Klaus Kleinmann (K) kommt gut erholt aus dem Frühjahrsurlaub mit seiner Frau Frauke (F)zurück. Um sich die Taxikosten zu sparen, beschließen sie vom Hamburger Hauptbahnhof mit der U-Bahn nach Hause zu fahren. Auf dem Gelände des Hauptbahnhofs wird K von einem Promoter ein Flyer der Firma „Traumhaft Schlafen GmbH“ in die Hand gedrückt.
Dieser bewirbt das neueste Produkt der Firma, ein 1,40 m x 2,00 m großes aufblasbares Gästebett. K steckt den Flyer in die Jackentasche ohne ihm weitere Beachtung zu schenken.Als K und F endlich zu Hause ankommen sehen sie, dass der Briefkasten während ihrer
Abwesenheit schon fast übergequollen ist. In der Zeit in der F sich etwas ausruht kümmert sich K um die Post der letzten Tage. Dabei fällt ihm wiederum ein Prospekt der Firma „Traumhaft Schlafen GmbH“ in die Hände. Auch hierin wird das aufblasbare Gästebett beworben.
Abends erzählt F dem K von dem Besuch ihrer Mutter Marion (M), welcher in einigen Wochen stattfinden soll. K ist nicht begeistert. Schon beim letzten Besuch hatte M sich darüber beschwert, in ihrem hohen Alter auf dem Sofa übernachten zu müssen. Um dieses
Mal allen Problemen vorzubeugen, beschließt K für M ein Gästebett zu kaufen. Am nächsten Morgen, den 27.01.2011, macht er sich im Internet auf die Suche nach einem geeigneten
Modell. Auf der Seite http://www.traumhaft-schlafen.de wird er fündig. Das Gästebett mit den Maßen 1,40 m x 2,00 m kostet dort nur 69,90 € zzgl. Versandkosten i.H.v. 4,95 €. Als er liest,
dass im Lieferumfang auch eine elektrische Pumpe enthalten ist, welche ihm das Aufpusten erspart, entschließt er sich zum Kauf des Bettes. Per Mausklick bestätigt er den Kauf des Bettes. Volker Vogt (V), Inhaber des Internetshops und Geschäftsführer der „Traumhaft Schlafen GmbH“, verschickt sogleich eine Bestätigung per Email an K. Hierin sind alle
erforderlichen Belehrungen enthalten. Das Bett erhält K am 01.02.2011 per Post. Um zu testen, ob der Liegekomfort desGästebettes den Ansprüchen der M genügt, möchte K auch sogleich Probeliegen. Er packt
das Bett aus und bläst es mit Hilfe der elektronischen Pumpe auf. Nachdem K nach einem fünf minütigen Mittagsschlaf mit leichten Rückenschmerzen wieder aufwacht, ist er sich nicht
sicher, ob der Kauf wirklich eine gute Idee war. K und F sind sich schnell einig, dass sie die M nicht auf dem neuen Gästebett schlafen lassen können. Sie beschließen, ihr einfach ihr Ehebett zu überlassen und selber auf der Couch zu schlafen. Das Gästebett möchte K
zurückgeben, wovon er den V am 08.02.2011 per Email informiert. K möchte den Kaufpreis i.H.v. 69,90 € sowie die Kosten der Zusendung i.H.v. 4,95 € von V zurückerstattet bekommen. Außerdem möchte er auch, dass V die Kosten der Rücksendung übernimmt. V hingegen ist der Auffassung, der K habe keinen Anspruch auf eine Erstattung der Versandkosten. Er ist nur bereit einen Kaufpreis von 30 € zu erstatten. Durch das Ausprobieren des Bettes, was mit einem Öffnen der Verpackung verbunden war, könne er es nicht mehr als Neuware weiterverkaufen. Hierfür müsse K aufkommen.
Wie ist die Rechtslage?
Wie kann ich die Prüfung am besten aufbauen? Könnte mir vielleicht jemand ein grobes Prüfungsschema skizzieren?