Hausanschlusskosten

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Wir wollen auf dem Grundstück von meinem Vater ein Haus bauen. Das Grundstück hat ca. 3600m². Wir lassen unseren Teil des Grundstücks etwas später ausmessen, aus Kostengründen. Dies werden ca. 400m² sein und wird auch im Grundbuch mit einem neune Flurstück registriert werden.
Jetzt habe ich ein Kostenangebot vom örtlichen Wasserverband über die Errichtung eines neuen Hausanschlusses für Wasser und Abwasser. Gesamtkosten ca. 5700€. Unstrittig ist die Berechnung nach den Metern, aber mir erscheint es eine unbillige Härte soviel zu zahlen. Berechnet wurde das Angebot nämlich nach der gesamten Grundstückgröße lt. Grundbuch (3600m²). Mein Einwand, dass wir unseren Teil erst später ausmessen lassen, brachte mich auch nicht weiter. Der gute Mann meinte nur, dass es nicht anders geht, so lange es über die 400m² kein neues Grundbuch gibt.
Bedeutet für mich also, dass ich 1 Jahr warten müsste, bis das neue Flurstück registriert ist.

Ist das so rechtens oder gibt es Ausnahmen?

Achja, wir wohnen in Sachsen-Anhalt (Landkreis Börde), wenn das hilft.

Danke für Antworten.

Viele Grüße
B.

Moin,

Ist das so rechtens oder gibt es Ausnahmen?

natürlich ist das rechtens. Der Mensch hat den gültigen Grundbuchauzug vorliegen und muss danach handeln. Du könntest ihm ja theoretisch sonstewas erzählen.

Warum ist denn Dein Grundstück noch nicht abgetrennt?

Gandalf

Hallo Gandalf,

das ist mir auch klar.

Vorerst wird das gesamte Grundstück für die Finanzierung mit einbezogen und später dann wieder getrennt, weil ich von meinem Dad ja nur diese 400m² vermacht bekomme.

Notariell wird das ganze ja dann auch demnächst gemacht. Nächste Woche ist dazu Termin.
Daher dachte ich, wenn ich das von einem Notar beurkunden lasse (meinetwegen Schenkung odder so) über die m², dann könnte das vielleicht anders berechnet und günstiger werden.
Das Grundbuch kommt dann später sowieso.

Grüße

Moin,

Daher dachte ich, wenn ich das von einem Notar beurkunden
lasse (meinetwegen Schenkung odder so) über die m², dann
könnte das vielleicht anders berechnet und günstiger werden.

bei solchen Sachen gilt nun mal, daß das gilt, was im Grundbuch steht.

Das Grundbuch kommt dann später sowieso.

Warum?

Gandalf