ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Forum bin, da wohl mehrere Themen hier inbegriffen sind.
Also mal angenommen man hat ein Haus. Irgendwann beschliesst man, eine Extrawand und eine zweite Haustür einzubauen. Somit können die Schwiegereltern und die Tochter mit Partner unter einer Dach zusammen wohnen. Die Hausnummer bleibt gleich und es werden für die „neue Wohnung“ Stromzähler vom EVU eingebaut. Die Tochter und deren Partner bezahlen keine Miete, sondern nur den Strom (der Strom läuft auf des Tochters Namen) und weitere Nebenkosten. Die weiteren Nebenkosten werden jeden Monat vom gemeinsamen Haushaltskonto (Tochter und Partner) auf das Konto der Mutter überwiesen. Die Mutter ist im Grundbuch eingetragen.
Wäre dieses fiktiver Zusammenleben in irgendeinem Fall problematisch?
Könnte es Ärger mit der Steuer geben?
Könnte es Ärger mit dem Grundbuchamt geben?
Wäre das Ganze irgendwie „ungesetzlich“?
Wäre dieses fiktiver Zusammenleben in irgendeinem Fall
problematisch?
Ich sehe da folgende Probleme:
Tochter und Partner haben keinerlei im Zweifelsfall beweisbare Absicherung ihres Nutzungsrechts. D.h. theoretisch kann man sie von heute auf morgen vor die Tür setzen (praktisch würde man wohl von einem mietähnlichen Verhältnis mit entsprechender analoger Anwendung des Mietrechts ausgehen).
Erbrechtlich wird die von der Tochter genutzte Wohnung mangels Übertragung in die Erbmasse des tatsächlichen Eigentümers fallen, und die Tochter könnte je nach Konstellation plötzlich mit einer unangenehmen Eigentumssituation konfrontiert sein.
Irgendwie wäre mir bei Teilerklärung und Übertragung/schriftlichem Vertrag über das Nutzungsrecht wohler.