Hausbau / Handwerker blockiert Straße

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, dass ein Herr X ein Haus an einer sehr schmalen Straße baut (einspurig, Bürgersteig winzig, Sackgasse). Auf dem Baugrundstück selbst ist kein Platz, um Fahrzeuge abzustellen. Daher blockieren des öfteren Baufahrzeuge die Straße. Die wenigen Anwohner, die hinter dieser Blockade wohnen, stehen dann für unbestimmte Zeit auf dem Schlauch.

Ich vermute, dass die für den Baubetrieb notwendigen Belästigungen (Materiallieferung, Betonmischer, usw.) hingenommen werden müssen. Sonst wäre ja gar kein Baubetrieb möglich. Aber müßte X bzw. der Bauleiter die Anwohner dann nicht wenigstens rechtzeitig vorher informieren?

Ärgerlicher sind die abgestellten Fahrzeuge der Bauarbeiter (1 Drittel auf Bürgersteig, 2 Drittel auf Fahrbahn). Zum einen könnten diese auch rund 50m weiter entfernt ohne Behinderung der Anwohner parken und zum anderen stehen diese Fahrzeuge mehr oder weniger den ganzen Tag dort. Auf freundliche Anfragen wird nur mit patzigen Antworten reagiert. Ist es nicht so, dass ein parkendes Fahrzeug 2,50m Fahrbahn frei lassen muss?

Angenommen, die Mülltonnen konnten wegen der Blockade nicht geleert werden. Haben die Anwohner einen Anspruch gegenüber der Stadt oder dem Bauherrn?

Nehmen wir weiter an, dass ein Anwohner sich beim Vorbeitasten (Bitte um Wegfahrt wurde mit Kommentar „Das passt schon…“ abgelehnt) die Felge zerkratzt hat. Ist das eigenes Pech, da er auf einer Wegfahrt des anderen hätte bestehen können? Oder greift da die Bauherrenhaftpflicht o.ä.?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

PS: Ziel ist kein Nachbarschaftsstreit vor Einzug, aber Paragraphen sind vielleicht bessere Argumente als nett formulierte Bitten. :frowning:

Hallo,es gilt die StVO.
Frag freundlich bei der örtl. Polizeistelle nach. Die geben Dir Auskunft.

Gruß
Kosmokatze

Hallo,

Ich vermute, dass die für den Baubetrieb notwendigen
Belästigungen (Materiallieferung, Betonmischer, usw.)
hingenommen werden müssen.

Genau. Und nur das. Und auch nur so lange wie unvermeidlich ist, also Be- und Entladen und nur so einengend, daß der Verkehr nicht unmöglich ist (z.B. Baugerüst). Alles andere geht nur bei (stillschweigender) Einvernehmlichkeit aller Beteiligten, also Anlieger und Gemeinde.

Aber müßte X bzw. der Bauleiter die Anwohner dann
nicht wenigstens rechtzeitig vorher informieren?

Muß nicht, aber ein umsichtiger Bauleiter tut es bzw. sorgt dafür, daß es getan wird, weil positiv gestimmte Nachbarn weniger Ärger machen. Außerdem ist die Baustelle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu sichern.

Bei großen Baumaßnahmen steht das zusätzlich in der Ausschreibung.
Die zugrundeliegenden §§ habe ich leider nicht parat.

Ärgerlicher sind die abgestellten Fahrzeuge der Bauarbeiter (1
Drittel auf Bürgersteig, 2 Drittel auf Fahrbahn). Auf freundliche
Anfragen wird nur mit patzigen Antworten reagiert.

Das ist ganz klar ein Fall der StVO.
Ist Parken erlaubt?
Wenn nein, dann wird eine Ermahnung der Polizei helfen.
Wenn ja, müssen sich die Nachbarn damit abfinden.

Man könnte an die Gemeinde herantreten, die bei der Verkehrsbehörde eine gesonderte Beschilderung für die Bauzeit veranlassen könnte.

Ist es nicht so, dass ein parkendes Fahrzeug 2,50m Fahrbahn frei
lassen muss?

Ja. Für Pkw bei langsamer Fahrt gilt 2,00m plus 2x 0,25m Bewegungsspielraum. Für kleine Lieferwagen 2,35m plus 2x 0,25m.

Angenommen, die Mülltonnen konnten wegen der Blockade nicht
geleert werden. Haben die Anwohner einen Anspruch gegenüber
der Stadt oder dem Bauherrn?

Anspruch auf was?

Nehmen wir weiter an, dass ein Anwohner sich beim Vorbeitasten
(Bitte um Wegfahrt wurde mit Kommentar „Das passt schon…“
abgelehnt) die Felge zerkratzt hat. Ist das eigenes Pech, da
er auf einer Wegfahrt des anderen hätte bestehen können? Oder
greift da die Bauherrenhaftpflicht o.ä.?

Meine Vermutung, daß es eigenes Pech ist mögen die Rechtskundigen bestätigen, aber wenn etwas greift, dann nicht die Bauherrenhaftpflicht, sondern die Betriebshaftpflicht des Bauunternehmers.

PS: Ziel ist kein Nachbarschaftsstreit vor Einzug, aber
Paragraphen sind vielleicht bessere Argumente als nett
formulierte Bitten. :frowning:

Da ja nicht der Bauherr, sondern der Bauunternehmer der Ansprechpartner ist, sollte bei etwas Vernunft die Nachbarschaft nicht darunter leiden.

Gruß Steffi

Danke, deine Antwort hat dem fiktiven Herrn Y weitergeholfen!

Ärgerlicher sind die abgestellten Fahrzeuge der Bauarbeiter (1
Drittel auf Bürgersteig, 2 Drittel auf Fahrbahn). Auf freundliche
Anfragen wird nur mit patzigen Antworten reagiert.

Das ist ganz klar ein Fall der StVO.
Ist Parken erlaubt?
Wenn nein, dann wird eine Ermahnung der Polizei helfen.
Wenn ja, müssen sich die Nachbarn damit abfinden.

Parken ist zwar nicht durch Schilder verboten, aber a) darf man IMHO auf dem Gehweg sowieso nicht parken und b) lässt die Straßenbreite wie beschrieben ein Parken ohne Behinderung gar nicht zu.

Man könnte an die Gemeinde herantreten, die bei der
Verkehrsbehörde eine gesonderte Beschilderung für die Bauzeit
veranlassen könnte.

Für die paar Anwohner wird kaum jemand tätgi werden. Und wenn doch, dann bestimmt erst nach Fertigstellung.

Ist es nicht so, dass ein parkendes Fahrzeug 2,50m Fahrbahn frei
lassen muss?

Ja. Für Pkw bei langsamer Fahrt gilt 2,00m plus 2x 0,25m
Bewegungsspielraum. Für kleine Lieferwagen 2,35m plus 2x
0,25m.

Danke, genau das hatte ich vom Führerschein in Erinnerung.

Angenommen, die Mülltonnen konnten wegen der Blockade nicht
geleert werden. Haben die Anwohner einen Anspruch gegenüber
der Stadt oder dem Bauherrn?

Anspruch auf was?

Auf erneute Leerung durch die Stadt bzw. Entsorgung durch Bauherrn o.ä. Die Tonnen sind ja nun voll und wenn es nächstes Mal wieder passiert, sieht es bald aus wie in Neapel… :wink:

Nehmen wir weiter an, dass ein Anwohner sich beim Vorbeitasten
(Bitte um Wegfahrt wurde mit Kommentar „Das passt schon…“
abgelehnt) die Felge zerkratzt hat. Ist das eigenes Pech, da
er auf einer Wegfahrt des anderen hätte bestehen können? Oder
greift da die Bauherrenhaftpflicht o.ä.?

Meine Vermutung, daß es eigenes Pech ist mögen die
Rechtskundigen bestätigen, aber wenn etwas greift, dann nicht
die Bauherrenhaftpflicht, sondern die Betriebshaftpflicht des
Bauunternehmers.

OK, abgehakt unter Lehrgeld…

PS: Ziel ist kein Nachbarschaftsstreit vor Einzug, aber
Paragraphen sind vielleicht bessere Argumente als nett
formulierte Bitten. :frowning:

Da ja nicht der Bauherr, sondern der Bauunternehmer der
Ansprechpartner ist, sollte bei etwas Vernunft die
Nachbarschaft nicht darunter leiden.

Man wird sehen…

Viele Grüße

Hallo,

b) lässt die Straßenbreite wie beschrieben ein Parken
ohne Behinderung gar nicht zu.

Wer sagt denn, daß ein parkendes Fahrzeug den fließenden Verkehr innerorts nicht behindern darf? Ganz im Gegenteil. Außerhalb von Hauptverkehrsstraßen wird Parken auf der Fahrbahn, wenn es nicht verkehrsgefährdend ist, sogar bewußt zugelassen oder in Wohngebieten gar gefördert, um als natürliche Geschwindigkeitsbremse zu fungieren.
Soll nicht geparkt werden, müssen Schilder aufgestellt werden.
Davon ausgenommen sind natürlich die generellen Parkverbote nach StVO, wie z.B. in Einmündungsbereichen.

Auf erneute Leerung durch die Stadt bzw. Entsorgung durch
Bauherrn o.ä.

Ärgerlich ist das, aber einen Anspruch sehe ich nicht.
Irgendwann macht eine Baufirma auch mal Feierabend. Die Behinderungen durch parkende Pkw der Bauleute und durch Bauverkehr sind dann beseitigt. Die Anwohner wissen das und können nach Feierabend die Mülltonnen für den nächsten Tag problemlos rausstellen.
Eine Mülltonne ist so breit wie ein Mensch. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß man damit nicht an den Baubehinderungen vorbei kommen kann.

Gruß Steffi

Hallo,

b) lässt die Straßenbreite wie beschrieben ein Parken
ohne Behinderung gar nicht zu.

Wer sagt denn, daß ein parkendes Fahrzeug den fließenden
Verkehr innerorts nicht behindern darf? Ganz im Gegenteil.
Außerhalb von Hauptverkehrsstraßen wird Parken auf der
Fahrbahn, wenn es nicht verkehrsgefährdend ist, sogar bewußt
zugelassen oder in Wohngebieten gar gefördert, um als
natürliche Geschwindigkeitsbremse zu fungieren.
Soll nicht geparkt werden, müssen Schilder aufgestellt werden.
Davon ausgenommen sind natürlich die generellen Parkverbote
nach StVO, wie z.B. in Einmündungsbereichen.

Aber nur solange die 2,50m (siehe oben) eingehalten werden, gell? Und das ist hier selbst dann nicht mehr der Fall, wenn unerlauberweise die 50cm Gehweg ausgenutzt werden.

Auf erneute Leerung durch die Stadt bzw. Entsorgung durch
Bauherrn o.ä.

Ärgerlich ist das, aber einen Anspruch sehe ich nicht.
Irgendwann macht eine Baufirma auch mal Feierabend. Die
Behinderungen durch parkende Pkw der Bauleute und durch
Bauverkehr sind dann beseitigt. Die Anwohner wissen das und
können nach Feierabend die Mülltonnen für den nächsten Tag
problemlos rausstellen.

Hm, wenn die Mülltonnen hinter der Engstelle stehen (zur Erinnerung : Sackgasse), käme der Müllwagen dran. Gute Idee! Damit schlägt man quasi die Bauarbeiter mit ihren eigenen Waffen, denn dann wären die ganzen Tonnen ein Hindernis für deren LKWs… :wink:

Eine Mülltonne ist so breit wie ein Mensch. Ich kann mir nur
schwer vorstellen, daß man damit nicht an den Baubehinderungen
vorbei kommen kann.

Es ging weniger um die Tonne als um den Müllwagen. Natürlich hätten die Müllmänner die Tonnen von den jeweiligen Grundstück zum Müllwagen an der Engstelle vorbei bugsieren können. Aber das machen sie natürlich nicht.

Viele Grüße

Hallo,

Aber nur solange die 2,50m (siehe oben) eingehalten werden,
gell? Und das ist hier selbst dann nicht mehr der Fall, wenn
unerlauberweise die 50cm Gehweg ausgenutzt werden.

Na dann würde ich doch mal den Freund und Helfer bitten ein gutes Wort bei den Bauleuten einzulegen.

Natürlich hätten die Müllmänner die Tonnen von den
jeweiligen Grundstück zum Müllwagen an der Engstelle
vorbei bugsieren können. Aber das machen sie natürlich nicht.

Brauchen sie auch nicht, denn es ist Bürgerspflicht die Tonnen abholfähig bereitzustellen.

Vielleicht klappt es ja demnächst, wenn die 2,50m eingehalten werden müssen.

Gruß Steffi

Brauchen sie auch nicht, denn es ist Bürgerspflicht die Tonnen
abholfähig bereitzustellen.

Verstehe ich grad nicht. Die Tonnen sind doch abholfähig, nur das Müllauto kommt nicht an der Einengung vorbei. Was interessiert es die Anwohner, ob die Straße blockiert ist? Ebenso könnte es sich um eine Straßensperre handeln, wegen Erdarbeiten oder sonstwas.

Gruß, Hirse

Brauchen sie auch nicht, denn es ist Bürgerspflicht die Tonnen
abholfähig bereitzustellen.

Verstehe ich grad nicht. Die Tonnen sind doch abholfähig, nur
das Müllauto kommt nicht an der Einengung vorbei. Was
interessiert es die Anwohner, ob die Straße blockiert ist?
Ebenso könnte es sich um eine Straßensperre handeln, wegen
Erdarbeiten oder sonstwas.

Die Tonnen müssen an der Grundstücksgrenze zur Abholung bereit stehen. Insbesondere bei Wertstofftonnen reicht schon aus, dass die Tonnen 10 Meter entfernt stehen und sie werden nicht geleert. In diesem fiktiven Fall müßte der Müllmann die Tonnen zu Fuß vom Grundstück zum Müllauto bewegen und das ist nunmal nicht sein Job: Kommt das Müllauto nicht ans Grundstück bleibt die Tonne stehen!

Hallo,

Aber nur solange die 2,50m (siehe oben) eingehalten werden,
gell? Und das ist hier selbst dann nicht mehr der Fall, wenn
unerlauberweise die 50cm Gehweg ausgenutzt werden.

Na dann würde ich doch mal den Freund und Helfer bitten ein
gutes Wort bei den Bauleuten einzulegen.

Die Anwohner hoffen, dass bereits der freundliche Hinweis auf die Rechtslage für ein Einsehen seitens der Bauleute sorgt.

Vielen Dank!

In diesem fiktiven Fall müßte der Müllmann die Tonnen
zu Fuß vom Grundstück zum Müllauto bewegen und das ist nunmal
nicht sein Job: Kommt das Müllauto nicht ans Grundstück bleibt
die Tonne stehen!

Das ist die Frage, ob das nicht sein Job ist. Wenn die Anwohner ihre Tonne vor’s Grundstück gestellt haben, haben sie ihren Teil erfüllt. Und immerhin haben die Abfuhr bezahlt. Es kann doch nicht ihr Problem sein, wenn jemand die Straße blockiert. Wie gesagt: Es gibt auch Straßenarbeiten mit Vollsperrung. Das hieße ja, es wird ein Vierteljahr lang kein Müll abgeholt, weil die Straße gesperrt ist.