Hallo,
darf man als Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld bezieht ein Haus selber bauen? (sprich Eigenleistung erbringen, an der Baustelle am Haus arbeiten?), wenn man für 1 Jahr auf Zeit wegen „im Moment kein Bedarf“ bei seiner Firma gekündigt worden ist?
Danke für die Antworten und VG
Hallo Anna877 nein darfst du nicht weil du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen musst. In deiner Freizeit nach 16:00 Uhr darfst du. Solltest du Helfer haben musst du Sie in der Zeit wo du am Bauen bist Unfallversichern lassen bei der BG das ist Pflicht sonst machst du dich Strafbar.Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß Udo1213
Hallo,
hast nur eventuell ein Problem, ggf. falsche Angaben gemacht, bei Antragsstellung des ALG I (Vermögenswerte)? Das Amt wird sich fragen, wie einer sich ein Haus bauen kann und ALG I bezieht!
Oder frage einmal nach, bei den Sozialpaten in Deiner Stadt, die sind Ehrenamtlich tätig. (das ist kostenfrei)
Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht im Vertag enthalten ist. Falls ja, Deckungszusage geben lassen und welcher Anwalt, in Deiner Region dieses macht.
Mit freundlichen Grüßen
Anna877,
bin kein Anwalt sondern nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte geben.
Es spricht nichts dagegen, solange es für sich selbst ist, solange man dem Arbeitsamt uneingeschränkt zur Verfügung steht (Termine, Jobangebote,etc.).
Viele Grüße
knuffel1958
Hallo,
tut mir leid, dazu kann ich leider nichts sagen !
Gruß
Martin
Hallo,
solange man ausschließlich Arbeitslosengeld bezieht, stellt das kein Problem dar.
Sollte man jedoch zusätzlich oder anschließend Arbeitslosengeld II beziehen müssen, wird der Wert des Hauses bei der Bedürftigkeitsprüfung angerechnet.
Gruß