Hausarzt hat Schweigepflicht verletzt, beschwerde?

Hallo, ich weiß nicht ob meine fragen immer an den richtigen adressat gerichtet sind doch ich versuche es einmal:

ich habe eine Frage zu der Schweigepflicht von Hausärzten, und ob die Vorraussetzungen für eine Beschwerde erfüllt sind.

Folgender Hergang:

Ich bin 22 Jahre alt, leide an Depressionen und wohne bei meinem Vater zuhause, das Verhältnis ist schweirig und angespannt.
Vater ist vor ungefähr 2 Monaten zum Hausarzt gegangen (Ich und mein Vater sind bei dem Selben Hausarzt) weil er sich wegen mir sorgen mache, meiner Meinung nach aber nur um Bescheinigungen über mich zu erhalten (Familienkasse).
Also der Arzt kam dann am selben Tag abends zu einem Hausbesuch vorbei.
Ich war überrascht und ein bisschen verärgert weil ich garnicht gefragt wurde ob es ok ist zuhause mit dem Arzt zu sprechen.
Das Gespräch zu dritt verlief dann sehr schwierig weil mein Vater sehr oft nicht die Wahrheit gesagt hat.
Das führte dazu das ich meinerseits vorzeitig den raum verlassen habe.
Dann hat der Hausarzt meinem Vater wohl einen blauen, unterschriebenen Schein ausgestellt auf dem meine Name umd meine Diagnose drauf steht.

Diesen Schein habe ich bei meinem Vater öfters gesehen doch auf Nachfrage nicht ausgehändigt bekommen, vor ein paar Tagen hat er diesen dann zerrissen und ich konnte noch ein paar Schnipsel retten.

Aufgrund dessen schätze ich das als ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten des Arztes ein weil ich nicht vorher um Einverständnis geben wurde als der Arzt den Schein meinem Vater ausgestellt wurde.

Kann ich mich über den Hausarzt beschweren?
Wenn ja, bei der Ärztekammer?

Vielen dank

ja, bei der Ärztekammer
HWA

Guten Tag,

Ärzte dürfen Befunde ihrer volljährigen Patienten nur mit deren Eivnerständnis bzw. im Rahmen einer bestellten Pfelgschaft o.ä. mitteilen. Wenn Sie Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie sich selbstverständlichb ei der zuständigen Ärztekammer beschweren.

Gruß

BüNo

Hallo Omegaprophecy,

da du bereits schon 22 Jahre bist und seit 4 Jahren volljährig bist hat dein Hausarzt nicht das recht Daten oder Fakten über dich herauszugeben! Dies ist erstmöglich wenn dich der Arzt um Erlaubnis fragt. Bevor du allerdings rechtlich vorgehst wäre es besser wenn du mit deinem Hausarzt reden würdest warum er das gemacht hat und vielleicht ihm auch die Situation zwischen dir und deinem Vater erklärst!
Rein rechlicht gesehen aber ist die lage eindeutig das dein Hausarzt unter der Schweigepflicht steht, allerdings weiss ich es nicht genau ob es vielleicht noch eine rechtliche Hintertür gibt so von wegen Sohn und so…
Spreche dein Hausarzt darauf an und versuche das Problem so zu lösen! Ich weiss auch nicht wie es bei euch in Deutschland aussieht aber bei uns in der Schweiz hat jeder das Recht in die Patientenakten zu sehen dort drin würde auch stehen (oder sollte) was alles ausgestellt und ausgehändigt wurde…

Ich hoffe ich konnte dir helfen ansonsten melde dich nochmal.

Gruss

Hallo vielen dank für ihre antwort, also ist das recht auf meiner seite.

ich muss noch etwas nachtragen:
heute ist mein vater wieder zum hausarzt gefahren.
als er wiederkam wusste er seit wann ich krank bin, und noch vieles mehr…schon wieder…

anscheinend wurde meinem vater wieder volle auskunft gegebn was mit mir ist, obwohl mich KEINER um einwilligung gebeten hat.

ich bin verzweifelt.
ich verstehe die welt nicht mehr…

Guten Morgen,

da ich nicht davon ausgehe, das ihr Vater fuer sie eine Vormundschafft besitzt, gilt auch in diesem Fall die Schweigepflicht.
Das Verhalten, so wie sie es schildern, ist daher nicht rechtens.

ich würde mich an die ärztekammer nordrhein wenden.

MFg
dERgANDI

Lieber Omegaprophecy,

als erstes kannst du mir ruhig du sagen da ich gleich alt bin wie du! :wink: Und irgendwie finde ich es so netter, oder hast du was dagegen?

Also für mich ist es jetzt eindeutig das dein Hausarzt seine Schweigepflicht verletzt hat und es schon wieder tut! Ich empfehle dir deinen Hausarzt zu wechseln und dich bei einem Rechtsdienst (der es in jeder Stadt meistens kostenlos gibt) zu erkundigen wie die weiteren Rechtlichen schritte aussehen können!
Wenn du deinen Hausarzt wechselst, wozu du ja durchhaus in der Lage bist und auch darfst kann dein Vater auch keine Daten und vorallem keine Informationen über dich erfahren!!!

Ansonsten lasse dich nicht unterkriegen!

Liebe Grüsse

Zimti

Hallo!
Nett das du mich gefragt hast.
Es ist so,dass du dich nicht beschweren solltest.
Den der Arzt hat das Recht deinem Vater den Schein gegeben hat.Wäre das ein Freund etc. dem der Arzt den Schein gibt,dürftest du dich beschweren.
Allerdings handelt es sich in diesem Fall um deinen Vater.Da darf der Arzt ihm den Schein geben.
Allerdings sollte dein Vater den Schein nicht zerreißen,den es ist dein Recht das zu sehen.

aber die anderen meinungen sagen, dass bei meiner volljährigkeit es keinen unterschied macht, ob vater oder freund das attest bekommt ?!

Aber er ist immer noch dein Vater.
Deshalb darf ers sehen.

Allerdings sollte der Arzt es erst dir geben.
Und das dein Vater es zerissen hat,ist schon völlig falsch.