Hallo in die wissende Runde,
folgender hypothetischer Fall:
Mensch A kauft sich ein kleines Eigentumshäuschen aus den (vom Baugutachter geschätzten) 70er Jahren [60m² Wohnfläche, 750m² Garten, massive Bauweise] inmitten einer winzigen Siedlung mit 40 Einwohnern, alles Einfamilienhäuser.
Nach einem Jahr des glücklichen Wohnens meldet sich das Bauamt, es läge für dieses Grundstück kein Wohnrecht vor.
Sagen wir, es ließe sich zudem seit Beginn der 90er Jahre nachvollziehen, dass das Häuschen dauerhaft bewohnt sei.
Gäbe es Möglichkeiten, das Bauamt umzustimmen? Gäbe es in einem solchen Fall sowas wie Gewohnheitsrecht? Gibt es generell Kriterien, die erfüllt sein müssen, um ein Wohnrecht zu bekommen? Was könnte passieren, wenn im Falle des tatsächlich fehlenden Wohnrechts Mensch A trotzdem einfach in dem Haus wohnen bleibt?
Vielen Dank für alle Ideen und Anregungen!
Anna