Hallo,
Wollte mal fragen ob unter „Allgemeinmed. und Internistische Gutachten und Bescheinigungen“ auch die „Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz“ zählt.
Grund der Frage ist, dass die Praxis schon geschlossen ist, die jedoch die Angabe auf der Website meines Hausarztes ist und ich, wenn dies nicht der Fall ist morgen nach Köln zum Gesundheitsamt fahren muss und das ist ziemlich weit.
Sorry, bin weder niedergelassen noch Allgemeinmediziner / Internist, da kann ich Dir nicht helfen…
Hallo,
die Belehrung/Bescheinigung muss laut Gesetz durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen. Dies sind in aller Regel beim Gesundheitsamt beschäftigte Ärzte oder Amtsärzte.
Ein normaler Hausarzt ist dazu in der Regel nicht befugt.
Gruß,
Manticor
Hallo, sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen. Viel Glück
hallo Einschwein-
Sie benötigen diese Bescheinigung wahrscheinlich, weil Sie mit Lebensmitteln umgehen ? Sie wird nicht von einem Hausarzt, sondern vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Viel Erfolg !
Sorry, mit Bescheinigungen kenne ich mich nicht aus.
Guten Abend, das ist so leider nicht zu sagen.das Gesundheitsamt kann Ärzte beauftragen oder ermächtigen, diese Bescheinigung auszustellen.das ist nicht sehr kompliziert, deshalb würde ich morgen einfach ma nachfragen.wenn er es nicht ist, müssen sie leider zum Gesundheitsamt, die können dort aber auch nachfrage n ob jemand anderes ermächtigt ist
mehr in der Nähe ä ich bin im Urlaub, mehr kann ich gerade nicht beitragen.viel Erfolg.
Sehr geehrter Frager,
Ihr Hausarzt hat diese Qualifikation angegeben, also ist er dazu qualifiziert Untersuchungen dieser Art durchzuführen und abzurechnen.. Es handelt sich somit um seine persönliche Quallifikation.
Eine Anmerkung noch: als „Experten“ versuchen wir in diesem Forum weiterzuhelfen.
Ohne finanzielle Interessen.
Ein „bitte“ und „danke“ sollte selbstverständlich sein und gehört auch zu den Forumsregeln.
Freundlicher Gruß
bin mir nicht sicher aber meine die Bescheinigung des Infektionsschutzgesetz macht das Gesundheitsamt und fällt nicht unter die allg. Gutachten.