Moin,
mal angenommen es werde ein Haus abreissen, alles ist genehmigt und der Abriss wird von einer Firma erledigt.
Nun wollen sich einige Leute vorher mit Genehmigung des Eigentümers Fenster und Treppen für sich selbst ausbauen.
Wenn diese Leute verunglücken, wer haftet dann?
Deckt eine Bauherrenhaftpflicht für den Nachfolgebau solche Schäden ab?
Wäre eine Erklärung, dass sie auf eigene Gefahr arbeiten rechtswirksam?
Vielen Dank
Kai
Hallo,
es „haftet“ im Falle eines Unfalls zunächst mal der Verursacher (wenn es einen gibt).
Ob dem Eigentümer ein Verstoss seiner Verkehrssicherungspflicht angelastet werden kann, muss ein Geschädigter erst mal beweisen. Er wird sich sicher beim Betreten und Arbeiten im Klaren sein, dass er mit einer Baustelle rechnen muss.
Man kann hier’ne Menge konstruieren (z.B. diese lustige, selbstgebaute, nicht abgeschaltete Selbstschussanlage neulich in einem Haus in Spanien, die die beiden Eigentümer irgendwie vergessen hatten
), aber solche Fälle dürften sich wohl eher im Falle der Exotik bewegen.
Ob man den Abbruch des Altbaus zum Bestandteil seiner Bauherrenhaftpflicht machen kann, beantwortet einem die Versicherung. Viel interessanter in diesem Zusammenhang dürfte wohl eher die Frage sein, wie die Übertragung des Hausrechts zum Abbruch auf die Abbruchfirma entsprechend vertraglich „verwässert“ wird, damit die das mitmacht
Die Fa. dürfte wohl im eigentlichen Sinne der für die Sicherheit der Baustelle Verantwortliche sein, oder? 
Gruß vom
Schnabel