Hausaufgaben für Unterrichtsausfall?

Hallo.
Ich hätte mal eine Frage.

Ich habe gelesen das in einem Erlass vom Jahre 1974 geregelt worden ist das die Schüler , Hausaufgaben die anstelle von Unterricht aufgegeben werden (sprich bei Unterrichtsausfall) nicht bearbeitet werden müssen.

Auszug:
„Es ist unzulässig, Hausaufgaben als Ersatz für ausfallenden Unterricht zu stellen.“
ASchO §23 Punkt 1.4
RdErl. d. Kultusministers vom 2.3.1974

Da mir dieser Erlass sehr alt vorkommt wollte ich mal fragen ob dies schon wieder geändert wurde.
Oder wo sich das Aktuelle Gesetz mit diesen Punkten befindet. Denn immer wieder finde ich nur eine Zusammenfassung des §23.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

mfg.

Hallo,

Auszug:
„Es ist unzulässig, Hausaufgaben als Ersatz für ausfallenden
Unterricht zu stellen.“
ASchO §23 Punkt 1.4
RdErl. d. Kultusministers vom 2.3.1974

um welches Bundesland geht es?

Zum Schulrecht in den einzelnen Bundesländern siehe http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/schule_laen… - vielleicht wirst Du ja da fündig.

Gruß
Kreszenz

Geht um das Land Bremen.

Dort steht das leider nicht drine , außerdem gehts ja um die Allg. Schulordnung (ASchO) daher sollte das jeden betreffen.

mfg.

Geht um das Land Bremen.

Dort steht das leider nicht drine , außerdem gehts ja um die
Allg. Schulordnung (ASchO) daher sollte das jeden betreffen.

Es gibt keine einheitliche Schulordnung, die für alle Bundesländer gilt.
Der von Dir zitierte Text stammt offenbar aus der - inzwischen überholten - ASchO von Nordrhein-Westfalen.

Maßgeblich sind jeweils die aktuellen Schulgesetze der Länder.

Zu Bremen finde ich in Bezug auf Hausaufgaben nur eine Orientierungshilfe (also keine verbindliche Vorschrift) in den Bestimmungen für alle oder mehrere Schularten vom 29. Oktober 1982: http://www2.bildung.bremen.de/sfb/behoerde/gesetze/h…

Vielleicht gibt es ja eine schulinterne Regelung zu Hausaufgaben bei Unterrichtsausfall? Der Verbindungslehrer müsste darüber Bescheid wissen.

Gruß
Kreszenz

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Hmm naja dann sag ich mal danke für die Mühe.

mfg.