Haus zurück bekommen oder miete?

hallo,

folgender sachverhalt:

person a kauft ein haus, nach ca. 12 jahren lernt a person b kennen und sie heiraten. b wird nicht ins grundbuch eingetragen. die ehe funktioniert nicht - a zieht erstmal aus und will das haus von b nach 1,5 jahren zurück. hat a eine möglich ohne stress und anwälte, dass b tatsächlich auszieht? und kann a von b in dieser zeit miete verlangen?

freue mich schon auf eure antworten, danke

Wenn a das Haus vor Eheschliesung gekauft und bezahlt
hat ist es Eigentum von a. b war ohne Grundbucheintrag kein Besitzer.
Was Miete und Auszug betrifft ist das eine rechtliche
Sache und laesst sich ohne genaue Information ueber
Scheidungsvereibarung nicht so einfach beantworten.
Genaue Auskunft ohne Kosten ist ein Beratungsgespraech mit einem Notar.

danke…es gibt noch keine scheidungsvereinbarung…meinem kenntnisstand nach soll vorrangig diese „hausangelegenheit“ geklärt werden, erst im nachgang die scheidung…
zu den anderen punkten ja…a hat das haus gekauft ohne, dass b daran beteiligt war (haben sich erst sehr viel später kennengelernt)…die hoffnung war erstmal ohne notar und anwälte auszukommen…

In dem genannten Fall. a hat vor der Ehe gekauft und bezahlt bleibt in jedem Fall Eigentum von a.
Haus muss eigentlich nicht geklaert werden.Wenn a ,b
ein Mietrecht oder Nutzungsrecht zugestanden hat,
muss er zur Eigennutzung oder zum Verkauf dieses
Recht falls ueberhaupt vorhanden kuendigen.

Mit freundlichem Gruss aus Bruessel

:danke…es gibt noch keine scheidungsvereinbarung…meinem

kenntnisstand nach soll vorrangig diese „hausangelegenheit“
geklärt werden, erst im nachgang die scheidung…
zu den anderen punkten ja…a hat das haus gekauft ohne, dass
b daran beteiligt war (haben sich erst sehr viel später
kennengelernt)…die hoffnung war erstmal ohne notar und
anwälte auszukommen…

Da bin ich völlig unkundig, das ist was für Juristen!

Guten Tag Frau Breitenbach,
da ich selber kein Anwalt bin, werde ich mich hüten da einen Rat zu geben.
Allerdings habe ich nach kurzem googeln, Z.B. folgendes gefunden: „Hat ein Ehegatte das Haus in die Ehe eingebracht, wird es zum damaligen Wert seinem Anlagevermögen zugerechnet, bereinigt um die Preissteigerungsrate. Der Wertzuwachs fällt in seinen Zugewinn. Wenn kein weiterer Zugewinn besteht, hat der andere Ehepartner einen Ausgleichsanspruch von 50 Prozent dieses Zugewinns. Das gilt auch, wenn einer das Haus während der Ehe geerbt oder als Schenkung erhalten hat.
Wurde das Haus während der Ehe durch Kauf als Alleineigentum erworben, steht dem Partner ein Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 50 Prozent des Netto-Hauswertes zu, soweit nicht weitere Vermögensgegenstände in die Berechnung einzubeziehen sind.“
Oder sehe: www.frag-einen-anwalt.de
Auf jeden Fall ist viel von der Person B abhängig.
Um einen Experten wird man wohl nicht drum rum kommen.
Ich würde für mich einen Anwalt konsultieren.
Viel Erfolg wünscht Albert.
.

Hallo Sandra,
da Du nur im Grundbuch stehst, kannst Du auch über die Nutzung des Hauses bestimmen. Eine Vermietung, eine Überlassung oder auch eine Eigennutzung wäre denkbar.
In wieweit Du Person B zum Ausziehen ohne Stress bewegen kannst, liegt ganz an Person B. Frage, was wurde vor Gericht zur Scheidung geregelt?
Sollte Person B kein Wohnrecht durch die Ehejahre zugesprochen bekommen haben und auch keinen Teilanspruch am Haus, ist es recht klar. Person B muß auf Deiner Aufforderung hin ausziehen. Recht einfach, da nach der Scheidung vermutlich kein Nutzungsrecht für Person B entschieden wurde. Es keinen Mietvertrag gibt. Problem für Dich aber dann auch, wo kein Mietvertrag da auch keine Miete. Sollte Person B aber diesen aus die 1,5 Jahre gedultet Nutzung herleiten, könnte unter Umständen ein Mietvertrag zustande kommen, aber auch nur dann, wenn dafür ein Mietzins geleistet wurde oder wird. Dann hilft nur der Anspruch auf Eigenbedarf.
Recht viel, was ich geschrieben habe. Ich weise darauf hin, dass ich nur mein Rechtsauffinden hier zum Besten gegeben habe. Es ist keinen Rechtsberatung. Haftung ist voll ausgeschlossen.
Sollte sich Stressabzeichnen, dann würde ich sofort einen Rechtsberatung durch einem Rechtsanwalt empfehlen. Auch nichts unberaten unterschreiben!

Viel Glück Heiko

Hallo,

erst mal der Hinweis, dass das hier natürlich keine Rechtsberatung sein kann. Die kann dann nur ein Anwalt geben.

Klar sein sollte, dass das Eigentum am Haus nach wie vor bei A liegt. Daran ändert auch eine Heirat nichts, es sei denn dies wäre irgendwie vereinbart worden. Ein Anspruch von B könnte jedoch aus der „Zugewinngemeinschaft“ resultieren, d.h. an einer Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe würden beide je 50% beteiligt.

So weit bin ich mir recht sicher. Jetzt wird es für mich schwierig und ich kann nur schreiben, wie ich mich (In Position A) selber verhalten würde.

  1. Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt. Die Beratung sollte mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung kostenfrei sein. Wäre schön, wenn der Rechtsanwalt das Beratungsergebnis verschriftlichen würde.
  2. Wenn das Beratungsergebis für mich positiv ausfallen würde, d.h. ich hätte einen durchsetzbaren Anspruch (auf Auzug von B oder auf Mietzahlung von B evtl. auf Schadenersatz) würde ich versuchen mit B eine einvernehmliche Lösung zu finden. B müsste dabei auch klargemacht werden, dass auf B die Kosten eines evtl. verlorenen Prozesses zukommen. Und naürlich (wenn B sich rechtswidrig verhalten haben sollte) die Schadenersatzforderungen.
  3. Einerseits je nach eigenem Ziel versuchen etwas zu „pokern“ andererseits auf B zugehen und möglicherweise (teilweise) auf eigene Ansprüche verzichten um das eigene Ziel zu erreichen. Kann ein Freund/ Verwandter das übernehmen, der sich mit A gut steht und dem B vertraut?
  4. für das ganze sollte man sich vorher einen eigenen zeitlichen Rahmen stecken. Auf Deutsch: Wenn das Ziel durch Verhandlung mit A nicht bis zum Datum xy erreicht ist, und wenn die rechtlichen Vorraussetzungen vorliegen, dann konsequent durch Rechtsanwalt Klage erheben lassen.

Es kommt ganz darauf an, wie sich A und B getrennt haben und ob es noch möglich ist, vernünftig miteinander zu reden. Wenn es vorher Stress, Verletzungen, Rachegefühle o.ä. gegeben haben sollte, wird eine einvernehmliche (vernünftige) Lösung wahrscheinlich sehr schwer. Dann führt kein Weg an „Stress und Anwälte“ vorbei.

Warum nicht auch das Vorgehen bei der Rechtsberatung einmal ansprechen? Ein weiterer Weg könnte auch eine Mediation sein, bei der die beiden Parteien an einen Tisch gebracht werden und miteinander reden.

Und wie gesagt: Meine persönliche Meinung, die ersetzt natürlich keine qualifizierte Rechtsberatung!

Hallo,
bei den knappen Ausführungen ist keine eindeutige Aussage zu treffen. Es fehlen u.a. Aussagen zu den Regelungen der Schdeidung.
Allgemein kann nur gesagt werden, wer nicht freiwillig auszieht kann nur durch eine Räumungsklage herausgeklagt werden, wobei hier ggf. gegen alle Personen die in der Wohnung leben Klage erhoben werden muss.

Hallo Sandra,
viel kann ich dir nicht helfen.
Aber das Haus gehört der Person a.
Wenn die Ehe nicht funktioniert muß die geschieden werden und das funktioniert nur mit Scheidungsanwälten, bei der Scheidung werden auch die Besitzverhältnisse des Hauses( Zugewinngemeinschaft ) geklärt. und hier wird es komplitiert.
Dies mußt du mit einem Anwalt besprechen.
Eigentümer ist auf jeden Fall Person a.

Hallo,
Sorry leider keine Info möglich,da keine Erfahrung.