Wer kennt sich mit gemeinsamen hausanschluß bei einem Doppelhaus aus.
Wir haben eine DDH gekauft unsere Nachbarn auch BJ 1995 und beziehen Strom vom Nachbarn aus, dafür haben wir den gemeinsamen Abwasserkanal im Vorgarten. Beides ist nicht im Grundbuch eingetragen, ist das rechtens???Hätten unsere jeweiligen Vorbesitzer uns das mitteilen müssen, dass es keine schriftliche Regelung gibt?
Hallo Expertina,
derjenige auf dessen Grundstück die Abwasserleitung liegt, muss im Normalfall für sein Grundstück eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen haben. Das heißt der Andere darf diese Leitung mitnutzen.
Das ganze ist hier sehr gut beschrieben. http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit
Gruß Stefan Bräuning
hausanschluß gewohnheitsrecht
Danke für die Antwort
bei uns liegt von beiden Seiten her kein Eintrag vor. Das nehme ich deshalb an weil ich beim Grundbuchauszug keinen Eintrag finden kann.
So hoffe ich, dass es bei dem Prinzip bleibt:Wie du mir, so ich dir! Wir Revisionsschacht und die anderen den Strom. Oder mache ich mir das zu leicht?
Tach,
normalerweise sind diese Dinge über einen Eintrag bei den Dienstbarkeiten im Grundbuch geregelt. Eine Ausnahme könnte für deinen Fall noch das Baulastenverzeichnis darstellen. Auszug hiervon bekommst du bei der Stadt. Gibt es auch hier keinen Eintrag : Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Gruss
B
Vielen Dank
also wie gesagt ich kann keinen Eintrag finden, werde aber morgen mal anrufen. Sachlage ist bei unserem Doppelhaus, dass es ursprünglich von einem Vater für seine beiden Töchter gebaut wurde. Die haben wahrscheinlich keinen Eintrag machen lassen. Unsere Seite wurde dann an unsere Vorbesitzer verkauft, von denen er gestorben ist und sie leider über nichts Bescheid wußte. Die andere Hälfte hat mit unserem jetzigen Nachbarn nun den insgesamt 4. Besitzer. Wir haben unsere Seite letzten Sommer gekauft und die andere Seite ist seit 2 Monaten in neuer Hand. Gestern hat nun mein Nachbar entdeckt, dass unser Stromanschluß bei ihm durchs Haus geht, was natürlich etwas blöde ist. Er hat es zwar nur bemerkt, aber was ist wenn es heute mal Streit gibt. Und da ist mir dann eingefallen, dass wir auf unserer Seite den Revisionsschacht haben.
Tach,
also wie gesagt ich kann keinen Eintrag finden, werde aber
morgen mal anrufen.
Anrufen da, wo das Baulastenverzeichnis geführt wird. Das ist nicht das Amtsgericht. Ob du tel. Auskunft erhälst?? Berechtigtes Interesse ja, aber du musst wohl persönlich vorstellig werden.
Gruss
B