Hausanschlusskabel grunddienstbarkeit

Auf dem eigenen Grundstück liegt das Srom-Hausanschlusskabel des Nachbarn. Dieses ist an dem eigenen Hausanschluss angeschlossen (durchgeschleift) und verläuft hinterm Haus zum Nachbargrundstück…
Im Grundbuch ist aufs EIGENE Grundstück KEINE Grunddienstbarkeit eingetragen…
Muss man dieses Kabel dulden, kann man für die „Nutzung“ des eigenen Grundes so eine Art Miete von den zuständigen Stadtwerken einfordern oder kann man verlangen dass die Stadtwerke das Kabel auf ihre Kosten entfernen??Die Anlagen bis einschließlich des Stromzählers sind ja schließlich Eigentum der Stadtwerke…
Wer kann da denn mit Gewissheit weiterhelfen???
Danke im Voraus

Hallo,

hier könnte unter Umständen Landesrecht (Nachbarschaftsrecht) gelten.

An sich gibt es schon im BGB den §903 (http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html), der dem Eigentümer weitreichende Befugnis über sein Eigentum gibt.

In §905 wird hier allerdings schon eingegrenzt: Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. Eine bestimmte Tiefe ist hier absichtlich nicht angegeben, denn ein Kabel in ein Meter tiefe stört eher nicht, ein Steinkohleabbau in 10 Meter tiefe kann schon erheblich stören.

Ferner gibt es noch den §226 BGB (Verbot der Schikane, http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html), der dafür sorgt, dass man seine Nachbarn nicht aus Jux und Tollerei ärgert, und last not least gibt es den „Gummiparagraphen“ §242 „Treu und Glauben“ (http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html) der im Nachbarschaftsrecht bei solchen Fällen von den Richtern schon herangezogen wurde um einen Eigentümer zur Duldung zu verpflichten.

Langer Rede kurzer Sinn: Solange das Kabel da einfach liegt und keine Besitzstörung im Sinne des §1004 BGB darstellt, ist es sinnlos dagegen vorzugehen.

Anders könnte die Situation sein, wenn man dort wo das Kabel liegt z.B. einen unterkellerten Anbei errichten möchte. Dann müsste man das Gespräch mit den Zuständigen (Nachbar, E-Werk) suchen, damit das Kabel auf deren Kosten andere Wege nimmt.

Viele Grüße
Lumpi

Guten Tag,
am Haus wurde aufgebaggert um eine Kellertür einzubauen.dabei wurde das kabel beschädigt und dann natürlich die streiterei wer die fast 500€ schaden zahlt.der baggerbetrieb und die Stadtwerke einigen sich nach langem streiten dass die rechnung durch 3 geteilt wird.das wäre alles kein problem wenn nich die stadtwerke so ein freches verhalten an den tag legen würden…
deshalb die idee einfach mal dumm forderungen zu stellen um das halt nicht hinzunehmen…
es besteht selbstverständlich kein bedarf wegen dieser lapalie vor gericht zu streiten…
einfach nur mal nen brief an die SW und mal sehen was passiert…
Danke nochmal für die Mühen

Hallo

Muss man dieses Kabel dulden, kann man für die „Nutzung“ des
eigenen Grundes so eine Art Miete von den zuständigen
Stadtwerken einfordern oder kann man verlangen dass die
Stadtwerke das Kabel auf ihre Kosten entfernen??Die Anlagen
bis einschließlich des Stromzählers sind ja schließlich
Eigentum der Stadtwerke…
Wer kann da denn mit Gewissheit weiterhelfen???

Die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) §12:

https://www.n-ergie-netz.de/download/NAV_NDAV_bgbl.pdf

Vermutlich ist die NAV Bestandteil jedes Stromliefervertrags.

Hans