Hallo,
ich schreibe im bereich Sozialpädagogik an einer Hausarbeit im Bereich Arbeitsrecht.Leitthema ist die Kündigung eines Suchtkranken. Welche Art der Kündigung, Begründung, Einspruch des Betriebsrates etc. etc. Alles kein Problem. Nur möchte ich gerne das Wort „Sucht“ gesetzlich definieren. Leider finde ich keine Definition und habe auch nicht die geringste Ahnung, in welchem der vielen Gesetzbücher ich nachschlagen kann.
Kann mir jemand helfen?
Danke
deliana
Hallo Deliana (guter Name:smile:)
beim StGB-Kommentar Tröndle/Fischer, dass mir hier in der 51. Auflage zur verfügung steht, kannst Du die Deffinition im § 64 Rn. 3ff finden, mit weiteren Fundstellen.
In der Bib bei recht unter Strafabteilung schauen.
Hoffe, das bringt dich mit Deiner Arbeit weiter.
Viel Erfolg!
Hätte Interesse an der Arbeit, wenn sie vollendet ist. Könnte ich sie als Juristin bzw. als Laie in Sozialpädagogik verstehen?
gruß
barbara
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Hallo Barbara,
danke für die Tipps. Ich werde mich da mal reinlesen.
Wenn die Arbeit vollendet ist, kann ich sie gerne per Email schicken.
Und nein, ich bin keine Juristin
Ich studiere Sozialpädagogik im 5. Semester und einer meiner 5 Lernbereiche, die vorgeschrieben sind, ist Recht.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
deliana