Haus-Wiederverkauf nach Eigenbedarfskündigung

Hallo liebe Forumsleser-/schreiber,

mal angenommen, einer - in einem Mehrfamilienhaus lebenden - Wohnpartei wurde vom neuen Käufer des Hauses wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Partei zieht (unfreiwillig) aus, der neue Käufer zieht ein. Die herausgekündigte Partei erfährt, dass innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 24 Monaten das Haus vom Käufer zum Wiederverkauf angeboten wird (fast doppelt so teuer als zum damaligen Kaufpreis - einige Renovierungen wurden getätigt, stehen aber in keinem Verhältnis)…

Mindestens folgende Fragen täten sich hier auf:

Hat der ehemalige Mieter irgendwelche Rechte?

Kann man Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, das Haus aber „kurz“ danach wieder abstossen?

Zudem zu einem überteuerten Preis?

Zusätzlich angenommen, das Haus wurde von einem Immobilienmakler gekauft, bewohnt und soll jetzt wiederverkauft werden: Darf dieser Maklercourtage einstreichen?

Fragen über Fragen :wink:

Über viele Meinungen gespannt
freut sich Silke,
Danke

hallo

Hallo liebe Forumsleser-/schreiber,

mal angenommen, einer - in einem Mehrfamilienhaus lebenden -
Wohnpartei wurde vom neuen Käufer des Hauses wegen
Eigenbedarfs gekündigt. Die Partei zieht (unfreiwillig) aus,
der neue Käufer zieht ein. Die herausgekündigte Partei
erfährt, dass innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 24
Monaten das Haus vom Käufer zum Wiederverkauf angeboten wird
(fast doppelt so teuer als zum damaligen Kaufpreis - einige
Renovierungen wurden getätigt, stehen aber in keinem
Verhältnis)…

Mindestens folgende Fragen täten sich hier auf:

Hat der ehemalige Mieter irgendwelche Rechte?

Kann man Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, das Haus aber
„kurz“ danach wieder abstossen?

Zudem zu einem überteuerten Preis?

Ist hier jemand neidisch oder sinnt auf Rache?? Solange sich ein Doofer findet, kann er es auch zum 10fachen Preis verkaufen, soviel mal, dazu

Zusätzlich angenommen, das Haus wurde von einem
Immobilienmakler gekauft, bewohnt und soll jetzt
wiederverkauft werden: Darf dieser Maklercourtage
einstreichen?

Bei selbstgenutzten Immobilien darf er das nicht, meine ich mal gelesen zu haben. Das wird sicherlich Irene wissen

Fragen über Fragen :wink:

Über viele Meinungen gespannt
freut sich Silke,
Danke

LG
Mikesch

Hiho lieber Mikesch,

Danke für die Antwort, dennoch:

Was hat denn - bitte - Rache oder Neid damit zu tun??? Es handelt sich hier um einen fiktiven Fall, in dem Fristen, Rechte, Pflichten, etc. ausgelotet werden dürfen und/oder können.

Soweit man weiss, darf z.B. nach Eigenbedarfskündigung ein Wohnobjekt nur nach einer gewissen Zeit weiter veräussert werden. Auch sei hinterfragt, inwiefern sich eine Person durch Kauf / Eigenbedarfsklage und Wiederverkauf bereichert.

… Alles mal so theoretisch in den Raum gestellt und ohne, dass sich Forumsteilnehmer emotional angegriffen fühlen…

VlG,
Silke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dem Vermieter, der Eigenbedarfskündigung geltend gemacht hat, kann hier keine böse Absicht nachgewiesen werden. Die Lebensplanung kann sich sogar nach 4 Wochen radikal ändern. Es gibt - zum Glück - kein Gesetz und keine Rechtsprechung, die dem Vermieter vorschreibt, wie lange er in der Wohnung bleiben muss, bis er sie verkauft.

Der Mieter hat also weder Schadensersatzansprüche noch kann er strafrechtlich gegen den Vermieter vorgehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

inwiefern sich eine Person durch
Wiederverkauf bereichert.

Das hat wohl das Finanzamt zu klären (Spekulationssteuer???)

MfG Sonja