Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem, ich wohne in einem alten Wohngebiet in dem wir vor 9 Jahren ein Einfamilienhaus gebaut haben ( Baulücke ohne Bauordnung)! Neben unserem Haus steht ein Mehrgenerationen Haus 4-Fam. in diesem Haus hat immer nur eine Familie gewohnt ( Das Dachgschoß wurde für die Töchter ausgebaut und eine Wohnung war Büro. Nun ist es so, das diese Haus abgerissen werden soll um ein 8-Fam. Haus zu bauen! Bauvoranfrage ist gestellt und genehmigt! Dieses Grundstück hat auch leider keine Bauordung! Direkt angrenzend wurden 3 Einfamiienhäuser gebaut und es durften damals (vor 3 Jahren) keine anderen Häuser dort gebaut werden, aufgrund der ortsüblichen Bebauung, Was kann ich machen um dies zu Verhindern? 6 Anwohner sind betroffen! Habe ich überhaupt eine Chance, dagegen vorzugehen oder bringt es nur Stress? mfg
Um diese Frage eindeutig beantworten zu können, müssten noch weitere Details bekannt sein, so z.B. die größe der Ortschaft u.a.m. Vom Grunde her erfolgt die Bebauung in Anlehnung an die nachbarschaftliche Bebauung. In größeren Orten und Städten achtet das Bauamt exakt darauf. Ich will nichts unterstellen, aber auf diesem Gebiet läuft, vorsichtig ausgedrückt, einiges nicht „normal“! Nach meiner Meinung ist es zweckmäßig, wenn Sie sich an das zuständige Bauamt oder den Bauausschuss wenden und versuchen, das Problem zu klären, denn das Bild der Gegend wird nicht unerheblich durch eine solche Maßnahme dauerhaft negativ beeinflusst.Es ist auch gut, wenn Sie die anderen Anwohner einbeziehen würden.
Wenn Sie bei der örtlich zuständigen Stelle keine Erfolg haben. können Sie sich an das übergeordnete Organ wenden. In der Regel wird dann der Normalfall wieder hergestellt.
Mit feundlichen Grüßen und viel Erfolg
Hallo, das kann ich leider auch nicht beantworten.
Aus Erfahrung weiss ich nur, das wenn eine Baugenehmigung schon vorliegt, es in der Regel sehr schwer ist, dagegen Einspruch zu erheben.
MfG
Hallo,
sorry, dass ich erst jetzt antworten kann…
Ich denke, dass Du gegen den Bau des 1-Fam. - Hauses nichts machen kannst, da - wie Du schreibst - zum Zeitpunkt Deines EFH-Baus und auch jetzt kein B-Plan bestand/besteht.
Beste Grüße
CTS