Es stehen seit Jahren 2 Wohnungen leer (extra Gebäude) bin ich verpflichtet die Hausverwaltungsgebühren für die leerstehenden Wohnungen mit zubezahlen?
>Hallo,
Komme soeben aus dem Urlaub zurück und sichte meine Mails.
Die Antwort lautet: ja. Verwaltungskosten und alle anderen Kosten fallen an, ob die Wohnung vermietet ist oder nicht. Nur verbrauchsabhängige Kosten, die dann allerdings erfasst sein sollten, müssten nicht bezahlt werden. (Z.B. Aufteilung der Wasserkosten nach Personenzahl)
Viele Grüße
Rheinbahnerin
Es stehen seit Jahren 2 Wohnungen leer (extra Gebäude) bin ich
verpflichtet die Hausverwaltungsgebühren für die leerstehenden
Wohnungen mit zubezahlen?