Hallo,
wer bezahlt bei unklarer Verursacherlage die Ursachenforschung für einen Wassereintritt?
Beispiel:
Nehmen wir mal an, in einem Haus wohnen mehrere Parteien.
Partei A wohnt im EG, Partei B im 1. OG darüber.
In der Wohnung der Partei A dränge von der Decke her Wasser ein.
Die Stelle des Wasserschadens läge so an der Außenwandnähe, dass die Ursache für den Wassereintritt sowohl am Dach als auch an der Dachterasse des Partei B liegen könnte.
Wer würde in so einem Falle die Kosten für die Ursachenforschung primär aufkommen müssen?
Wer muss die Ursachenforschung beauftragen?
Die Hausverwaltung (Weil Ursache am Dach zu finden wäre)?
Die Partei B (Weil Ursache an dessen Dachterasse zu finden wäre)?
Die Partei A (Weil hier der Wasserschaden auftritt)?
Vorab Vielen Dank
A.J.
Hallo,
wer bezahlt bei unklarer Verursacherlage die Ursachenforschung
für einen Wassereintritt?
Beispiel:
Nehmen wir mal an, in einem Haus wohnen mehrere Parteien.
Partei A wohnt im EG, Partei B im 1. OG darüber.
In der Wohnung der Partei A dränge von der Decke her Wasser
ein.
Die Stelle des Wasserschadens läge so an der Außenwandnähe,
dass die Ursache für den Wassereintritt sowohl am Dach als
auch an der Dachterasse des Partei B liegen könnte.
Wer würde in so einem Falle die Kosten für die
Ursachenforschung primär aufkommen müssen?
Wer muss die Ursachenforschung beauftragen?
Wo hier der Schaden liegt ist nicht klar, es besteht aber die Gefahr, dass sowohl Gemeinschaftseigentum als auch Sondereigentum geschädigt werden können und der Schaden mit jedem Tag zunimmt. Daher ist die Hausverwaltung unverzüglich gefordert, die Schadensursache abzuklären und zu beseitigen.
Sollte der Schaden durch Leitungswasser verursacht sein, was meistens der Fall ist, und es besteht eine Leitungswassserversicherung (ebenfalls meistens vorhanden), übernimmt die Versicherung in der Regel alle Kosten. Andernfalls gehen die Kosten an den, von dessen Leitungen der Schaden ausging: Wasserleitungen ab Abzweigung von der Hauptleitung bis in die Wohnung sind Sondereigentum, die Hauptleitungen sind Gemeinschaftseigentum. Analog die Eigentumsverhältnisse bei Abwasser.
Wolfgang D.