Ehepartner bauen ein Haus. Beide nehmen den Kredit auf, beide stehen im Grundbuch. Ehemann zahlt aber allein.
Dann Trennung. Ehemann bleibt im noch (hoch)verschuldeten Haus wohnen, lässt (auch auf Wunsch der Ehefrau) die Ef aus Grundbuch und Kredit rausschreiben. Jetzt steht die Scheidung an.
1.) Muss der Mann Angst haben, dass die Frau ihm das Haus nehmen kann, bzw Geld von ihm fordern kann?
2.) Muss die Frau Angst haben, dass am Ende sie Unterhalt an ihren Mann bezalen muss? ( Er hat ja Schulden, sie nicht)
Sorry, da muss ich passen. Ich hatte das Pech, dass ich von meinem ExMann so richtig über den Tisch gezogen wurde und würde auf jeden Fall empfehlen, einen kompetenten Anwalt mit dieser Problematik zu befragen.
Hallo Vitel, bin leider kein Experte, aber nach meinem Kenntnisstand (habe ähnliches erlebt) sind die Schulden auf Grundeigentum keine Schulden im üblichen Sinne, da es ja auch einen entsprechenden Gegenwert gibt. Falls kein Ehevertrag geschlossen wurde gilt die Zugewinngemeinschaft. Demnach wäre alles was in der Ehe erworben wurde durch zwei zu teilen, ausser natürlich Erbschaften. Sollte das Haus heute mehr Wert sein als beim Kauf steht der Frau die Hälfte des Mehrwertes unter Abzug des Darlehns zu. Beim gemeinsamen Eigentum müsste der Ehemann sogar die Hälfte des angenommenen Mietzinses der Ehefrau abtreten. Wer wem zum Unterhalt verpflichtet ist rechnet sich ausschliesslich aus dem Verdienst unter Abzug der Aufwendungen für Arbeitsmittel. Zumindest im Trennungsjahr müsste der höher Verdienende dem Anderen Unterhalt schulden. Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr
Ehepartner bauen ein Haus. Beide nehmen den Kredit auf, beide
stehen im Grundbuch. Ehemann zahlt aber allein.
Dann Trennung. Ehemann bleibt im noch (hoch)verschuldeten Haus
wohnen, lässt (auch auf Wunsch der Ehefrau) die Ef aus
Grundbuch und Kredit rausschreiben. Jetzt steht die Scheidung
an.
1.) Muss der Mann Angst haben, dass die Frau ihm das Haus
nehmen kann, bzw Geld von ihm fordern kann?
Hallo Vitel,
soweit mir bekannt, wenn der Mann allein im Grundbuch steht und auch im Kreditvertrag allein benannt ist, sowie die Umschreibungen länger als ein Jahr her sind, kann die Frau aus dem Haus keinerlei Vergütungen erlangen.
Innerhalb eines Jahres der Umschreibung wäre ein notarieller Vertrag notwendig und die Frau dürfte keinerlei Veto einlegen.
Davon ist der Zugewinn ausgeschlossen, der ist seperat zu klären.