Hausanteile verkaufen

Hallo, ich befinde mich in einer schwierigen Situation, ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich versuche es möglichst kurz zu machen:

Mein Vater verstarb vor acht Jahren und hat meinem Bruder und mir zu gleichen Teilen sein Hofanwesen (ehem. Weingut) vererbt (2 Wohnhäuser mit 3Scheunen und einer Straußwirtschaft).
Ebenfalls hatte er eine Lebensversicherung von 70.000 Euro die auf seine von ihm getrennt lebende Frau geschrieben war, die diese zur Tilgung der Schulden in das Haus gesteckt hat. Was sie allerdings wenn das Haus verkauft wird wieder zurückbekommt (Notariell festgehalten)
Seine von ihm getrennt lebende Frau (also unsere Mutter) hatte er enterbt.
Diese Frau wollte von ihren Kindern den Pflichtteil einklagen, hat aber die Frist verstreichen lassen.

In dem einen Haus haben meine Großeltern ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht.

So, nun leben die Frau, ihr neuer Mann und mein Bruder in diesem Haus seit 7,5 Jahren nicht nur mietfrei, sondern bis letztes Jahr haben sie keinen Cent an Nebenkosten bezahlt. (Die Nebenkosten wurden durch die Vermietung der Scheunen gedeckt, bzw. meine Großeltern haben mit ihrer mickrigen Rente den Rest bezahlt)

Für mich ist die Situation sehr ungerecht, weil ich woanders wohne und dort Miete zahlen muss.
Auch weil letztes Jahr die Heizung in dem Haus kaputtging und es hieß, dir gehört die Hälfte, also musst du sie auch bezahlen. (Was ich blöderweise auch tat.)

Weder mein Bruder noch meine Mutter sind bereit nun einen kleinen Teil Miete zu bezahlen. Auch weigert sich mein Bruder mir den Teil von der Vermietung der Hallen zu geben, Mtl. etwa 300 Euron (Das bräuchte er für Instanthaltungsarbeiten) und da ich keinen Streit will, habe ich bis jetzt auch immer schön brav meinen Mund gehalten. Doch jetzt haben wir vor kurzem ein Kind bekommen und unsere finanzielle Situation hat sich komplett geändert, außerdem macht mein Mann mir enormen Druck, endlich auf mein Recht zu bestehen.
Das Problem sind nun meine Großeltern zu denen ich ein sehr gutes Verhältnis habe.
Meine Oma bittet mich das andere Haus nicht an Fremde zu vermieten oder zu verkaufen. und ich möchte ihr ehrlich gesagt nicht auf die Füße treten. Andererseits will ich mich auch nicht weiter von meiner sog. Familie verarschen lassen.

Hat jemand einen Rat für mich, kann ich meinen Hausanteil an einen stillen Teilhaber verkaufen???
Oder hat jemand Interesse es zu kaufen, bin für alle Gebote offen???
Bin einfach total verzweifelt und habe keine Idee mehr, wie man dieses Problem lösen kann, hoffe ih könnt mir helfen.

Danke schonmal im vorraus.

Hallo,

sorry - ich bin kein Notar oder Rechtsanwalt sondern Handwerker und kann Dir nur raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen und dich beraten zu lassen.

Ist auf jeden Fall billiger als laufend zu zahlen.

Gruß
Klaus

Hallo zwergi290486,

ich glaube da hilft Dir nur ein Rechtsanwalt.

Gruß
Thunderbolt

Hallo zwergi290486,

vom Wissen her kann ich Deine Fragen leider nicht beantworten.
Ich wünsche aber trotzdem noch einen schönen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen
Lara50

Das Problem an der Sache ist, dass sie Ihren hausanteil höchsten vermieten können , aber nicht verkaufen. Ich gehe nämlich davon aus, dass Sie beide als Miteigentümer im grundbuch eingetragen sind und für einen Verkauf muss der Miteigentümer zustimmen. was sich angesichts der familiensituation denke ich wird das schwierig werden. wenn nicht was ist, einfach melde…:smile: liebe grüße aus Stuttgart .

Hallo, ich befinde mich in einer schwierigen Situation, ich
hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich versuche es möglichst kurz zu machen:

Mein Vater verstarb vor acht Jahren und hat meinem Bruder und
mir zu gleichen Teilen sein Hofanwesen (ehem. Weingut) vererbt
(2 Wohnhäuser mit 3Scheunen und einer Straußwirtschaft).
Ebenfalls hatte er eine Lebensversicherung von 70.000 Euro die
auf seine von ihm getrennt lebende Frau geschrieben war, die
diese zur Tilgung der Schulden in das Haus gesteckt hat. Was
sie allerdings wenn das Haus verkauft wird wieder
zurückbekommt (Notariell festgehalten)
Seine von ihm getrennt lebende Frau (also unsere Mutter) hatte
er enterbt.
Diese Frau wollte von ihren Kindern den Pflichtteil einklagen,
hat aber die Frist verstreichen lassen.

In dem einen Haus haben meine Großeltern ein eingetragenes
lebenslanges Wohnrecht.

So, nun leben die Frau, ihr neuer Mann und mein Bruder in
diesem Haus seit 7,5 Jahren nicht nur mietfrei, sondern bis
letztes Jahr haben sie keinen Cent an Nebenkosten bezahlt.
(Die Nebenkosten wurden durch die Vermietung der Scheunen
gedeckt, bzw. meine Großeltern haben mit ihrer mickrigen Rente
den Rest bezahlt)

Für mich ist die Situation sehr ungerecht, weil ich woanders
wohne und dort Miete zahlen muss.
Auch weil letztes Jahr die Heizung in dem Haus kaputtging und
es hieß, dir gehört die Hälfte, also musst du sie auch
bezahlen. (Was ich blöderweise auch tat.)

Weder mein Bruder noch meine Mutter sind bereit nun einen
kleinen Teil Miete zu bezahlen. Auch weigert sich mein Bruder
mir den Teil von der Vermietung der Hallen zu geben, Mtl. etwa
300 Euron (Das bräuchte er für Instanthaltungsarbeiten) und da
ich keinen Streit will, habe ich bis jetzt auch immer schön
brav meinen Mund gehalten. Doch jetzt haben wir vor kurzem ein
Kind bekommen und unsere finanzielle Situation hat sich
komplett geändert, außerdem macht mein Mann mir enormen Druck,
endlich auf mein Recht zu bestehen.
Das Problem sind nun meine Großeltern zu denen ich ein sehr
gutes Verhältnis habe.
Meine Oma bittet mich das andere Haus nicht an Fremde zu
vermieten oder zu verkaufen. und ich möchte ihr ehrlich gesagt
nicht auf die Füße treten. Andererseits will ich mich auch
nicht weiter von meiner sog. Familie verarschen lassen.

Hat jemand einen Rat für mich, kann ich meinen Hausanteil an
einen stillen Teilhaber verkaufen???
Oder hat jemand Interesse es zu kaufen, bin für alle Gebote
offen???
Bin einfach total verzweifelt und habe keine Idee mehr, wie
man dieses Problem lösen kann, hoffe ih könnt mir helfen.

Danke schonmal im vorraus.

Hallo zwergi290486,
ksnn nur dringend empfehlen bei dieser extrem schwierigen Situation sich amwaltschaftlichen Beistand zu holen, ist echt vertrackt und verklausuliert.
Viel Glück und Erfolg wünscht petit

Das ganze ist schon ein bisschen schwierig und ich würde ihnen raten das mit einem Fachanwalt zu klären um wirklich zu ihrem Recht zu kommen.
l.G.Schattengras

Da kenn ich mich nicht aus.
Das ist ein Fall für eine Bürgerberatung, danach für den Rechtsanwalt.

Hallo,
wenn ihr eine erbengemeinschaft seit,wird es schwierig.ist denn das so festgehalten,dass exakt aufgelistet ist,wem was gehört und es auch so im grundbuch steht,oder gehört euch das beiden zusammen,ohne dass genau steht,wem was gehört?
wenn ihr eine erbengmeinschaft zu gleichen teilen seit,können sie ohne einverständnis des bruders nichts verkaufen.steht aber explizit,dass ihnen z.b.das haus gehört und die linke scheune(beispiel)dann können sie darüber auch allein bestimmen.es wird aber sehr schwer und nur mit grossen einbussen möglich sein,eine immobilie mit wohnrecht zu verkaufen…viel.können sie es dem bruder verkaufen?dass er sie auszahlt?

hallo zwergi290486
in diesem fall kann nur ein anwalt weiterhelfen. es wäre ratsam, bei dieser verzwickten sache einen aufzusuchen.
lg sicha

Also das ist ja wirklich vertrackt. Das kann man doch nicht in so einem Forum klären!
Entweder ihr setzt euch alle zusammen und klärt das Problem, was wahrscheinlich nicht klappen wird, oder du verkaufst deinen Anteil an jemanden der die ganze Mannschaft ihre Grenzen aufzeigt.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen.
Sonst nutzen die dich weiter aus.
Viele Grüsse

Hallo liebes Mitglied,

das ist wirklich eine ganz schön verzwickte Situation. Kenne es ähnlich, da wir irgendwann zu dritt das Haus unserer Eltern erben werden.
Im Normalfall ist es denke ich so, dass, wenn es mehrere Erben gibt, jeder das Recht auf seinen Anteil hat, z.B.: Drei Brüder erben ein Haus, dass 300.000 EUR wert ist. Einer der drei möchte das Haus behalten und nutzen (wie es wohl in Ihrem Fall ist), so weit ich weiß, ist er dann verpflichtet, seinen Geschwistern ihren jeweiligen Anteil auszuzahlen. Wenn er das nicht könnte, könnten die anderen Erben glaube ich einen Verkauf fordern.
Setzen Sie sich doch am Allerbesten mal mit einem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen, denn schierig wird es ja, da Ihre Großeltern das Wohnrecht haben und Sie diese ja auch nicht vor den Kopf stoßen möchten.
Es tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen konnte, ich drücke die Daumen, dass die Situation sich bald löst!

LG

Peggy

Du könntest von Deinem Bruder die Auseinandersetzung der zwischen euch bestehenden Erbengemeinschaft verlangen: er kann Deinen Erbteil übernehmen gegen Bezahlung eines zu vereinbarenden Kaufpreises (auch ein Dritter könnte Deinen Erbteil kaufen, falls Du einen Interessenten findest).

Hat er hieran kein Interesse, dann könntest Du beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen (spezielle Form der Zwangsversteigerung). Dadurch wird die bestehende Erbengemeinschaft durch Zwangsversteigerung aufgehoben. Risiko: ein nur geringerer Versteigerungserlös als bei einer einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Das Wohnungsrecht Deiner Großeltern bliebe bei einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft SOWIE bei einer Teilungsversteigerung bestehen, wenn es im Grundbuch vorrangig eingetragen ist.

Viele Grüße
J. Krause
***Juristische Hinweise auf dieser Plattform erfolgen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Es handelt sich um eine erste Einschätzung auf Basis der gegebenen Informationen***

Tut mir leid, konnte nicht antworten. Sicherlich haben Sie schon die erforderliche Aufklärung hier im Forum gefunden.

Hallo,

also erst einmal: Waschen ohne Nass werden, geht nicht. Ich würde Dir raten, Deinen Großeltern einen Brief zu schreiben, in dem Du offenlegst, dass Du es Dir finanziell nicht leisten kannst, zum Einen für die anteiligen Kosten herangezogen zu werden und zum andern noch nicht einmal einen kleinen Mietanteil zubekommen. Sie sollen Dir einen Rat geben, was Du machen sollst, ohne sie zu verärgern. In dem Brief teilst Du mit, dass Du Dich sonst gezwungen siehst, per Anwalt gegen Deinen Bruder vorzugehen und einen Mietanteil zu fordern.

Ansonsten der nächste Schritt (und jetzt kommt das Waschen):

  1. Du schreibst Deiner Mutter je ein Einschreiben mit Rückschein und forderst sie zur Zahlung eines Mietanteils (Höhe - keine Ahnung) für die vergangenen drei Jahre unter Hinweis auf die Übernahme Deines Anteils der Heizung auf und setzt zur Zahlung eine Frist von vier Wochen. Du teilst Ihnen mit, dass Du nach ergebnislosem Fristablauf einen Anwalt zur Durchsetzung Deiner Rechte aufsuchen wirst. Nach Fristablauf gehst Du zu einem zu einem Fachanwalt für Erbrecht, der soll Deine Rechte durchsetzen.

Nur mit dieser klaren Regelung kannst du ein Ende mit Schrecken erreichen.

Viel Kraft wünscht Dir Ingeborg

entschuldige, stecke selber grsd mit Rechtsanwalt in solcher Situation und habe 2 Klagen laufen, 3 Jahre schon. drücke die Daumen.-