Hausarrest als Erziehungsmaßnahme

Hallo!
Danke für die Antwort - ich seh das genau so idiotisch. Außer „Quälerei“ bezweckt das nix. Der Bursch hat eine Lehre - hat halt mal über die Stränge geschlagen und die Mutter zeigt mal wieder ihre Unfähigkeit: So muss man sich ja auch mit nix auseinandersetzen.

Zum 18. woandershin? Jep, den Entschluss hab ich mit ihm gefasst. Ich such ihm jetzt eine Wohnung, wo er dann in einem halben Jahr einziehen kann, damit er von seiner saufenden Mutter weg kommt.

cu

orgelbass

Hallo!
Danke für die Antwort - aus psychologischer Sicht (hab das auch studiert…) seh ich das genau so.
Nur: Wenn man als Mutter die gesamte Kindheit bei jeder Kleinigkeit Hausarrest verhängt hat, damit man selber auf Party machen kann und das arme Schwein die kleineren Kinder beaufsichtigen, füttern, windeln muss und entsprechendes mit den Hunden… Ziemlich sinnlos!
Naja, in 1/2 Jahr ist er volljährig - hoffen wir, dass er sein Leben dann in Griff kriegt

Danke nochmals!

orgelbass

Hallo!
Mich würd ja ehrlich gesagt auch die juristische Dimension interessieren. Pädagoge bin ich selber…
In besagtem Falle gabs früher mal 7 MOnate Dauerhausarrest - sowas kennt z. B. das Jugendstrafrecht nicht. Verhältnismäßigkeit ist nebenbei auch in der Pädagogik angesagt…

Gruß

orgelbass

Hi,

von Strafrecht bzw Jugendsrafrecht habe ich genau wo wenig Ahnung wie von Erziehungswissenschaften.
Ich kann Dir nicht helfen.

Vor allen Dingen - wer würde hier wen anzeigen?

Ingeborg

Stimmt auch wieder - trotzdem danke!

Ein „privater“ Hausarrest als Erziehungsmaßnahme ist zeitlich nicht begrenzt soviel ich weiß und hängt ja auch von der „Intesität“ ab, also den gewährten Bewegungsradius (Zimmer, Haus, Grundstück…). Ob jemand sich mit 17,5 jahren daran hält, ist die andere Frage. Zwangsmaßnahmen wären hier m.E. nicht zulässig.

Aber wie kann ein 17,5 jähriger einen Mietvertrag haben? Er ist nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig, zumindest nicht, was langfristige Verträge angeht. Diese Verträge müssen von den Erziehungsberechtigten mit unterschriebnen werden. Somit würde die Mutter in diesem Fall an sich selbst vermieten und könnte somit auch den Mietvertrag fristlos kündigen, bzw. ist der Vetrag, wenn nicht von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben, gar nicht wirksam. Rausschmeißen geht aber auch nicht, weil minderjährig. Das könnte als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden, und dafür kriegen die Eltern dann Ärger.
Wie wäre es mit einer betreuten Wohngruppe?

Gruß,

twilight666

leider kann ich hier nicht weiterhelfen :frowning: ! als vater von 6 kindern möchte ich hier nur meine meinung außern ; ich persönlich bin der meinung " hausarrest " gehört ins " mittelalter " genau wie jeglich gewaltvolle erziehungsmethoden und nicht in die heutige zeit !!! das sind herzlose und verständnislose erziehungsmethoden mit denen man nichts erreicht !!!
mfg :wink:

Scheinbar kann man da jetzt im Moment wirklich nichts dran ändern (Gesetzeslücke?)
Im Übrigen bin ich völlig deiner Meinung: Völlige Idiotie! Zeigt nur, was für eine unfähige/desinteressierte Frau das ist!

ich 59j. habe meine 6 kinder 17j. bis 37j. mit zuneigung, verständnis aber auch mit aufzeigen gewisser grenzen " ohne gewalt " erzogen ! mist macht jeder mal auch ich :wink: - aber selbst heute noch überschreiten all meine kinder ihre grenzen nicht und wir haben gemeinsam einen sehr guten kontakt :wink: langwierige Verbote z.B. Hausarest u.s.w.oder Gewalt z.B Schläge … erzeugen nur Frustverhalten und Gegengewalt !

mfg

hallo,
eine andere umgebung ist vielleicht eine lösung
eine sogenannt trennung von der alten freunde
damit er durch die distanc zeigt das er sich von dem ganzen verhalten distanciert und aus der situation
raus will,
wenn er ersteinmal 18 ist geht die einbahnstasse weiter
, natürlich muss der wille und das mitmachen des jugendlichen da sein, nur er kann noch in letzer minute das ruder rumreissen,
sorry aber mehr weiss ich nicht zu ihrem konkreten problem, alles gute.

Hallo Orgelbass,

oh, in der Familie in Deinem Beispiel geht’s aber hoch her!!!

Also zunächst wüsste ich gern, warum das Jugendamt nicht mehr zuständig sein sollte und warum von denen keine Hilfe zu erwarten ist.

Dann würde ich sagen, die Mutter kann sehr wohl den Untermietvertrag kündigen, spätestens dann muss der junge Mann wohl mal beim Amt vorsprechen. Und die verweisen ihn dann ans Jugendamt.

Als Mutter würde ich beim Jugendamt um eine Unterbringung im betreuten Wohnen anhalten. Scheinbar hat der Bursche schon massive Probleme und bräuchte fachliche Hilfe.

Alles Gute

Micha

Hallo!
Nun ja, nachdem sich die Mutter eigentlich grundsätzlich nicht um ihre Kinder kümmert… Ich helf dem Burschen ja (bin Pädagoge), aber dafür muss ich an ihn rankommen und mit dem dämlichen Hausarrest geht das halt nicht…
Jugendamt? Tja, die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich unser Jugendamt vor der Arbeit drückt und wenn sie eingreifen (haben sie in diesem Falle tatsächlich getan), bauen sie tatsächlich nur Mist. Wenn, dann muss die Hilfe ja passend sein und nicht die Lebensumstände noch schlimmer machen und ansonsten gar nichts ausrichten, außer Geld verprassen…
Nun ja, inzwischen seit 2 Wochen Hausarrest: Dafür, dass er in die Rauferei tatsächlich schlichtend eingegriffen hat, aber dann blöderweise halt alkoholisiert war und die Festnahme nicht gleich einsah, in Panik geriet und rumzappelte, halt ich das für mehr als ausreichend. Es lehrt ihn ja nur wieder, dass sich die Mutter nicht um ihn kümmert - denn logischerweise spricht man ja nicht miteinander…

Hachja, mal schauen, wie wir da weiter kommen - danke aber für den Rat. Man muss sich manchmal als Helfer (auch wenn man selber Profi ist) andere Meinungen anhören…

Gruß

orgelbass

Hallo,

ein Gesetz hierfür gibt es nicht. Wenn die Mutter schlau ist, bleibt der Hausarrest bis zur Volljährigkeit bestehen, so geht sie auf Nummer sicher, dass er nicht wieder Mist macht.

Gruß