Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, dass ein Herr X ein Haus an einer sehr schmalen Straße baut (einspurig, Bürgersteig winzig, Sackgasse). Auf dem Baugrundstück selbst ist kein Platz, um Fahrzeuge abzustellen. Daher blockieren des öfteren Baufahrzeuge die Straße. Die wenigen Anwohner, die hinter dieser Blockade wohnen, stehen dann für unbestimmte Zeit auf dem Schlauch.
Ich vermute, dass die für den Baubetrieb notwendigen Belästigungen (Materiallieferung, Betonmischer, usw.) hingenommen werden müssen. Sonst wäre ja gar kein Baubetrieb möglich. Aber müßte X bzw. der Bauleiter die Anwohner dann nicht wenigstens rechtzeitig vorher informieren?
Ärgerlicher sind die abgestellten Fahrzeuge der Bauarbeiter (1 Drittel auf Bürgersteig, 2 Drittel auf Fahrbahn). Zum einen könnten diese auch rund 50m weiter entfernt ohne Behinderung der Anwohner parken und zum anderen stehen diese Fahrzeuge mehr oder weniger den ganzen Tag dort. Auf freundliche Anfragen wird nur mit patzigen Antworten reagiert. Ist es nicht so, dass ein parkendes Fahrzeug 2,50m Fahrbahn frei lassen muss?
Angenommen, die Mülltonnen konnten wegen der Blockade nicht geleert werden. Haben die Anwohner einen Anspruch gegenüber der Stadt oder dem Bauherrn?
Nehmen wir weiter an, dass ein Anwohner sich beim Vorbeitasten (Bitte um Wegfahrt wurde mit Kommentar „Das passt schon…“ abgelehnt) die Felge zerkratzt hat. Ist das eigenes Pech, da er auf einer Wegfahrt des anderen hätte bestehen können? Oder greift da die Bauherrenhaftpflicht o.ä.?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
PS: Ziel ist kein Nachbarschaftsstreit vor Einzug, aber Paragraphen sind vielleicht bessere Argumente als nett formulierte Bitten. 
