Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Wir wollen auf dem Grundstück von meinem Vater ein Haus bauen. Das Grundstück hat ca. 3600m². Wir lassen unseren Teil des Grundstücks etwas später ausmessen, aus Kostengründen. Dies werden ca. 400m² sein und wird auch im Grundbuch mit einem neune Flurstück registriert werden.
Jetzt habe ich ein Kostenangebot vom örtlichen Wasserverband über die Errichtung eines neuen Hausanschlusses für Wasser und Abwasser. Gesamtkosten ca. 5700€. Unstrittig ist die Berechnung nach den Metern, aber mir erscheint es eine unbillige Härte soviel zu zahlen. Berechnet wurde das Angebot nämlich nach der gesamten Grundstückgröße lt. Grundbuch (3600m²). Mein Einwand, dass wir unseren Teil erst später ausmessen lassen, brachte mich auch nicht weiter. Der gute Mann meinte nur, dass es nicht anders geht, so lange es über die 400m² kein neues Grundbuch gibt.
Bedeutet für mich also, dass ich 1 Jahr warten müsste, bis das neue Flurstück registriert ist.
Ist das so rechtens oder gibt es Ausnahmen?
Achja, wir wohnen in Sachsen-Anhalt (Landkreis Börde), wenn das hilft.
Danke für Antworten.
Viele Grüße
B.