Hausarbeiten bei Ebay verkaufen?

Hallo,

eigentlich hätte ich wetten können, dass es zu diesem Thema mindestens schon einen Thread gegeben hat, aber ich finde keinen (oder bin zu blöd die Suche zu bedienen!?). Deshalb meine Frage an euch:

Darf man Hausarbeiten bei Ebay verkaufen?

Es gibt dort ein ziemlich großes Angebot, wie ich feststellen musste. Wenn ich das tue, bleiben die Rechte trotzdem bei mir? Worauf muss ich achten? Was können die Folgen sein? Reicht der Satz „Diese Arbeit darf nach dem Erwerb als Hilfestellung für eigene Arbeiten verwendet werden. Die Rechte bleiben beim Verfasser!“ in der Artikelbeschreibung aus?

Zur Information: ich habe das Studium bereits abgeschlossen.

Herzlichen Dank für alle Antworten!

Guten Tag,
deine Frage steht jetzt schon fast 6 Stunden da ohne eine einzige Antwort, obwohl sie gerade zum 87sten Mal angeklickt wurde. Vielleicht bin ich nicht der einzige der nicht versteht, was Du eigentlich wissen willst.
Oder es ist anderen ebenso gleichgültig wie mir, was Du mit deinen Hausarbeiten anstellst.

Entschuldigung, aber das musste ich loswerden
gargas

Hallo,
vermutlich liegt die spärliche Reaktion eher daran, dass dies eine Frage nach dem Urheberrecht recht ist und darum ins Rechstbrett gehört.
Soweit ich weiß, kannst du als Autor aber jedes beliebige Nutzungsrecht einräumen oder bis auf gekennzeichnete Zitate auch ausschließen.
So wie du es schilderst willst du ein Druckwerk zur Nutzung ohne jeden Urheberrechtsverzicht verkaufen. Im Grunde genommen müsstest du da gar keinen Hinweis zum Nutzungsrecht geben, denn der Normalfall ist Autor =Urheberechtsinhaber (allerding gelten für Arbeiten die als Leistungsnachweise im Rahmen eines Studiums erbracht werden noch irgendwelche obskuren Sonderbestimmungen, die aber soweit ich mich erinnere hier belanglos sind). Wenn du deine Rechte ganz oder teilweise aufgeben wolltest müsstest du dazu eine spezielle Autorisierung formulieren.
Sollte also so wie du es vorhast kein Problem sein.

Gruß
Werner

Hallo,
vermutlich liegt die spärliche Reaktion eher daran, dass dies
eine Frage nach dem Urheberrecht recht ist und darum ins
Rechstbrett gehört.
Soweit ich weiß, kannst du als Autor aber jedes beliebige
Nutzungsrecht einräumen oder bis auf gekennzeichnete Zitate
auch ausschließen.
So wie du es schilderst willst du ein Druckwerk zur Nutzung
ohne jeden Urheberrechtsverzicht verkaufen. Im Grunde genommen
müsstest du da gar keinen Hinweis zum Nutzungsrecht geben,
denn der Normalfall ist Autor =Urheberechtsinhaber (allerding
gelten für Arbeiten die als Leistungsnachweise im Rahmen eines
Studiums erbracht werden noch irgendwelche obskuren
Sonderbestimmungen, die aber soweit ich mich erinnere hier
belanglos sind).

Hi!
War da nicht was, das für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Studium die Uni einige Rechte behält?
„Weiß“ ich aber auch eher vom Hörensagen als irgendwo nachlesbar veröffentlicht.

Da könnte der „Verkauf“ der der Arbeiten u.U. auf gesetzliche Schwierigkeiten stoßen. Für genaueres aber bitte im Rechtsbrett fragen!

Gruß
peherr

Hi!
War da nicht was, das für Arbeiten im Zusammenhang mit dem
Studium die Uni einige Rechte behält?
„Weiß“ ich aber auch eher vom Hörensagen als irgendwo
nachlesbar veröffentlicht.

Ja, aber in dem Sinne, dass die Uni die Texte ohne einverständnis des Autors für wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen verwenden darf. Das schließt aber nicht aus, dass der Autor sie auch verwenden darf nur kann er anderen darum keine Exklusivrechte mehr vermittel. Hier war ja aber auch das genaue Gegenteil gewollt. Aber trotzdem gilt dazu:

bitte im Rechtsbrett fragen!

Gruß
Werner

Hallo es ist auch so, dass du zum Erstellen von Studienarbeiten einige Urheberrechte dehnen kannst, wie es bei einer Publikation (und das wäre der Verkauf) nicht möglich ist. So kannst du in einer Hausarbeit/MagisterArbeit/ Diss zB. Bilder/Tabellen/Grafiken einbinden, für die du nicht hundertprozentig sicher bist, wer der Urheber ist und musst auch nicht seine Erlaubnis einholen. Bei einer Publikation brauchst du für so ziemlich jeden fremden Gedanken eine Erlaubnis des Urhebers. Daher solltest du dich also vorher sehr schlau machen, aber wenn da alles ok ist (alles eigene Werke), dann steht auch der Gründung eines kleinen Eigenverlags nichts im Wege.
Mehr dazu im Rechtsbrett und natürlich im Urhebergesetz.
Schöne Grüße
Susanne

Hi!
War da nicht was, das für Arbeiten im Zusammenhang mit dem
Studium die Uni einige Rechte behält?
„Weiß“ ich aber auch eher vom Hörensagen als irgendwo
nachlesbar veröffentlicht.

Da könnte der „Verkauf“ der der Arbeiten u.U. auf gesetzliche
Schwierigkeiten stoßen. Für genaueres aber bitte im
Rechtsbrett fragen!