ich bin Mieterin einer kleinen Wohnung in Ulm. Mein Vermieter will einen Schutzbrief mit einem Energieversorger abschliessen, damit die gaz und elektrischen Anlagen (u.a in meiner Wohnung) versichert sind (Steckdosen, elektrische Leitungen, Stromzähler usw…) Das kostet ca. 60 € pro Jahr.
Meinen Fragen sind einfach : Kann der Vermieter die Kosten dieses Schutzbriefes auf die Mieter (also ich auch) umlegen ? Oder soll er den jährlichen Beitrag allein bezahlen?
Im allgemeinen hat der Vermieter das Recht solche Schutzbriefe im Mietvertrag zu inkludieren (vor dem Abschluss)?
Vielen dank im Voraus.
PS : Entschuldigung für die Sprache, ich bin Französin
hallo morgane69008,
soviel ich weiß, kann er die kosten nicht umlegen, denn der schutzbrief dient ja niht der wohnwertverbesserung. nur dann sind die kosten umlegbar. letzten endes müßten solche anlagen ggf. über die privathaftpflicht abgedeckt sein.
bin der ansicht, dass unter SONSTIGES in deinem mietvertrag diese kosten bereits aufgeführt sein müssen, ansonsten können sie nicht nachträglich plötzlich erfunden werden. wenn das mehrere wohnungen sind und jeweils die 60 euro pro wohnung anfallen, wird sich der vermieter gut überlegen, ob er den betrag 60 mal x wohnungen selbst tragen will, nur weil er zu faul ist, selbst für handwerker zu sorgen.
eine absprache unter euch mietern, wie ihr euch insgesamt verhalten wollt, wäre bei einem kurzfristig an beraumten „stammtisch“ in einer netten kneipe um die ecke sicher angezeigt.
Hallo morgane,
wenn ich so gut französisch könnte, wie Du deutsch, wäre ich froh. Kann nur ein paar Brocken Deiner Sprache. Deshalb muss ich Dir leider auf deutsch antworten. Ich schreibe auch ganz langsam (Scherz).
Soweit mir bekannt ist, kann der Vermieter alle Kosten, welche das Haus betreffen auf alle Mieter umlegen.
Ob dieser Vertrag etwas im Schadensfall bringt, möchte ich bezweifeln. Aber dies ist nur meine Ansicht.
Direkt helfen kann Dir wahrscheinlich nur ein Mieterschutzbund, obwohl ich von dehnen nicht viel halte. Habe da schlechte Erfahrungen gemacht.
Da ich nicht weiss, wie viele Wohnungen in dem Haus sind, nehme ich doch an, dass die Kosten für Dich nicht all zu hoch sein können.
Französisch: Viel Glück kann ich nicht, wünsche es Dir trotzdem.
Grüße Knorbel57
Hallo,
es ist eindeutig so, dass der Vermieter nur solche Kosten auf die Mieter umlegen darf, die vorab im Mietvertrag auch vereinbart wurden!
Nachträglich können keine Kosten nachgeschoben werden, schon gar nicht (wie in Ihrem Fall) Kosten, die nicht unbedingt notwendig sind.
Grüße, Zita
Hallo,
wogegen sollen die elekr. Anlagen genau versichert werden? Haftpflichtschäden, Feuerschäden … usw. Diese Info fehlt, um das beurteilen zu können.
Allgemein gesprochen, könnte die Umlage dann aber auch höchstens nach Nr. 17 sonstige Kosten der Betriebskostenverordnung umgelegt werden. Dies gilt aber nur, wenn im MV Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wurde. Sollten die Kosten einzeln aufgezählt worden sein (und dieser Schutzbrief nicht aufgeführt sein), so ist die Position nicht umlagefähig.