angenommen Person A und Baufirma X unterzeichnen einen Bauvertrag indem sich der Auftragnehmer(Baufirma X) u.a. verpflichtet, alle Hausanschlusskosten für Gas,Wasser/Abwasser, Strom und Telekommunikation zu übernehmen. Weiter angenommen, die Gemeinde stellt Person A die Anschlussgebühren für Wasser/Abwasser vom eigentlichen Hausanschluss bis zur, in der Mitte der Strasse gelegenen, Versorgungsleitung in Rechnung, da die Satzung der Gemeinde den Anschluss vom Haus bis zur Versorgungsleitung als Hausanschlusskosten definiert.
Nun würde sich Baufirma X aber weigern, diese Kosten zu übernehmen.Sie würde begründen, das nur die Leitung vom Haus bis zur Grundstücksgrenze als Hausanschlusskosten zu werten sind. Die Leitung von Grundstücksgrenze zur Versorgungsleitung würde die Baufirma als Erschliessung betrachten.
Könnte Person A die vollständigen Hausanschlusskosten, wie von der Gemeinde gestellt, von der Baufirma erfolgreich einklagen ?
hier sind sicherlich örtliche Details zu hinterfragen, insbesondere was die Gemeinde zur Erschliessung alles beigetragen / ausgeführt hat / wo sind die Schnittstellen. Im Grundtenor hast Du aber m.E. eigentlich Recht, wenn die Formulierung entsprechend Vertrag enthalten ist.
Aber warum werden solche Fragen im Vertrag mit der Baufirma nicht unstrittig und klar verständlich formuliert ?
Irgendwie klingt bei Dir das Wort „klagen“ immer wieder hervor, obwohl noch kein Handschlag ausgeführt wurde. Ich nehme dabei Bezug auf Deine weitere Anfrage.
Vertrag heisst vertragen und nicht den Grundstock für die ordentliche Gerichtsbarkeit liefern.
Und irgendwie schimmert immer wieder durch, dass Du alleine Dein Vorhaben stemmen willst. Warum nimmst Du keine Fachleute hinzu?
Hallo,
was steht im Vertrag zur Definition „Hausanschluss“?
Üblicherweise bedeutet „Erschließung“, dass sich die Versorgungsleitungen außerhalb des Grundstücks befinden, eben z.B. in der Mitte der Straße, und der Abzweig bis zum Haus zu den Hausanschlusskosten gehört.
Also bei uns jedenfalls hießen diese Leitungen beim Bau auch Hausanschluss…hat allerdings nicht die Baufirma des Hauses realisiert, sondern Stadtwerke, Stromanbieter, wir selbst…
Die Baufirma hat dann erst ab „Übergabepunkt Hausanschluss“ gewerkelt, war so ca. 1m außerhalb Hauswand.
Beatrix
Danke Christian für die Antwort. Hier noch eine kurze Anmerkumg:
Das Grundstück war vor Baubeginn erschlossen.
Im Bauvertrag steht, dass sich der Auftragnehmer verpfichtet, alle Anschlusskosten für Strom, Wasser/Abwasser, Gas und Telekommunikation zu übernehmen. Die Gemeinde hat dann den Anschluss von der Versorgungsleitung von Mitte der Straße zum Haus gelegt und die Kosten laut Gemeindesatzung als Hausanschlusskosten abgerechnet.
Leider bin ich kein Juristm, aber für ich war/ist die Formulierung eindeutig.
Es klingt deswegen das Wort klagen heraus, weil das mit dem Vertragen nicht mehr so gut funktioniert (es gehören halt auch mind. 2 zum Vertragen )
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