Hausbau - ab wann haushaltsn. Dienstleistungen?

Hallo,

ich frage mich gerade, ab wann ein Haus so weit fertig ist, dass man haushl. Dienstleistungen absetzen kann.
Denn natürlich bauen ja auch Handwerker das Haus, aber das ist ja wohl logischerweise(?) nicht absetzbar. Gibt es da eine „offizielle“ Regel, ab wann man Handwerker dann auch absetzen kann, oder eine Durchführungsverordnung oder sowas?
Was weiß ich, die Garage z.B. könnte man ja zum Hausbau dazuzählen, aber was ist, wenn die erst 3 Monate oder noch länger nach Hausbau gebaut wird?

Ich hoffe, ich konnte meine Frage klar ausdrücken.

Gruß
Granini

Hallo, da wurde gerade ein FG.-Urteil veröffentlicht, wonach
Steuerpflichtiger vor Bezug des Hauses gärtnerische Arbeiten
durchführen ließ: als Handwerkerleistung nicht anerkannt.
Garagenneubau als Investition m.E. nicht abzugsfähig. Gruß

Es sind Handwerkerleistungen
Moin,

wenn man ganz strikt nach Gesetz/ BMF-Schreiben vorgeht, dann sind Handwerkerleistungen, und um solche handelt es sich in diesem Fall, nur dann gem. § 35 a EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt.

Im Fall eines Neubaus einer Garage handelt es sich weder um eine Renovierungs-, noch eine Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme, da nicht etwas bestehendes bearbeitet wird, sondern etwas neu geschaffen wird. Und das gilt auch für den Hausneubau.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
=> siehe Absatz 3

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
=> siehe III „Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen“

VG
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