Haus, Wohnrechtsentzug

Hallo in die wissende Runde,

folgender hypothetischer Fall:
Mensch A kauft sich ein kleines Eigentumshäuschen aus den (vom Baugutachter geschätzten) 70er Jahren [60m² Wohnfläche, 750m² Garten, massive Bauweise] inmitten einer winzigen Siedlung mit 40 Einwohnern, alles Einfamilienhäuser.
Nach einem Jahr des glücklichen Wohnens meldet sich das Bauamt, es läge für dieses Grundstück kein Wohnrecht vor.
Sagen wir, es ließe sich zudem seit Beginn der 90er Jahre nachvollziehen, dass das Häuschen dauerhaft bewohnt sei.

Gäbe es Möglichkeiten, das Bauamt umzustimmen? Gäbe es in einem solchen Fall sowas wie Gewohnheitsrecht? Gibt es generell Kriterien, die erfüllt sein müssen, um ein Wohnrecht zu bekommen? Was könnte passieren, wenn im Falle des tatsächlich fehlenden Wohnrechts Mensch A trotzdem einfach in dem Haus wohnen bleibt?

Vielen Dank für alle Ideen und Anregungen!
Anna

Kann es sein, dass es sich um eine Wochenend-Siedlung handelt? Und dass dort das Dauerwohnen nicht gestattet ist?
Daran wird man schwer etwas ändern können, weil es dann eben nicht nur um das einzelne Haus, sondern um die ganze Siedlung geht.

Hallo florestino,

danke schonmal für Deine Antwort!
Nein, es handelt sich definitiv nicht um eine Wochenendsiedlung. Auch wenn das besagte Haus ein Bungalow ist, bei den umliegenden Häusern handelt es sich durchweg um mehrstöckige Einfamilienhäuser.

Bei einem (natürlich fingierten…) Gespräch mit dem Bauamt, das nach meiner Fragestellung hier im Forum stattgefunden haben könnte, sind nun einige der Kriterien klarer, nach denen Wohnrecht vergeben wird oder eben auch nicht.

Demnach scheint eine Sorge zu sein, dass der Zufahrtsweg für Krankenwagen u.ä. nicht gegeben sei. In der Tat wird der letzte Teil des Weges zum Haus von Mensch A im Winter nicht von der zuständigen Gemeinde geräumt, allerdings befindet sich noch hinter dem Haus A das Einfamilienhaus der Menschen B, die selbstverständlich Wohnrecht haben. Die Menschen A und B räumen den Weg im Winter täglich, manchmal auch mehrfach, weil sie auf die Benutzung ihrer Autos angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen.
Außerdem hat Mensch A ein notariell festgehaltenes Wegenutzungsrecht über Grundstück C, worüber jederzeit der Zugang zum offiziell geräumten Teil der Straße gegeben ist.
Ließe sich da eine Vereinbarung finden, also etwa in der Form „wir, das Bauamt, erteilen das Wohnrecht unter folgender Bedingung: der Weg zum Haus A muss geräumt und erreichbar sein“ o.ä.? Gibt es womöglich schon entsprechende Urteile?

Keine Sorge, sehr viel mehr Menschen und Häuser mit Buchstaben werden nicht auftauchen.

Übrigens ist der Weg an sich befahrbar auch für größere Fahrzeuge - Umzugs-Lkws oder auch der Gülle-LKW, der die Klärgruben leert, haben keine Probleme damit.

Weiterhin danke fürs Mitdenken!
Anna

1 Like

Hallo !

Ja,ja diese „fiktiven“ Fälle. Klarer wirds dadurch aber nicht.

Wenn das ganze eine geschlossene Siedlung ist(Außenbereich?),dauerbewohnt,komplett erschlossen mit Ver-und Entsorgungseinrichtungen,dann verstehe ich nicht warum das eine Haus nicht dauerhaft bewohnt werden darf.
Oder geht es um etwas ganz anderes ? Etwa fehlende Baugenehmigung,also „Schwarzbau“ ? Wenn man schon schreiben muss „laut Gutachter vermutlich aus den 1970er-Jahren“ = es gibt auf dem Bauamt keine Unterlagen dazu.
Und das wäre für Schwarzbauten typisch. Das da schon Jahrzehnte Leute wohnten spricht nicht dagegen.
Darauf kann man sich bestimmt nicht berufen,denn ein „Gewohnheitsrecht“ gibts nicht.

Das mit der Zufahrt ist doch nicht schlüssig,wenn es an dem Weg weiter hinten noch ein zulässiges Haus gibt.

Aber für dieses Sach-und Fachgebiet gibts ja Fachleute,z.B. Fachanwalt für Baurecht. Die Behörde hat ja einen Ablehnungsbescheid geschickt,mit Rechtbelehrung,da wird man ansetzen.

MfG
duck313

Rückmeldung
Hallo nochmal,

eine kurze Rückmeldung:
der erste Schock ist abgeklungen, manches nach wie vor ungeklärt. Wie duck313 schon schreibt, ist nicht klar, warum keine Unterlagen existieren, ein Schwarzbau scheint es dennoch nicht zu sein. Eine Meldung unter dieser Adresse inklusive aller üblichen Dinge (Grundsteuer, Müllgebühren, Abwassergebühren, usw.) ist ohne weiteres möglich.
Mittlerweile ist die geltende Bauordnung des Landes verinnerlicht und einige Dinge können schonmal nachgebessert werden (z.B. breiterer Zugang für Feuerwehr/ Rettungswagen zum Haus).

Die Behörde hat bislang übrigens keinen Ablehnungsbescheid geschickt, es wird nach wie vor geprüft.

Danke nochmals für die Antworten,
viele Grüße,
Anna

Hallo !

Auch das kann leider für „Schwarzbauten“ zutreffen.
Es wäre sogar fast typisch.

Bewohner sind unter der Adresse offiziell gemeldet,bekommen dort Post,haben alle Anschlüsse der Versorgungsleitungen,Müll wird abgeholt usw.
Trotzdem existieren keine Baugenehmigungen.

Muss nicht so sein,klar,aber es bestehen schon Zweifel.

Frag doch mal Nachbarn,haben die Baugenehmigungen ? Alte Baupläne mit Stempeln der Behörden ?
Und Dein Vorbesitzer ? Schon nachgehakt,wann er gebaut hat und wo die Bauunterlagen sind? Katasteramt ?

MfG
duck313