Hausaufgabe zu OHG - welcher Wechsel ist sinnig?

Herr X gründet, nachdem er Einzelunternehmer war eine OHG mit seinem Freund.
Nun ist der Freund verstorben. Welche Rechtsform könnte er nun für sich weiterhin überlegen, wenn die Frau des verstorbenen Freundes zwar nicht aktiv in das Unternehmen mit einsteigen will, aber dennoch Gesellschafterin bleiben möchte?

Ist der Wechsel in eine KG sinnig? Die Frau würde zur Kommanditistin und nur noch beschränkt haften, oder?
Oder wie sieht es mit einer GmbH aus? Das Risiko der Haftung würde geringer, weil die Gesellschaft nun nicht mehr mit dem Gesamtvermögen haftet, sondern nur noch mit einem bestimmten Kapital. Ist das so? Oder welche Aspekte fallen dabei weiterhin ins Gewicht?

Ich stehe ab hier leider auf dem Schlauch und werde durch weitere Recherchen leider auch nicht mehr schlauer. Kann es aber auch nicht am Vergleich der verschiedenen Rechtsformen festmachen.

Herzliche Ostersonnengrüße :smile:

Offenbar war es doch für X bis zum Tode seines Mitgesellschafters überhaupt nicht wichtig, die Haftung zu begrenzen. Das mag in Bezug auf die Witwe anders aussehen, dann käme durchaus die KG in Frage. Die steuerliche Behandlung ist (abgesehen von § 15a EStG) nahezu dieselbe wie für die OHG.

Denkbar wäre aber auch, dass X den Anteil seines ehem. Partners übernimmt und das Unternehmen als Einzelunternehmen weiterführt (und sich ggf. als eK eintragen lässt), an welchem er der Witwe (als Gegenleistung für den Anteil) eine typische stille Beteiligung einräumt.

GmbH, UG, GmbH & Co. KG u.ä. wären angesichts dessen, was die OHG bis dahin gemacht hat und welche Prioritäten sie hatte, wohl übertrieben.

Das hilft mir schonmal sehr, vielen Dank!

Wäre das denn auch der Fall, wenn der Sohn von Herrn X einfach ins Geschäft einstiege, damit Herr X sich langsam aus dem Geschäft zurückziehen kann? So könnte doch der Sohn die Geschäftsführung haben und Herr X der stille Beteiligte sein? Oder könnte man das auch anders regeln?

Herzlichen Gruß :smile: