Hausbank verklagen?

Ich bin akut auf der Suche nach juristischer Beratung im Bereich Bankenrecht/Kreditwesen!

Eine Bank ist nur so gut wie der zugeteilte Berater… und der ist in unserem Falle eine Katastrophe. Mit Verweis auf die Trennung von Kreditsachbearbeitung und Kundenbetreuung wird uns immer wieder verweigert, einen Vorgesetzten dieses „Beunraters“ zu nennen.

Nach Willkür wurden da DtA-Auflagen für Kredite ausgelegt, eigene Auflagen nach Kreditgewährung hinzugefügt, und die Arbeitszeit, die unser Start-Up dafür mittlerweile schon unbezahlt aufbringen musste, zuzüglich erhöhte Zinsen für offenbar willkürlich verzögerte Kreditmittel-Abrufe… dafür hat sich das ganze wirklich nicht gelohnt.

Jetzt weigert sich die Bank, Überweisungsaufträge „mangels Deckung“ auszuführen, obwohl sie selbst unseren letzten Kreditabruf grundlos seit 4 Wochen verzögert. Können wir eine einstweilige Verfügung erwirken und/oder gegen diese Praktiken klagen?

Falls das jetzt so klingt, als seien wir restlos pleite - keine Sorge, die Beratung bezahle ich notfalls aus eigener Tasche! :wink:

*haareraufend*
DeeDee

Guten Morgen!

Welches Ziel soll mit einem juristischen Zug verfolgt werden? Willst Du die Bank bei aktuellen Problemen mit ins Boot nehmen, also auf eine Mithaftung der Bank hinaus? Dann kann der juristische Weg sinnvoll sein, wenn Du der Bank Versäumnisse nachweisen kannst.

Wenn aber das Ziel ist, sofort oder wenigstens schnell über Geldmittel zu verfügen, dann ist der Gerichtsweg im Moment das denkbar ungeeignetste Mittel. Es gibt aber Ausnahmen. Eine Verfügungssperre „zur Unzeit“ muß man sich nicht gefallen lassen. Das liegt z. B. vor, wenn bei Dir keine aktuellen Versäumnisse vorliegen, die Bank aber objektiv prüfbare Sachverhalte ignoriert oder unzutreffend einschätzt. Im Moment der unmöglichen Kontoverfügung ist das aber ein ganz schmales Brett über hauchdünnem Eis. In der Regel hilft das auch nicht aus der akuten Situation, sondern ist etwas für die juristische Nachlese.

Das vorweggenommen, solltest Du das Kleingedruckte in sämtlichen Kreditunterlagen mit den Bankauflagen vergleichen. Solche Auflagen bestehen neben der Stellung von Sicherheiten regelmäßig aus Berichten über Forderungen und Verbindlichkeiten sowie einem Sachbericht. Im Rahmen des Üblichen liegen noch regelmäßige Auflistungen über Kundenkontakte und deren Einschätzung hinsichtlich Tragfähigkeit, zukünftigem Umsatz… Das alles kann ziemlich viel Aufwand bedeuten und wenn es Abweichungen von einer ursprünglichen Planung gibt (gibts fast immer), entsteht Rechtfertigungsbedarf. Man kann durchaus zum Ergebnis kommen, daß sich das alles kaum rechnet. Insbesondere dann, wenn die Bank zwischendurch immer wieder auf die Bremse tritt, Verfügungen unmöglich werden, Schaden entsteht…

Du stehst mit solchen Erfahrungen nicht allein. Es gibt Leute, die entweder selbst finanzieren oder ein Vorhaben bleiben lassen, aber keine Abhängigkeit zu einer Bank eingehen, wenn die Finanzierung nicht dinglich abgesichert ist. Bei banküblicher Besicherung ist man - geeignete Vertragsgestaltung vorausgesetzt - der Bank nicht ausgeliefert.

Bei Dir liegt der Fall aber wie so oft anders. Wenn es einen entscheidenden Punkt gibt, der nicht von den Kreditvereinbarungen abgedeckt ist und zu Problemen führte, wende Dich zunächst an die zuständigen Sachbearbeiter und wenn Du da nichts wirst, an die Direktion.

Hoffnung kann ich Dir aber nur machen, wenn Du den Sachbearbeitern konkrete Versäumnisse und Fehlentscheidungen nachweisen kannst.

Gruß
Wolfgang