Hallo,
Wollte mal fragen ob unter „Allgemeinmed. und Internistische Gutachten und Bescheinigungen“ auch die „Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz“ zählt.
Grund der Frage ist, dass die Praxis schon geschlossen ist, die jedoch die Angabe auf der Website meines Hausarztes ist und ich, wenn dies nicht der Fall ist morgen nach Köln zum Gesundheitsamt fahren muss und das ist ziemlich weit.