Hi…
Folgendes Problem… Vor 6 Monaten bekam ich und mein Nachbar mitgeteilt, dass am 30.09.2017 unser Auszug beschlossen ist, da dass Haus verkauft ist, abgerissen wird und neu aufgebaut werden soll… Nun erhalte ich leider hartz4… Seid Bekanntgabe suche ich nach einer Wohnung, aber bekomme nur absagen. Hier kommen auf eine Wohnung rund 6 Bewerber… Ich habe keinerlei Familienangehörige oder freunde wo ich unterkommen kann. Gibt es stellen wo ich mich hinwenden kann ? Oder was kann ich machen … Ich weis einfach nicht weiter
Moin,
ich bin kein Fachmann, meine erste Frage ist aber wie lange Du dort wohnst.
Hast Du, habt ihr gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt?
Gruß Volker
Seid November 2016. Im märz, diesen Jahres haben wir dann gesagt bekommen , bzw schriftlich, dass zum 30.09 die Wohnung gekündigt sei . wir sollten uns mit dem neuen Vermieter in Verbindung setzen, haben wir, dieser besteht aber darauf , da dass Gebäude wie gesagt abgerissen werden soll
Das kannst Du und die anderen Mieter ruhig solange aussitzen bis Du/Ihr eine neue Wohnung gefunden habt, denn dem was der VM da vorhat, hat der BGH nahezu einen Riegel vorgeschhoben:
Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung“, sagten die BGH-Richter. Damit hat der Vermieter keinen Kündigungsgrund.
http://www.mietrechtsinfo.de/2004/03/bgh-zulssigkeit-einer-abrisskndigung-ohne-neubau/
das betraf zwar die neuen Bundesländer und vollkommen ausgeschloßen wurde die rechtmäßige Kündigung nicht aber!, dann muß der VM nachweisen, dass die Sanierung des Hauses keine angemessene Alternative zum Abriss wäre.
https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/artikel/artikel/bgh-erlaubt-kuendigung-wegen-abriss/ ramses90
Das trifft hier aber gar nicht zu:
Deshalb wäre ich da ein wenig vorsichtig mit ‚kannst Du ruhig aussitzen‘.
Gruß
anf
Moin,
der Kontakt zum Käufer war vermtl. nicht schriftlich.
Durch das lange Abwarten habt ihr wohl alle Chancen verspielt, aber ich bin kein Fachmann.
Die Stadt ansprechen, meist gibt es Notunterkünfte, naja nicht der Traum.
Bei AWO, Diakonie u.a. um Beratung bitten.
Viel Erfolg!
Hallo,
wer hat gekuendigt? Der bisherige Vermieter oder der neue Kaeufer, der den Abriss ausfuehren will?
Der bisherige Vermieter darf kuendigen, doch Insolvenz oder Verkauf sind kein Kuendigungsgrund.
Der Mietvertrag bleibt bei Verkauf bestehen.
Der neue Kaeufer darf vor dem Eigentumsuebergang nicht kuendigen, er ist vorher noch kein Vermieter. Nach dem Eigentumsuebergang darf er (vielleicht) wegen wirtschaftlicher Verwertung kuendigen.
Anwalt oder Mieterbund duerften fuer kleines Geld Auskunft geben.
Das hilft kurzfristig eventuell, langfristig ist ueber Renovierung oder Neubau mit deutlich steigender Miete zu rechnen.
Hallo!
Zunächst ist zu klären, ob die Kündigung durch den bisherigen Vermieter überhaupt rechtswirksam war. Der Vermieter will das Haus nicht abreißen, sondern verkaufen. Verkaufsabsicht ist kein Kündigungsgrund.
Gehe zum Mieterverein! Sofort!
Gruß
Wolfgang
Hallo,
wurde es verkauft oder gab es eine Zwangsversteigerung? Das macht einen erheblichen Unterschied im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung aus.
Gruß
C.