen
Reparaturen wg. eindringender Feuchtigkeit im Kellerbereich.“

Und es finden sich wirklich Verkäufer, die dumm genug sind, so was zu unterschreiben? *staun*

In meinen Augen ist das für den doch ein unkalkulierbares Risiko. Und jetzt sage bitte keiner „bei einem Objekt ohne Mängel kann nichts passieren“. Jedes Objekt hat irgendwelche Mängel und oft wissen weder Verkäufer noch Käufer etwas davon. Und wer weiß was in 2 Jahren alles passiert…

Gruß
Stefan

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