Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
- Hausbau 2008
- Fertigstellung 2009
- Selbstnutzung und teilw. Vermietung an nahe Angehörige (Einliegerwohnung mit marktüblichen qm Preis)
Werden die Anschaffungs- und Herstellkosten in der Est-Erklärung 2008 oder 2009 angegeben? lin. oder degr. Abschreibung?
In wiefern wirkt sich die Angabe der AK u. HK auf die Erklärung 2008 aus (Vermietung und Fertigstellung des Hauses erst 2009)?
Welche Angaben müssen!!! 2008 gemacht werden?
Besten Dank im voraus…
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
- Hausbau 2008
- Fertigstellung 2009
- Selbstnutzung und teilw. Vermietung an nahe Angehörige
(Einliegerwohnung mit marktüblichen qm Preis)
Werden die Anschaffungs- und Herstellkosten in der
Est-Erklärung 2008 oder 2009 angegeben? lin. oder degr.
Abschreibung?
In der ESt-Erklärung 2009 (Fertigstellung)
In wiefern wirkt sich die Angabe der AK u. HK auf die
Erklärung 2008 aus (Vermietung und Fertigstellung des Hauses
erst 2009)?
Gar nicht.
Welche Angaben müssen!!! 2008 gemacht werden?
In 2008 angefallene Kosten, die die V+V betreffen, aber nicht AHK sind (Geldbeschaffungskosten zB)
Hallo,
zusammengefasst:
- AK und HK sind nur in der Erklärung 2009 anzugeben?!
dementsprechend erst im Jahr der Fertigstellung?
- Angaben in der Erklärung 2008:
In 2008 angefallene Kosten, die die V+V betreffen, aber nicht:AHK sind (Geldbeschaffungskosten zB)
V+V = ?
Geldbeschaffungskosten = Bereitstellungszinsen, Disagio?
dementsprechend erst im Jahr der Fertigstellung?
Hatte ich doch geschrieben!
- Angaben in der Erklärung 2008:
In 2008 angefallene Kosten, die die V+V betreffen, aber
nicht:AHK sind (Geldbeschaffungskosten zB)
V+V = ?
Vermietung und Verpachtung
Geldbeschaffungskosten = Bereitstellungszinsen, Disagio?
Ja, zB