Haus wieder zurück nehmen geht da?

Hallo, mein Freund hat von seiner Mutter das Haus überschrieben bekommen mit Notar und allem drum und dran. Sie wollte das, dass Haus in guten Händen bleibt. Jetzt sind wir aber zu dritt (baby) haben kein Platz mehr in 2 Zimmer weil die kleine ja auch bald ein eigenes Zimmer haben möchte. Haben jetzt überlegt auszuziehen, aber dennoch das Haus weiterhin zu führen weil wir ja irgendwann wieder zurück wollten. Jetzt hat seine Mutter beschlossen wenn er auszieht macht sie die überschreibung wieder rückgängig.
Ist das denn so einfach wenn mein Freund im Grundbuch als „Besitzer“ der Hauses steht?

Dankeschön schon mal im voraus.
MfG

Hallo einmalig21,
leider kann ich Dir hierbei nicht helfen.
Gruß
Thunderbolt

Hallo

Kommt auf den Übergabe vertrag an wie dieser Verfasst ist wie evtl Wohnrecht oder der gleichen .
Ist nichts vorgegeben das die Übertragung Rückabgewickelt werden muß , bleibt nur die gütliche Einigung oder sich mit der Mutter verkrachen .
Übertragen ist Übertragen wenn es keine Bedingungen gibt .
MfG

Hiertzu kann nur ein Rechtsawalt auskunft erteilen.

Hallo,

überschrieben ist überschrieben.
Der Eigentümer ist der, welcher im Grundbuch eingetragen ist.
Es müßte also Dein Freund wieder seiner Mutter das Haus überschreiben - anders geht das nicht.

Vielleicht sollte man einfach der Mutter erklären, dass man ja nur wegen der Platzverhältnisse und der Kinder wegen momentan ausziehen will.
Der Familienfrieden ist schließlich auch wichtig.

Gruß
Klaus

Da kann nur ein Anwalt helfen, der fachliche Auskunft zu diesem thema geben kann. Aus meiner Sicht können Sie vorab im Grundbuch (Grundbuchamt)nachsehen, ob mit der Eigentumsüberschreibung irgendwelche Auflagen diesbezüglich verbunden sind. Noch etwas. „Besitzer“ ist etwas anderes als „Eigentümer“. Ich kann etwas besitzen ohne Eigentümer der Sache zu sein. Beispiel: Auto für die Tochter läuft auf dem Namen der Eltern. Die Tochter besitzt das Auto, die Eltern sind aber Eigentümer.

Ich würde mit der Mutter aber erst einmal ein weiteres Gespräch führen und die Gründe für die Überlegungen noch einmal darlegen. Nichts ist schlimmer, als wenn durch eine solche Sache die Familienbande in die Brüche gehen.

Hi,
wenn die Grundbucheintragung erfolgt ist, kann die Mutter nichts mehr machen. Dann gehört es nur noch dem Sohn

Hallo ihr „drei“.
ich denke wenn kein Vermerk im Überschreibungsvertrag bzw. Grundbuch steht, wird sie das nicht dürfen.
Ist ihr Lebensgefährte nicht als Eigentümer eingetragen, da in der Frage der Besitzer in Anführungszeichen gestzt wurde?

Aber ist das Haus wirklich so klein, dass es kein eigenes Zimmer für euere Kind geben wird, wenn es größer ist ? Ein eigenes Zimmer brauchen Kinder eigentlich erst ab ca. 3 Jahre, vorher sind es meistens die Eltern die sich ggf. gestört fühlen.
Wenn dieses Haus so klein ist, könnte es sein, dass es einem Verband steht, der dem Verband für Wohneigentum angeschlossen ist. Sonst könnte man auch als einzel Mitglied sich dort beraten lassen.

Als Anregung warum ihr prüfen solltetm ob es nicht andere Möglichketen gäbe, würde mir einfallen:
Denn ein Haus, evtl. freistehend bedeutet,
A) für sich selber zu arbeiten und renovieren un d keinem Vermieter das Geld in Rachen zu schmeißen
B) ist häufig ein kleiner Garten dabei, der für Kinder ideal ist.
C) man ist nicht so abhängig von Nachbarn, die sich evtl. von Kindern gestört fühlen, bzw. man ist selber nicht gestört
D) Ich freue mich, dass ich Sommer grillen kann ohne das ich erst alles mit in Park schleppen muss usw.
E) prüft doch die Möglichkeit, nicht sofort aber demnächst einen Anbau zu machen. Manche bauen eine vorhandene Garage um zum Schlafzimmer und Kinder bekommen das alte Schlafzimmer. Oder das Wohnzimmer (falls groß genug) wird geteilt in WoZi und Schlafzimmer; Licht kann man mit z.B (sorry hier folgt leider Werbung, aber ich kenne keine andere Bezeichnung dafür):„Talis Lichtkamin“ schaffen.)

Ich wünsche euch viele schöne Tage zu dritt, genießt die Zeit, sie ist so schnell vorbei.
Liebe Grüße aus Hamburg

Mein Freund steht als Eigentümer im Grundbuch. Und dort steht auch drin das seine Eltern ein Lebenslanges wohnrecht haben. Und irgendwas steht da auch noch das es eine Rücktrittsrecht gibt in bestimmten Situationen, z.B. Wenn er sich nicht mehr drum kümmert usw.

Hallo, wir haben uns ja oben schon alles ausgebaut aber da wussten wir noch nicht das wir Nachwuchs bekommen. Jetzt ist keine Möglichkeit mehr um auszubauen. Das Haus ist einfach zu kleine und verbaut. Es ist ja jetzt auch nicht nur wegen dem Platz sondern auch die gesamtsituation ist nicht mehr so schön.
Doch mein Freund ist der Eigentümer. Er will ja das Haus auch weiter führen weil es sich auch landwirtschaftlich weiter bilden will und er hat ja auch unterschrieben das seine Eltern lebenslanges wohnrecht dort haben und das wir später für sie zuständig sind wenn sie nicht mehr können. Wir sind ja nicht aus der Welt. Wir würden ja nur eine Straße gegenüber wohnen.

Liebe grüße

das „usw“ macht mich stutzig. Ansonsten gilt mein Rat: Das Gespräch mit den Eltern suchen oder eben zu guter letzt einen Anwalt befragen. Aber denken Sie auch an die Konsequenzen. vielleicht wirft Ihnen ihr Freund später mal vor, diesen Streit provoziert zu haben.

Viel Glück

moin,
ich habe mich mal umgehört und kann dich beruhigen. dein freund ist im grundbuch eingetragen und somit kann sie es euch nicht wieder nehmen. es sei denn, ihr habt einen vertrag, wo z.b. drin steht-das ihr nicht auszieht,euch um sie kümmert,oder ähnliches. ist dies nicht der fall,hat sie keine chance. ich wünsche euch viel kraft und ruhe,schwiegermütter können monster werden,wenn es um ihre söhne geht, ich habe es auch hinter mir! alles gute,bei fragen mailen.

Hallo,
also meines Wissens ist der der im Grundbuch steht
der Eigentümer!
Ab das so einfach ist mit der Rückübertragung weiß
ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Der richtige Ansprechpartner ist hier sicherlich
der Rechtsanwalt.
Die andere Möglichkeit wäre ein Anbau, dann wäre
genug Platz und ihr müsst nicht ausziehen.
Das ist allerdings mit entsprechenden Kosten ver-
bunden. Eine Überlegung aber allemal wert, wenn das
Haus bereits Schuldenfrei ist, mit einer Bank oder Bau-
sparkasse über ein Baudarlehen verhandeln.
(Eine Hypothek auf das Haus/Grundstück aufnehmen)

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Gruß, der Gelegenheitshandwerker

Hallo einmalig 21,
Wenn dein Freund im Grundbuch sthet als Besitzer kann seine Mutter garnichts dagegen unternehmen.
Die Überschreibung ist rechtskräftig und als Besitzer hat dein Freund alle Rechte und Lasten am Grundstück übernommen.
Seine Mutter ist also außen vor .
Sollte es deswegen zu einem Rechtsstreit kommen braucht Ihr Euch keine Sorgen machen. Das solltet Ihr Beide seiner Mutter unmissverständlich klar machen.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
mit freundlichem Gruß Rockhound

Hallo einmalig21 kenne mich da leider nicht aus.

Hallo

Denke, so einfach ist das nicht, wenn über Notar
alles überschrieben und im Grundbuch eingetragen ist,
geht die Rückforderung wohl nur über einen langwierigen Rechsstreit.

MfG
KB
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moin moin aus dem hohen Norden,

die Frage ist so, ohne weitere Hintergrundinformationen nicht zu beantworten.
Spekulation: die Mutter hat im Notarvertrag die Situation mit vereinbart - dann könnte es theoretisch sein, das wieder zurückgeschrieben werden kann.
Aber!!! Spekulation.

um also auf Deine Frage zu antworten.
Es ist nicht so einfach mal eben vom Notarvertrag zurückzutreten oder das Grundbuch zu ändern.
Aber je nach Inhalt des Vertrages denkbar.

Mein Tipp:
Frag den Notar nach der Situation - der weiß es am Besten!!
Oder noch besser - mal 'en Bierchen mit Mutti und die Sache Familien freundlich klären.

Viel Glück bei der Angelegenheit.

HG

WH

Hallo,
nach meiner Vorstellung kann sie GARNICHTS rückgänig machen . Steht denn ein Ausziehverbot im Vertrag? Sie ist ja nicht mehr Eigentümer!
MfG M O