Haus Wiederaufbau im Außenbereich - was beachten?

Hallo Ihr!

Wir haben ein tolles Grundstück im Außenbereich (Nordrhein-Westfalen) gefunden. Das Grundstük & die Lage wären genau das, was wir uns vorstellen.

Leider ist das auch schon alles (Probleme über Probleme) und wir hätten einige Fragen:

Auf dem Grundstück ist ein „Haus“ (Ruine) von 1900, das seit einigen Jahren nicht mehr bewohnt ist. Das Haus ist total verkommen und stinkt (schimmelt von innen).

Lt. Gemeinde wäre ein Abriss & Neubau nur dann möglich, wenn der Eigentümer schon eine Zeit dort gewohnt hat. Aufgrund der Zustand des Hauses ist an ein bewohnen ohne Gesundheitsschäden gar nicht zu denken.
Lt. Gemeinde wäre für uns nur möglich, das Haus „wiederaufzubauen“. Stehen bleiben müssen nur die Außenwände (die auch „hin“ sind) und die tragenden Wände.
Sinn macht das nicht, oder? Wir dürften quasi um die Mauern drum raum bauen / die Mauern mit dem Schimmel einmauern, so dass diese hinterher nicht mehr sichtbar sind.
Verstehen würde ich, wenn man genau dort wieder bauen muss und nicht an anderer Stelle. Oder wenn man nicht größer bauen dürfte als vorhanden oder ähnliches.

Wisst Ihr, ob es Möglichkeiten gibt, doch neuzubauen bzw. die Gemeinde zu überzeugen?
Kann man nicht vorübergehend ein großes „Gartenhaus“ aufbauen (falls man die Baugenehmigung kommt) und dann einen Zweitwohnsitz auf die Adresse angeben?

Wer hat Erfahrungen mit einem Wiederaufbau?

Problem ist auch noch: es gibt kein Wasser- und Abwasseranschluss. Brunnen + Kleinkläranlage sind erforderlich. Vielleicht könnt Ihr hierzu auch noch was schreiben?

Vielen Dank!

Hallo HausKauf
Leider schreibst Du nicht, ob Du das Grundstück bereits gekauft hast. Dann wäre nur noch Schadensbegrenzung möglich…
Ansonsten: Hände weg oder nur kaufen, wenn Du einen extrem langen Atem, ganz viel Geld (ua auch für Bewilligungen, Baugesuche, evtl. juristische Unterstützung etc…), eine riesige Portion Frustrationstoleranz und Verhandlungsgeschick mitbringst.
Unter den geschilderten Bedingungen hat die Gemeinde null Interesse, dass da etwas Neues entsteht. Und mit Tricks wie „Gartenhaus“ würde ich gar nicht erst probieren - das kann nur schief gehen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich schlage mich als Besitzerin eines 250-jährigen ortsbildgeschützten Hauses seit Jahren mit erschwerten Bedingungen und extremen Auflagen herum.

Gruss, Rompecabeza

Diese Anfrage ist zu komplex um für die einzelnen Probleme Tips zu geben.
Ihr müßt euch einen Architekten suchen der sich mit den Problemen Denkmalschutz ?, Brunnen bohren, Grundwasserschutz, im eurem Baugebiet auskennt. Denn jede Gemeinde hat ihre speziellen Vorschriften.

Hallo,

der erste Ansprechpartner ist das örtliche Bauamt und bei einer kleinen Gemeinde ist ein guter Draht zum Bürgermeister ganz gut.
Alle Forderungen und Absprachen schriftlich festhalten.
Evtl. könnte es ja reichen, daß Ihr Euren Erstwohnsitz auf das betreffende Grundstück anmeldet.
Ist auf jeden Fall viel Vitamin B und Glück nötig bei so einem Projekt.
Nicht von der Bürokratie unterkriegen lassen.
Gruß
Jörg

Hallo Ihr!

Wir haben ein tolles Grundstück im Außenbereich
(Nordrhein-Westfalen) gefunden. Das Grundstük & die Lage wären
genau das, was wir uns vorstellen.

Leider ist das auch schon alles (Probleme über Probleme) und
wir hätten einige Fragen:

Auf dem Grundstück ist ein „Haus“ (Ruine) von 1900, das seit
einigen Jahren nicht mehr bewohnt ist. Das Haus ist total
verkommen und stinkt (schimmelt von innen).

Haben Sie schon einen Architekten zu Rate gezogen? Wenn der Schimmel lediglich im Putz sitzt, müsste man den total abschlagen und die Mauern trockenlegen. Es ist sehr aufwändig und teuer, wenn Feuchtigkeit in der Mauer sitzt. Es könnte aber auch sein, dass nur nicht gelüftet wurde… Wie sieht denn das Dach aus?

Lt. Gemeinde wäre ein Abriss & Neubau nur dann möglich, wenn
der Eigentümer schon eine Zeit dort gewohnt hat. Aufgrund der
Zustand des Hauses ist an ein bewohnen ohne Gesundheitsschäden
gar nicht zu denken.
Lt. Gemeinde wäre für uns nur möglich, das Haus
„wiederaufzubauen“. Stehen bleiben müssen nur die Außenwände
(die auch „hin“ sind) und die tragenden Wände.

Steht das Haus unter Denkmalschutz? Dann gibt es strenge Regeln für den Um- oder Wiederaufbau, die zu beachten sind und ein Abriss ist nicht so leicht möglich. Es gibt Zuschüsse, aber besser zuvor alles genau durchrechnen, so ein Liebhaberobjekt ist einfach eine Lebensaufgabe!

Sinn macht das nicht, oder? Wir dürften quasi um die Mauern
drum raum bauen / die Mauern mit dem Schimmel einmauern, so
dass diese hinterher nicht mehr sichtbar sind.
Verstehen würde ich, wenn man genau dort wieder bauen muss und
nicht an anderer Stelle. Oder wenn man nicht größer bauen
dürfte als vorhanden oder ähnliches.
Wisst Ihr, ob es Möglichkeiten gibt, doch neuzubauen bzw. die
Gemeinde zu überzeugen?
Kann man nicht vorübergehend ein großes „Gartenhaus“ aufbauen
(falls man die Baugenehmigung kommt) und dann einen
Zweitwohnsitz auf die Adresse angeben?

Für die Bebauung im Außenbereich gibt es ebenfalls Vorschriften, bei uns in Baden-Württemberg darf z.B. der Kubikmeterraum nicht größer sein als 20!
Ich würde Ihnen empfehlen, mit der Baurechtsbehörde Ihrer Gemeinde einen guten Kontakt zu pflegen, vielleicht kann man den Denkmalschutz etwas lockern!
Denn in Bausachen sind Spielräume vorhanden, auch der Gemeinderat hat ein Wörtchen mitzureden.

Wer hat Erfahrungen mit einem Wiederaufbau?

Wir haben uns bei unserem Umbau auf einen guten Architekten und erfahrene Handwerker verlassen.

Problem ist auch noch: es gibt kein Wasser- und
Abwasseranschluss. Brunnen + Kleinkläranlage sind
erforderlich. Vielleicht könnt Ihr hierzu auch noch was
schreiben?

Dieses Problem sollte ebenfalls mit der Gemeindeverwaltung abgeklärt werden.

Vielen Dank!

Das klingt alles wunderbar aufregend, was Sie schreiben, ich wünsche Ihnen viel Glück und Geduld!

Moin aus Bremen,

in so einem Falle muss man handeln, wie es die Behörde vorsieht.

Natürlich kann es beim Abstemmen des Schimmeldurchsetzten Putzes auch zu Einstürzen der porösen Mauern kommen :wink:

Gruß aus Bremen

Heinrich Ostermeier

Wir haben ein tolles Grundstück im Außenbereich
(Nordrhein-Westfalen) gefunden. Das Grundstük & die Lage wären
genau das, was wir uns vorstellen.

Herzlichen Glückwunsch

Lt. Gemeinde wäre ein Abriss & Neubau nur dann möglich, wenn
der Eigentümer schon eine Zeit dort gewohnt hat.

Versteh ich nicht. Gibt es dazu eine Begründung?

Aufgrund der
Zustand des Hauses ist an ein bewohnen ohne Gesundheitsschäden
gar nicht zu denken.

Verständlich

Lt. Gemeinde wäre für uns nur möglich, das Haus
„wiederaufzubauen“. Stehen bleiben müssen nur die Außenwände
(die auch „hin“ sind) und die tragenden Wände.
Sinn macht das nicht, oder?

Warum nicht? Wände freilegen und schauen. Solange wie die Ziegel sich nicht auflösen, macht das schon Sinn. Dazu aber auf jeden Fall jemanden „vom Fach“ schauen lassen. Man kann sich ja mal einen Kostenvoranschlag machen lassen. Da werden sich schon einige drüber auslassen.

Wir dürften quasi um die Mauern
drum raum bauen / die Mauern mit dem Schimmel einmauern, so
dass diese hinterher nicht mehr sichtbar sind.

Das darf man auf keinen Fall. Den Schimmel kann man nicht einmauern. Da würdet ihr nur Baumaterial in den Sand setzen.

Wisst Ihr, ob es Möglichkeiten gibt, doch neuzubauen bzw. die
Gemeinde zu überzeugen?
Kann man nicht vorübergehend ein großes „Gartenhaus“ aufbauen
(falls man die Baugenehmigung kommt) und dann einen
Zweitwohnsitz auf die Adresse angeben?

Kann ich nichts zu sagen.

Problem ist auch noch: es gibt kein Wasser- und
Abwasseranschluss. Brunnen + Kleinkläranlage sind
erforderlich. Vielleicht könnt Ihr hierzu auch noch was
schreiben?

Wenn ihr ein Abwassernetz habt, seid ihr verpflichtet euch dort anzuschliessen. Grube darf dann nicht mehr sein. Erschliessung machen die Versorgungsbetriebe. Einfach nachfragen und Preise erfragen. Die können durch aus sehr hoch sein. Dann vll weiter suchen und ein erschlossenes Grundstück nehmen.