meine frage:wenn auf einem grundstück ein abrissreifes haus steht,man aber den status eines "bestandsschutzes"nicht verlieren möchte wieviel prozent des alten hauses müssen stehen bleiben damit die umbaumaßnahme nicht als neubau gilt.
meine frage:wenn auf einem grundstück ein abrissreifes haus
steht,man aber den status eines "bestandsschutzes"nicht
verlieren möchte wieviel prozent des alten hauses müssen
stehen bleiben damit die umbaumaßnahme nicht als neubau gilt.
Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten, da hier Aspekte
Bauordnungsrecht
Denkmalschutz
Finanzamt
Versicherung
also denkmalschutz besteht nicht.das haus steht auf einem grundstück,ca 1m von der grundstücksgrenze bei einem neubau würden da sicherlich problemchen mit der genehmigung des bauvorhabens auftreten.also müsste man erst einen gestattungsvertrag mit dem nachbarn beim notar machen und ähnliches.ausserdem geht man davon aus . das bei einem „umbau“ der antragweg billiger und und unkomplizierter ist…oder?
das neue haus soll im übrigen mit genau den selben maßen an der selben stelle entstehen,bloß die optik würde sich ein klein wenig verändern ,pultdach oder satteldach mit 30%.
an christian:welche rolle spielt das finanzamt bei der geschichte mit?
…achso wenns weiter hilft das haus steht nahe der stadt dresden also in sachsen.
es kommt auf die Nutzung und die mögliche Abschreibung an.
Ich hatte einmal den Fall, dass das FA meinte, Fundamente plus 1 Wand EG müssen stehen bleiben - wenn weniger vorhanden bleibt, ist es fiskalisch ein Neubau.