Hausarrest als Erziehungsmaßnahme

Mir ist klar, dass Eltern als Erziehungsmaßnahme Hausarrest verhängen können und dürfen.
Nun heißt es überall „über wenige Tage“ - was ist also zulässig? Das Jugendstrafrecht sieht ja als Maximum 4 Wochen Dauerarrest vor und das nur nach entsprechender Verurteilung.

Also:
Freund (17,5) wurde diese Woche von der Polizei festgenommen und zappelte beim Anlegen der Handschellen rum. Deshalb wird jetzt gegen ihn wegen „Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ermittelt. Da werden wohl Sozialstunden bei rauskommen.
Wie lang darf die Mutter ihn nun im Hausarrest halten? Was passiert, wenn er sagen wir mal nach 1 Woche den Hausarrest selber beendet? Er wohnt bei der Mutter als „Untermieter“ hat also einen eigenen Mietvertrag - rauswerfen kann sie ihn also wohl nicht (wär m. E. eh schwierig). Muss er jetzt notfalls bis zur Volljährigkeit im Hausarrest leben?
Jugendamtshilfe ist in diesem Falle definitiv nicht zu erwarten. Eine Heimunterbringung (nach Dauerhausarrest über 7 Monate) wurde im Einvernehmen von Jugendlichem und Mutter nach 6 Monaten beendet. Jetzt hat er halt Mist gebaut…

Danke für Euren Rat!

orgelbass

Hallo Ulrich,
solange es noch kein Verfahren zur Festsetzung der Strafe gegeben hat, lässt sich auch der Hausarrest nicht definieren. Möglicherweise gilt er ab Fetsnahme bis zur Eröffnung des Verfahrens, muss aber nicht sein, denn normalerweise werden strafrechtlich relevante „Töter“ auch bis zur Eröffnung des Verfahrens auf friene Fuss gestzt, wenn sie eine feste Adresse haben, gemeldet sind und einen Job haben oder noch zur Schule gehen.

Good luck
Maria

Also wenn ich viel glaub, aber dass Muttern das irgendwie mit der Polizei oder so abgesprochen hat, glaub ich nicht. Eher mal wieder Willkür (letztes Jahr kam der Bursch nach 7 Monaten Dauerhausarrest ins Heim…)

Kann ja wohl nicht sein, dass der jetzt 6 Monate (dann wird er 18) wieder die Wand anstarren muss!

Hallo Ulrich,

ich denke, dass Hausarrest nicht mehr zeitgemäß ist, zumal nicht bei einem 17-jährigen. Aber was willst du dagegen unternehmen? Bist Du der Vater, dann würde ich dem Sohn raten, auszuziehen und ihn dabei unterstützen.

L G D e n n i s .

Ich bin nicht der Vater - nur ein sehr guter Freund des Burschen, sagen wir mal „väterlicher Freund“

Ach ja… Arme Sau! (Sorry!)

nun mal langsam! ohne Verhandlung kann niemand - auch nicht die Polizei - den Jungen zu Hause einsperren. Willkür hat auch hier Grenzen. Schnappt euch einen Anwalt…

Wo ist denn der Papa, kann man dem nicht mal einen Tipp geben?

Ich bin nicht der Vater - nur ein sehr guter Freund des
Burschen, sagen wir mal „väterlicher Freund“

Ach ja… Arme Sau! (Sorry!)

Da gibts ja leider eine Vorgeschichte: Der Bursch wurd eigentlich jahrelang im Dauerhausarrest als eine Art „Haussklave“ gehalten. Letztes Jahr wurde er dann in Obhut genommen (nach 7 Monaten Dauerhausarrest) und zum Vater verbracht. Diesen hetzte die Mutter nach 10 Tagen so auf, dass er den Buben verprügelte.
Dann ging der Junge freiwillig in eine Jugendwohngruppe (Kinderheim). Das hat leider nicht funktioniert, weil man sich dort nicht um ihn kümmerte und er jedne Tag 4 Stunden Arbeitsweg hatte. Deshalb habens dann die Wohnung geteilt und er ist unterhalb der Mutter eingezogen (mit eigenem Mietvertrag - ist also Mieter).

Sehr schwierig… Das Jugendamt wird da auch nimmer aktiv werden. Ich frag mich nur, was die Dame machen will, wenn er sagen wir mal nach 4 Wochen beschließt, dass er nimmer seine gesamte Freizeit daheim hockt. Sie kann ihn ja kaum aus der eigenen Wohnung raus werfen…

so seh ich das auch - ich hab mal einer befreundeten Anwältin für Familienrecht eine Mail geschrieben…

Der Bursch wohnt unterhalb der Mutter in einer eigenen Wohnung (hängt mit Hartz IV zusammen - die Mutter lebt davon und wenn er bei ihr wohnen würde, wärs ja eine Bedarfsgemeinschaft, so dass sein Lehrlingsgehalt zu 3/4 einkassiert würde)

Anwalt? hm… Ich frag mich viel mehr, was Madame machen will, wenn er sagen wir mal nach 2 Wochen beschließt, dass er den Hausarrest beendet. Sie kann ihn ja wohl kaum aus der eigenen Wohnung rauswerfen. Und wenn sie ihm in Abwesenheit das Schloss auswechseln lässt (sie hat ja Zugang), dürfte das problematisch werden…

Also definitiv: Reine Elternwillkür

nun mal langsam! ohne Verhandlung kann niemand - auch nicht
die Polizei - den Jungen zu Hause einsperren. Willkür hat auch
hier Grenzen. Schnappt euch einen Anwalt…

jepp, stimmt, aber auch Elterwillkür hat Grenzen. Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, hat er auch keine Auflagen, also auch kein Hausarrest…
Good luck und sag ihm, er soll sich erst mal zusammen reissen…

Maria

Na bei dem Vatervorbild wird das nichts. Kannst Du den Jungen besuchen? Ich würde ihm einen Platz in einer WG suchen und ihm dabei helfen, seinen Mietvertrag zu kündigen. Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, muss er raus, da hilft auch kein Stubenarrest.

Von der WG aus kann er vielleicht auch wieder zu seinem Papa, wenn der kapiert, dass man niemanden schlägt, schon gar nicht seinen eigenen Sohn.

Aber vor allem braucht er mal ein paar anständige Freunde. Und die findet er nur, wenn er vor die Türe geht.

Hab ich gemacht. Wie gesagt: Er hat wg des Vergehens ein Ermittlungsverfahren am Hals. Wenn er jetzt daheim Hausarrest hat, steigt vermutlich die Chance, dass er nicht auch noch vom Staat bestraft wird (da sollen ja Erziehungsmaßnahmen durchgeführt werden), sondern das Verfahren evtl. eingestellt wird bzw. die Strafe (z. B. Sozialstunden) geringer ausfällt.

Danke bes. für meine menthale Unterstützung! Bist du vom Fach (Anwältin oder so?)

Hm… Dem Wohnen an anderem Ort/Wohnung müsste ja die Mutter zustimmen. Sie hat das alleinige Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nein, besuchen kann ich ihn nicht. Daran, dass letztes Jahr das Jugendamt eingriff, hatte ich die Aktienmehrheit. Die Frau hasst mich als ihren persönlichen Erzfeind. Verbreitet auch so Geschichte, wie ich wäre schwul und wollte ihrem Sohn an die Wäsche.
Bin ich nicht, will ich auch nicht.
Aber ich bin für ihn sowas wie ein Ersatzpapa geworden - meist hört er auf mich.
Anständige Freunde? Jep. Aber erklär das einer Alkoholikerin! Wie gesagt: Ich kann nicht mehr eingreifen und das Jugendamt wird (da er ja die „tolle“ Heimunterbringung selber beendet hat) auch nimmer eingreifen…

Hach ja… Hab jetzt per SMS mit ihm ausgemacht, dass ich anfang, eine Wohnung für ihn zu suchen, wo er dann mit 18 einziehen kann. Wird zwar schwierig (wer nimmt einen 18jährigen Azubi aus Hartz-IV als Mieter?), aber ich kann ja mal schauen, ob ich eine Wohnung anmieten kann (Beamter auf Lebenszeit hat da normalerweise kein Problem) und dann untervermieten…

Dann hat er wenigstens eine Perspektive

Nein, ich bin nicht vom Fach, hab aber drei „Gören“ grossgezogen mit allem, was dazu gehört, auch mit solchen Petitessen. Daher kenn ich das alles…:smile:

Hallo Ulrich,

der Junge hat schon mit 14 eigenes Antragsrecht. Wenn ihm das mit dem Sorgerecht der Mutter nicht passt, kann er selber einen Antrag stellen, dass das Sorgerecht auf den Vater übertragen wird, weil die Mutter ihn zuhause seit Jahren einsperrt. Das läuft binnen 6 Wochen durch. Dafür braucht er keinen Anwalt.

Wenn er Bock darauf hat, dann kann er sich an eine Beratungsstelle des Väteraufbruch (Google) wenden. Ich bin der Vorsitzende des Kreisverein Köln und sitze auch an der Kölner Hotline. Mein richtiger Name ist Hartmut Wolters, Dennis ist nur mein Internetpseudonym.

Du kannst anrufen oder das Kontaktformular auf der Kölner Webseite ausfüllen, dann gelangst Du direkt zu mir.

O, das ist allerdings eine interessante Alternative… jetzt muss er sich erstmal beruhigen - der Vater wohnt leider so unmöglich, dass er von dort aus kaum in die Arbeit kommen kann… Kann ich dich morgen (Sonntag) mal anrufen? Ok, da wirst nicht im Büro sein… Wir müssten halt irgendwie rauskriegen, ob der dem Treiben dann ein Ende setzt und ihn in der Nähe der Arbeit in eine eigene Wohnung ziehen lässt…

Wir haben kein Büro, ich mache das von zuhause.

Mein Sohn hat morgen Erstkommunion, danach gehen wir noch essen. Am späten Nachmittag werde ich dann wohl wieder zuhause sein. Einfach immer mal wieder probieren.

Dass der Vater mitspielt ist natürlich wichtig, sonst kommt der Junge vom Regen in die Traufe. Der Sohn muss angeben, dass er seinem Vater verziehen hat und der Vater muss angeben, dass er Hilfe in Anspruch nimmt, um seine Erziehungsfehler aufzuarbeiten. Dazu muss er einfach ein paar Termine in der Beratungsstelle machen. Da die ohnehin Schweigepflicht haben, sickert auch nichts durch und er kann es hinterher so darstellen, wie es passt.

Him

ich bin Juristin und keine Erziehungsspezialistin und kann da niht weiter helfen. Sorry!
Ingeborg

Hallo orgelbass,
aus psychologischer Sicht ist Hausarrest als der Versuch anzusehen, jemanden zum Innehalten zu bewegen.

Sprich: Bleib mal mit Dir alleine und denke nach - rede dann mit mir - erkenne was und warum es schräg gelaufen ist…

Langfristiger Hausarrest führt zu sozialer Isolation und macht daher keinen Sinn…

Gruß Petra

Hallo Orgelbass, hausarest bei einem fast 18 jährigen, halte ich für quatsch besorgt ihn ARBEIT oder LEHRE kündigt den untermeitvertrag zu seinem 18ten. PS dauerarest von 1 bis 2 Wochen im jugendknast können wunder bewirken.

LG Holger