hallo Steuerfüchse,
folgende Sachlage.
Bei einem selbstgenutztem Haus (kein Neubau,11 jahre alt )wurde der Stromhausanschluß neu verlegt.
Nun schickt der Netzbetreuber (einer der grossen )eine Rechnung in der nur der Gesamtbetrag aufgeführt ist.
Kann Mann/Frau diesen bei der Lohnsteuer über die Handwerkerkosten absetzen ?
Oder fordert Mann/Frau eine aufgeschlüsselte Rechnung vom Netzbetreiber ?
danke schonmal für alle Tips
Gruß Seakick
Moin,
Kann Mann/Frau diesen bei der Lohnsteuer über die
Handwerkerkosten absetzen?
=> Nicht über die Lohnsteuer, aber über die Einkommensteuererklärung, sofern die überhaupt Einkommensteuer anfällt.
Oder fordert Mann/Frau eine aufgeschlüsselte Rechnung vom
Netzbetreiber?
=> Die Lohn-/Handwerkerkosten sollten extra aufgeführt werden, denn nur diese wären abzugsfähig, wenn denn die Rechnung unbar beglichen wurde.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerker…
Schöne Grüße
e