Hallo,
mein Mann u. ich überlegen an das Elternhaus meiner Eltern anzubauen. Also ein richtiger Anbau mit einem eigenen Eingang. Das Grundstück hat fast 800 m² u. meine Eltern haben ein 1,5 geschossiges Wohnhaus. Jeweils rechts und links von dem haus steht auf der Grenze eine Garage. Hier soll ggf. eine weggenommen werden u. diese nach hinten versetzt werden. An das Haus meiner Eltern soll dann direkt ein Hausanbau erfolgen der für uns seperat ist.
Alles nähere ist noch nicht geplant, uns interessiert erstmal ob das wohl überhaupt möglich wäre… Ich habe auch schon eine Mail zum Bauamt geschickt, leider noch keine Antwort aber vielleicht kann mir hier schon jmd. mehr sagen…ich würde mich freuen!! Kann man „beliebig“ anbauen wenn man den Abstand zum Nachbargrundstück einhält??
Nein man kann nicht beliebig anbauen, da man für eine Baumaßnahme einen Bauantrag benötigt.
Nehmt Euch einen Architekten und lasst Euch gut beraten, erst mal umsonst und dann nachdem festgelegt ist was Ihr wollt kostets auch was.
Ich z. B. bin Architekt und sitze in Freiburg. Wo seid Ihr? P.S. das Bauamt reagiert eigentlich eher auf direkte Vorschläge (Zeichnungen), also so groß, so hoch und so soll es aussehen. Allerdings sind die informationspflichtig, was z. B. Bebauungspläne etc. angeht.
GRüße Mathias
Danke für die Antwort!
Wir wohnen in der Nähe von Dortmund. Meinst du ich bekomme gar keine Antwort obs überhaupt möglich wäre? Ich will es mir mit einem Architekten nicht zu schön ausmalen u. dann platzt der Traum weils gar nicht möglich ist…Es blöd es sich anhört, aber Geld ist kein Problem…
Schön, ich habe in Dortmund studiert.
Wohnte damals in der Kaiserstraße.
Vorschlag: Morgen mal telefonieren, dann kann ich evtl. aus der Ferne weiterhelfen.
Ob direkt oder durch Empfehlung an einen Kollegen wird man sehen.
Tel. 0761 2967458 oder 0176 23509918
Ich habe um 8.00-9.30 Uhr einen Termin.
Daher wäre um 10.00 Uhr günstig.
Jetzt gehe ich nach Oma.
Grüße Mathias
Hallo Juliana,
nein, man kann nicht beliebig anbauen. Wenn für das Gebiet in dem das Grundstück liegt, ein qualifizierter Bebauungsplan besteht, dann darf nur eine bestimmte Grundflächenzahl (GRZ) bebaut werden zB. 2/10 oder 3/10.
Das bedeutet, dass nur 20 oder 30 Prozent der Grundfläche bebaut werden dürfen. Das entspricht bei 800qm und 20 Prozent 160qm Grundfläche einschließlich der Terrassen und bei 30 Prozent 180qm.
Also Grundfläche des alten Hauses einschließlich Terrasse von den 160qm oder 180qm abziehen, dann darf der Rest für den Anbau bebaut werden. Garagen werden nicht mitgezählt. Diese dürfen auch in die Abstandsflächen gebaut werden.
Der Grenzabstand beträgt meistens 3,0m, in Hamburg 2,5m.
Wenn es für das Gebiet keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt, sondern nur einen Flächennutzungsplan, dann richtet sich die Bebauung nach § 34 Abs. 2 BauGB.
Dann muss man sich nach der Umgebungsbebauung richten. Hierzu zählen nur das Haus nebenan, links und rechts, sowie das Haus gegenüber.
Ich wünsche euch viel Erfolg
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Vielen vielen Dank für die Antworten und danke für die Tips u. die Hilfe! Wir werden erstmal die Unterlagen zu dem Haus genau einsehen vielleicht sagt uns das schon mehr u. falls sich das Bauamt dann immer noch nicht gemeldet hat, werden wir einen örtlichen Architekten beauftragen, das er sich das mal vor Ort anschauen kann. Ach man es wäre so schön wenn das klappt… Viele Grüße
Hallo,
so wir haben schon einmal rausgefunden, dass für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht. Man müsste also nachfragen ob eine Hinterbebauung möglich ist. Also weiter aufs Bauamt hoffen. Weiß nicht ob das jetzt schleht o. schon mal ein gutes zeichen ist.?
Tut mir leid das ich nochmal nerven muss aber hab doch nochmal eine Frage… Ich hatte es oben so verstanden als wäre es eigentlich einfacher u. besser wenn kein B-Plan besteht. Jetzt habe ich im Internet gelesen das man sich den Gegebenheiten anpassen muss. Heißt das alle Häuser möglichst gleich sind. Da das bei uns in der Straße wirklich so ist sehe ich grad schlechte Chancen das wir dann dort einen eigenen Anbau machen können u. aus der Reihe fallen oder sehe ich das verkehrt? Entschuldigung für die vielen Fragen…
So folgende Auskunft gabs vom Bauamt:
Eine mögliche Erweiterung des Wohnhauses richtet sich nach § 34 BauGB. Hiernach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art, Maß und Umfang in die Umgebungsbebauung einfügt. Da noch keine Entwurfsplanung vorliegt kann auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Grundsätzlich sollte aber ein Anbau untergeordnet zum Hauptgebäude sein. Dies bedeutet dass die Grundfläche des Anbaus und die Höhe des Anbaus geringer sein sollte als des Hauptgebäude. Das von Ihnen genannte Beispiel ist, da Ihre Erweiterung in Richtung Westen in die bisherige Gartennutzung abzielt, eher unpassend. Da wird es bessere Lösungen geben. Sofern konkreter Planungen vorliegen (Skizzen reichen) stehe ich Ihnen gerne für weitere Gespräche zur Verfügung.
Gruß
Find ich erstmal ganz „Ok“ frage mich nur was es bedeutet das die Bebauung in den Garten nicht so toll wäre dass es da bessere Möglichkeiten gäbe. Aber was für Möglichkeiten sind das außer in den Garten rein anzubauen?? Woanders ist gar kein Platz…
Also so wie ich gesagt habe:
Das Bauamt gibt erst eine Aussage auf eine konkrete Bauanfrage mit Plänen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Umgebungsbebauung, Lageplan, schriftlicher Teil zum Bauantrag etc…
Ihr solltet unter folgendem Link (falls in der Nähe von Dortmund noch rechtliches Gebiet Dormund ist z. B. Lünen könnte ein eigenes Katasteramt haben, findet man dann über Google) mal versuchen eine DXF-Datei und eine PDF-Datei für Euer Grundstück runterzuladen. Kosten ca. 50 €.
Die DXF ist eine Datei, welches 99% aller Zeichenprogramme einlesen können. Die PDF ist dazu, daß auch Ihr sehen könnt, was auf dem Katasterauszug drauf ist. Dort befinden sich die Grundstücksgrenzen und die Bebauung drauf. Das ist eine Grundlage, auf der man eine Planung oder Überlegungen anstellen kann. Das Geld ist auch nicht rausgeschmissen, da jeder der den Bauantrag stellen wird diese Daten benötigt. Die umgebende Bebauung sollte mit drauf sein und evtl. mit ein paar Photos belegt werden. Dann kann man z. B. mit Nachbar hat dies oder das beim Bauamt auch mit mehr Nachdruck seine Sachen fordern. Dann solltet Ihr natürlich wissen, was Ihr denn überhaupt haben wollt. Z. B. ist eine Wand mit Klinkermauerung dicker als eine verputzte, eine Holzkonstruktion hat einen höheren Dämmwert, ein Betondach oder Holz, Sattel- oder Falchdach etc…
Wie gesagt ich helfe Euch gerne mal vorab mit ein paar Skizzen. Dazu brauche ich aber die o. g. Unterlagen. Über alles weitere müßte man reden.
Grüße Mathias
Hallo Juliana,
wie ich dir schon geschrieben hatte, muss sich die Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Das bedeutet nicht, dass das Haus genauso aussehen muss. Ich würde hierfür einen Architekten hinzuziehen, der eine Bauvoranfrage stellt, um die wesentlichen Fragen der Zulässigkeit mit dem Bauamt abzuklären.