Mir ist klar, dass Eltern als Erziehungsmaßnahme Hausarrest verhängen können und dürfen.
Nun heißt es überall „über wenige Tage“ - was ist also zulässig? Das Jugendstrafrecht sieht ja als Maximum 4 Wochen Dauerarrest vor und das nur nach entsprechender Verurteilung.
Also:
Freund (17,5) wurde diese Woche von der Polizei festgenommen und zappelte beim Anlegen der Handschellen rum. Deshalb wird jetzt gegen ihn wegen „Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ermittelt. Da werden wohl Sozialstunden bei rauskommen.
Wie lang darf die Mutter ihn nun im Hausarrest halten? Was passiert, wenn er sagen wir mal nach 1 Woche den Hausarrest selber beendet? Er wohnt bei der Mutter als „Untermieter“ hat also einen eigenen Mietvertrag - rauswerfen kann sie ihn also wohl nicht (wär m. E. eh schwierig). Muss er jetzt notfalls bis zur Volljährigkeit im Hausarrest leben?
Jugendamtshilfe ist in diesem Falle definitiv nicht zu erwarten. Eine Heimunterbringung (nach Dauerhausarrest über 7 Monate) wurde im Einvernehmen von Jugendlichem und Mutter nach 6 Monaten beendet. Jetzt hat er halt Mist gebaut…
Danke für Euren Rat!
orgelbass