Haus wurde Bruder geschenkt, gehe ich leer aus

Meinem Bruder haben meine Eltern den Bauernhof geschenkt. Nun habe ich im Internet folgendes gefunden: PFLICHTTEILSERGÄNZUNGSANSPRUCH NACH HAUSÜBERTRAGUNG MIT WOHNRECHTSVORBEHALT
Habe ich Anspruch auf den verschenkten Wert des Hofes o.ä.???

Solange die Übertragenden leben, haben Sie keinerlei Erbansprüche. Später könnte sich ein Anspruch ergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. ob und inwieweit tatsächlich etwas geschenkt worden ist. Ferner: Zeitraum zwischen Vertrag und Todeszeitpunkt.

herzlichen Dank für die Fragen zum Pflichtteilsrecht.

Um Ihre Frage zu beantworten, müsste der Fall näher betrachtet werden - insbesondere der Übergabevertrag.
Gerade beim Bauernhof können besondere Regeln gelten.

Ansonsten besteht aber grundsätzlich ein Pflichtteilsergänzunsanspruch bei Zuwendungen, wo das Nutzungsrecht vorbehalten wurde.
Der Ergänzungsanspruch kann aber er nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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