Herr X gründet, nachdem er Einzelunternehmer war eine OHG mit seinem Freund.
Nun ist der Freund verstorben. Welche Rechtsform könnte er nun für sich weiterhin überlegen, wenn die Frau des verstorbenen Freundes zwar nicht aktiv in das Unternehmen mit einsteigen will, aber dennoch Gesellschafterin bleiben möchte?
Ist der Wechsel in eine KG sinnig? Die Frau würde zur Kommanditistin und nur noch beschränkt haften, oder?
Oder wie sieht es mit einer GmbH aus? Das Risiko der Haftung würde geringer, weil die Gesellschaft nun nicht mehr mit dem Gesamtvermögen haftet, sondern nur noch mit einem bestimmten Kapital. Ist das so? Oder welche Aspekte fallen dabei weiterhin ins Gewicht?
Ich stehe ab hier leider auf dem Schlauch und werde durch weitere Recherchen leider auch nicht mehr schlauer. Kann es aber auch nicht am Vergleich der verschiedenen Rechtsformen festmachen.
Herzliche Ostersonnengrüße