Hausarzt hat Gerichtsurteil in den Akten?

Schönen guten Tag alle zusammen,

heute ging ich zu meinem alten Hausarzt. Habe mittlerweile einen neuen, der aber im Urlaub ist.

Der Grund für den Wechsel damals war, dass der alte Arzt „einen Anruf von einer Behörde“ bekommen hat. Seitdem hat er mich jedes Mal gefragt ob ich denn wirklich ein Rezept bräuchte, ob ich wirklich krank sei etc…

Nun saß ich an seinem Schreibtisch und er schaute sich meine Akte an.
Er nahm zwei Blätter heraus, die er nach genauerem hinschauen sofort wieder verschwinden ließ. Allerdings konnte ich eindeutig das Aktenzeichen und die Überschrift meiner damaligen Verurteilung erkennen. „Strafsache gegen…“ es war eine exakte Kopie.

Ich möchte wissen, inwiefern jemand drittes das Recht hat, diese Unterlagen zu bekommen. Schließlich ist das doch schon einige Jahre her und es hat niemanden zu interessieren.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

Liebe Grüße

D. Hagen

Wende Dich an die Datenschutzbehörde Deines Bundeslandes.
Woher wußten Staatsanwaltschaft und Polizei denn überhaupt, dass er Dein Hausarzt ist?
Ich sag´s Dir aber gleich, dass die Chancen da was zu erreichen nicht so rasend sind denn: Du hättest den Arzt sofort! darauf ansprechen und die Herausgabe des Schreibens verlangen müssen! Jetzt stehste ohne Beweis da. Geh nochmal zu ihm und verlang Einsicht in Deine Krankenakte, aber erst wenn er mit der Akte vor Dir sitzt und dann kann´s immer noch sein, dass er das Schreiben vernichtet hat. ramses90

Das stimmt auch.
Ich kann auch keinen rechtlich korrekten Grund erkennen, wie der Arzt an so ein Schriftstück gekommen sein soll und vor allem aus welchem Grund es ihm (von wem auch immer) zugesandt worden sein soll.

Vielleicht böte sich ein Anhaltspunkt, wenn man den Grund der alten Verurteilung/Anklage kennen würde.
Sag mal was dazu. Zumindest den Bereich aus dem diese Straftat stammt.

Interessante Frage, interessant zu wissen wäre der Grund für die alten Verurteilungen.

Und auch, weshalb er „einen Anruf von einer Behörde“ bekommen haben soll. Die ihn zu besonderen Notizen veranlasst haben.
Mich würde auch wundern, wenn mein Hausarzt in seinen Unterlagen eine Kopie meines Scheidungsurteils hätte. Ich würde aber nachfragen, weshalb er das für wichtig für die Behandlung meiner Erkrankungen hält. Dafür könnte es ja durchaus eher psychologische Gründe geben.
Kommt bei Deiner Problemschilderung halt drauf an, wo Dein Interesse liegt.

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Das halte ich für falsch verstandenen Unsinn. Vermutlich musste der Hausarzt am Ende des Jahres die Dir verschriebenen Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. So läuft das nämlich zur Zeit: jeder Hausarzt hat ein begrenztes Budget, was er pro Jahr verschreiben darf. Wenn das irgendwann aufgebraucht ist, zahlt er alles selber, was er verschreibt.
Also diesbezüglich mal etwas langsamer nitte mit falschen Verdächtigungen.
Gruß
anf

Hallo,
Stand die Strafsache in irgendeinem Zusammenhang mit Medikamenten, oder bizarren Krankschreiben ?
Hat der Arzt selber welche verbraten bekommen ?
Mao

Die Zulässigkeit einer Übersendung einer Kopie eines konkreten Dokuments mal außen vor gelassen: Könnte es bei der damaligen Verurteilung so ganz zufällig um eine BTM-Delikt gegangen sein, in dem zufälligerweise die (angebliche/zweifelhafte) Verschreibung gewisser Substanzen durch genau diesen Arzt eine Rolle gespielt haben könnte? Dann könnte ja besagter Arzt selbst im Rahmen dieser Ermittlungen in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sein, und dann spräche ja nichts dagegen, dass er später hierzu geführten Schriftwechsel dann auch in Kopie zur Patientenakte genommen hat.

Aber das Gerichtsurteil??

Deshalb hatte ich ja die „Zulässigkeit der Übersendung einer Kopie eines konkreten Dokuments mal außen vor gelassen“. Wobei Aktenzeichen und „in der Strafsache“ nicht nur auf dem Urteil, sondern auch auf vielen anderen Schriftstücken drauf steht, und der Laie das hier ggf. nicht unbedingt korrekt bezeichnet haben muss.

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Welche denn genau?
Gruß
anf

Das mit dem Budget verstehe ich, dass ich irgendwen verdächtigt habe nicht.
WENN ich mal bei dem Arzt war, hatte ich weder ein Rezept, noch eine Überweisung bekommen.
Wahrscheinlich genau aus dem von Dir erwähnten Grund.

Jedoch hat diese Sache nichts mit meiner Frage zu tun.

Die Strafsache hatte nichts mit Betäubungsmitteln oder Medikamente zu tun nein.
Es muss das vierte Mal in diesem Jahr gewesen sein, dass ich bei ihm war, jedoch nicht jedes Mal für einen Krankenschein.

Das ist eine gute Frage. Und ja, gesetzt den Fall, das wäre plausibel.
Aber nein es hatte rein garnichts mit BTM- Delikten oder verschreibungspflichtigen Medikamenten zu tun.
Ansonsten wäre das völlig nachvollziehbar.

Also unabhängig davon, ob da jetzt „Urteil“ stand, ist es meiner Meinung nach:
erstens nicht relevant, dass irgend ein Arzt dieses Dokument haben muss
und zweitens ist die Strafe schon seit einigen Jahren abgegolten und hatte wie gesagt nichts mit irgendwelchen BTM- Delikten oder ähnlichem zu tun.

Das sind gute Vorschläge. Ich werde ihm nochmal einen Besuch abstatten und es genauso machen. Danke Dir!

Ah so. Du weißt also ganz genau von diesem ominösen Anruf von welchem Amt auch immer? Hast Du das Gespräch mitgehört?
Gruß
anf

Hallo,

Du hast jederzeit das Recht, vollständigen Einblick in Deine Patientenakte zu verlangen und Kopien fertigen zu lassen. Dieses Recht darf nur in sehr eng begrenzten Einzelfällen - überwiegend im psychiatrischen Bereich - eingeschränkt werden.

&Tschüß
Wolfgang