Habe hier ein kleines Problem: Ein Haus soll von meiner Mutter auf mich überschrieben werden, am 01.01.2004. Die Bank, bei der das Darlehen läuft will nun 750 EUR haben für die Darlehensübernahme. Der Garantiezins läuft am 01.01.2004 ab!
Meine Fragen dazu:
Darf die Bank so einen hohen Betrag verlangen?
Kann ich einfach Umschulden - bzw. welche mMöglichkeiten habe ich?
Hallo,
wenn die Zinsbindung ausläuft, kannst du normalerweise ohne irgendwelche Gebühren kündigen. Ich würde da keine 750,- EUR mehr zahlen.
Wenn du vorhast, umzuschulden, sprich mit der neuen Bank, wie das wg. der Sicherheiten ab besten geht, da normalerweise vor Auszahlung eine Grundschuld eingetragen werden muss.
Das wird äußerst knapp.
Überdenken
Hallo Keith,
überdenke das noch einmal. Meist ist ein Kauf von Mutter besser. Und die Zeit reicht noch. Also der Mutter abkaufen, neu finanzieren und Eigenheimzulage kassieren. Den Kaufpreis kannst Du ja wieder irgendwann als Schenkung erhalten.
Aber in der Tat ist es oft schwehr, ältere Herrschaften (Mutter) von den Vorteilen eines Kaufes zu überzeugen. Ist aber oft viel Bares wert.
Die besagten 750 würde ich auch nicht ausgeben. Der Darlehensvertrag läuft und Du kannst Dir eine neue Finanzierung suchen.
Boris
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Hallo Keith,
der Preis muß kein Marktpreis sein. Aber für die Zulagen und ggf. Abschreibungen ist der Preis entscheidend.
Frage konkret Deinen Steuerberater, welcher Kaufpreis in Deiner Situation sinnvoll ist. Und danach frage einen Finanzberater, wie diesen Preis am besten organisieren.
Gruß Boris
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der Preis muß kein Marktpreis sein. Aber für die Zulagen und
ggf. Abschreibungen ist der Preis entscheidend.
(2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.556 Euro. Bei Anschaffung der Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres sowie bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2 beträgt der Fördergrundbetrag jährlich 2,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.278 Euro
Nachzulesen bei:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/
Unter § 9.
Bei meinem Bruder wurde das wie folgt gemacht. Kaufpreis XY+ anstehende Renovierungen, Instandsetzungen = Gesamtaufwand für EZL (2,5%) max. Höhe.
Hallo Martin
Hallo Martin,
welcher Kaufpreis hier angemessen ist und ob überhaupt, daß läßt sich ganz sicher hier im Forum nicht endgültig klären. Da spielen so viele Fakten eine Rolle, daß das Thema hier abschließend nicht zu klären geht. Außer Kaufpreis ist wesentlich
der Instandhaltungsrückstand (wie Du richtig schreibst),
die familiäre Situation des Käufers,
der Flächennutzungsanteil des Käufers am Gesamtobjekt(Mutter soll doch wohnen bleiben?),
der Mietvertrag mit Mutter oder ob überhaupt,
der ortsübliche Mietertrag im Verhältnis zum Darlehenszins,
die steuerliche Situation des Fragenden …
Deshalb mein ehrlicher Rat: Er muß hierzu seinen steuerlichen Berater befragen, ob und in welcher Höhe das Sinn macht. Und der kann ganz schnell antworten, weil er die Situation kennt.
Gruß
Boris
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