Hallo ihr „drei“.
ich denke wenn kein Vermerk im Überschreibungsvertrag bzw. Grundbuch steht, wird sie das nicht dürfen.
Ist ihr Lebensgefährte nicht als Eigentümer eingetragen, da in der Frage der Besitzer in Anführungszeichen gestzt wurde?
Aber ist das Haus wirklich so klein, dass es kein eigenes Zimmer für euere Kind geben wird, wenn es größer ist ? Ein eigenes Zimmer brauchen Kinder eigentlich erst ab ca. 3 Jahre, vorher sind es meistens die Eltern die sich ggf. gestört fühlen.
Wenn dieses Haus so klein ist, könnte es sein, dass es einem Verband steht, der dem Verband für Wohneigentum angeschlossen ist. Sonst könnte man auch als einzel Mitglied sich dort beraten lassen.
Als Anregung warum ihr prüfen solltetm ob es nicht andere Möglichketen gäbe, würde mir einfallen:
Denn ein Haus, evtl. freistehend bedeutet,
A) für sich selber zu arbeiten und renovieren un d keinem Vermieter das Geld in Rachen zu schmeißen
B) ist häufig ein kleiner Garten dabei, der für Kinder ideal ist.
C) man ist nicht so abhängig von Nachbarn, die sich evtl. von Kindern gestört fühlen, bzw. man ist selber nicht gestört
D) Ich freue mich, dass ich Sommer grillen kann ohne das ich erst alles mit in Park schleppen muss usw.
E) prüft doch die Möglichkeit, nicht sofort aber demnächst einen Anbau zu machen. Manche bauen eine vorhandene Garage um zum Schlafzimmer und Kinder bekommen das alte Schlafzimmer. Oder das Wohnzimmer (falls groß genug) wird geteilt in WoZi und Schlafzimmer; Licht kann man mit z.B (sorry hier folgt leider Werbung, aber ich kenne keine andere Bezeichnung dafür):„Talis Lichtkamin“ schaffen.)
Ich wünsche euch viele schöne Tage zu dritt, genießt die Zeit, sie ist so schnell vorbei.
Liebe Grüße aus Hamburg