Hausarrest extrem

Ich betreue einen sozial massiv benachteiligten Jungen. Seit fast 7 Monaten hat er Hausarrest. Neueste Errungenschaft: An seiner Zimmertür ist ein Riegel angebracht. Wenn die Kindesmutter wieder einen Suffabend plant, stellt sie ihm einen Eimer ins Zimmer uns sperrt ihn ein. Der Bub meint, dass sie ja einen Grund hat „weil ich nicht brav war“ (er ist 16) Was meint der Rechtsexperte dazu?

Vielen Dank für jede Art von Auskunft!

Hallo Ulrich,
hier meine Antwort. Das ist kein Scherz!
Rufe jetzt sofort die Polizei!
Erzähle ihnen die gleiche GEschichte und gib ihnen die Adresse.
Das ist Kindesmißhandlung und strafbar, was die machen. Das Kindeswohl ist in akuter Gefahr und das Kind muss !!!sofort!!! dort raus und in Obhut genommen werden.
Bitte, bitte informiere mich, was weiter passiert.
[email protected]

Gruß Martin - ruf jetzt an!!!

Hallo,
grundsätzlich ist die Mutter sorgeberechtigt und sorgepflichtig. Dies beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. die Pflicht, auf den Aufenthalt zu achten.
Wenn die Mutter also die Bewegungsfreiheit ihres Sohnes einschränkt, darf sie das. Ist dies ein Erziehungsmittel kann hier natürlich über den Sinn oder Unsinn einer Maßnahme diskutiert werden.
Gruß,
Reinhard

Guten Morgen Herr Stöger,

das kann ich mit einem Satz beantworten. Das ist freiheitsberaubung. Der Junge scheint mit der Aussage nicht seinem Alter entsprechend die Angelegenheit zu überblicken. Sofort das Jugendamt mit dem Jungen aufsuchen bzw. erkundige dich mal beim Kinderschutzbund und beim weissen ring.http://www.dksb.de/content/start.aspx

Liebe Grüße deern50

Hallo!
Danke für die flotte Antwort. Das Problem ist halt, dass der Junge auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dem Jugendamt sich nicht traut, diesen Schritt zu gehen. Die haben ihm eingeschärft, dass er sehr wahrscheinlich nur kurzfristig in Obhut genommen wird und dann mit Beschluss des Familiengerichts in die Familie zurück muss (unser Jugendamt erscheint mir im höchsten Grade unfähig - sie treten auch lieber mir als Lehrer auf die Füße, weil ich mich einmische, anstatt zu helfen) - das wäre natürlich der Super-Gau. Glaub ich fahr jetzt dann mal zur Polizei und bespreche mit denen das. Man muss ja nicht gleich eine Anzeige starten…

Grüße

Uli

Hallo!
Danke für die flotte Antwort. Ich befürchte nur, dass die Angelegenheit nicht ganz so einfach wird. Aber mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als die Angelegenheit mal mit der Polizei zu besprechen.

Gruß

Uli

Ich musste erst zwei mal Lesen, was Sie da schreiben.

Was dieses Monster mit dem Jungen macht, ist nicht Normal und Strafbar.

Ich würde umgehend einen Anwalt einschalten und zum Jugendamt marschieren.

Hallo!
Das Jugendamt ist schon länger involviert - von diesem letzten Schritt mit dem Riegel weiß man da noch nichts, aber da das Amt bislang alles herunter gespielt hat und nicht tätig wurde, hat der Junge keinerlei Vertrauen mehr in das JA.
Ich habe einen Anwalt informiert und um Rat gefragt. Außerdem hab ich mich heute mal bei der Polizei schlau gemacht: Eingreifmöglichkeiten leider gleich null.

So weit sind wir mit unserem Sozialstaat also gekommen: Unter 18 keinerlei Rechte gegenüber irren Eltern!

Gruß

Uli

Hallo Herr Ströger,

wenn ich Ihren Sachverhalt lese kann ich Ihnen mit Sicherheit sagen, dass das Einsperren von Menschen strafabr ist. Hierzu habe ich ihnen einmal den ersten Absatz des §239 des Strafgesetzbuches kopiert:

§ 239 Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und das ist bestimmt nicht der Einzige Tatbestand, der auf dieses Szenario zutrifft.

Sollte der von Ihnen beschriebene Sachverhalt sich wirklich so zutragen, dann empfehle ich Ihnen sich schnellstmöglich an die Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten, oder es dem örtlichen Jugendamt zu melden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

L.Armbrust

Hallo!
Ich war heute tatsächlich bei der Polizei, um mal über diese Sache zu sprechen. Die sehen aktuell wenig Handlungsmöglichkeit.
Das örtliche Jugendamt ziegt bislang wenig Interesse am Fall.
Ich hab vorhin mal dem Leiter des JA eine E-Mail geschrieben. Blöderweise hat mir der Junge das Versprechen abgerungen, dass niemand was davon erfährt - er hat panische Angst vor seiner Mutter (wer weiß, was der noch alles einfällt). Ich hoffe mal, dass der JA-Leiter eine vernünftige Perspektive aufbaut. Seine mitarbeiterinnen haben den Buben bislang nur enttäuscht.

Danke für den Hilfsversuch!

Grüße

Uli

Das Jugendamt will auf Kosten der Kinder sparen. Ein Heimplatz kostet ca. 3500,00 Euro/Monatl. und Pflegeeltern 750,00 Euro/Monatl.
Also bleiben die Kinder bei den Eltern.

Das Jugendamt will auf Kosten der Kinder sparen. Ein Heimplatz
kostet ca. 3500,00 Euro/Monatl. und Pflegeeltern 750,00
Euro/Monatl.
Also bleiben die Kinder bei den Eltern.

Genau das wird das Problem sein. Ich hab jetzt noch mal den JA-Leiter angemailt. Mal schauen, was der meint. Aktuell will der Junge nicht aus der Familie raus - das Risiko mit Familiengerichtsbeschluss zurück geschickt zu werden, ist ihm wohl zu groß. Ergo bleibt mir im Moment nichts anderes, als ihm ein Freund zu sein und ihn sozusagen „im Untergrund“ zu unterstützen. Tragisch!

Sofort das Jugenamt oder das Gericht einschalten

Ich hoffe, die Situation hat sich längst verändert, antworte aber trotz der langen Verzögerung noch:
Die Mutter gefährdet ihren Sohn nicht ‚nur‘ eindeutig in seiner Entwicklung, sondern macht sich - soweit ich weiß - auch wg. Freiheitsberaubung strafbar. Die Situation muss so schnell wie möglich verändert werden. Unbedingt an das örtliche Jugendamt wenden! Hierzu sind sie selbst auch verpflichtet, wenn sie in einer offiziellen Betreuungsbeziehung zum Sohn stehen (§8a SGB VIII)