Hallo zusammen,
mich würde Eure Meinung zu folgender Situation interessieren:
Man stelle sich vor, ein pensionierter Handwerker (lassen wir ihn 75 Jahre alt sein) tut sich mit einem ebensolchen Freund zusammen und die beiden beginnen, in Eigenleistung ein Haus zu bauen. Baugenehmigung liegt vor, wir wollen mal unterstellen, dass alle Arbeiten, deren Ausführung durch Fachleute gesetzlich erforderlich sind, auch von Fachleuten erledigt werden.
Man stelle sich nun ebenfalls die Nachbarn vor, die sich einer geschätzten Baudauer von 10-15 Jahren (oder bis zum Ableben der Bauherren) gegenüber sehen. Damit verbunden natürlich immer wieder Lärm, Staub, Dreck, große Maschinen, Schutthügel und was das Ganze sonst so mit sich bringt.
Ehrlich gesagt könnte ich in einem solchen Fall die Position beider Parteien gut verstehen - aber gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Anspruch der Nachbarn auf zügige Baufertigstellung begründen könnten?
Vielen Dank für Eure Meinung!
Gruß
Ramona
Hallo,
eine Baugnehmigung ist immer zeitlich befristet.
a) von der Erteilung bis zum Baubeginn
b) bei Baubeginn bis zur Fertigstellung
15 Jahre für ein Eigenheim ist m.E. unangemessen.
Christian
Hallo Christian,
Danke für die schnelle Antwort!
eine Baugnehmigung ist immer zeitlich befristet.
Das ist ja schon mal interessant.
b) bei Baubeginn bis zur Fertigstellung
Richtet sich das denn nach der üblichen, angemessenen Errichtungsdauer für ein Einfamilienhaus?
Wie wäre die denn etwa? Ja, klar, Einzelfallabhängig, aber es gibt doch whrscheinlich Richtwerte. Nehmen wir mal an: Einfamilienhaus, 1,5 Stockwerke, maximale Größe 10m * 10m in reinem Wohngebiet, angrenzend an ein Lanschaftsschutzgebiet.
Kann man als Nachbar beim Bauamt in Erfahrung bringen, wie lange die Frist in diesem Fall läuft?
Vielen Dank und Gruß
Ramona
Hallo,
die Fristen sind je Bundesland unterschiedlich. Der Beginn einer Bauleistung ist anzuzeigen und aus dem Vorschriftenwerk kann man die Laufzeit (2-3 Jahre) errechnen. Meines Wissens nach kann man eine Baugenehmigung nur einmal verlängern. Aber wie gesagt - jedes Bundesland anders.
Hier würde ich eine Anfrage beim zuständigen Bauamt führen.
Christian
Moin,
eine Baugenehmigung hat eine bestimmte Geltungsdauer. Sie kann verlängert werden. In den verschiedenen Bundesländern können verschiedene Fristen, auch über die Anzahl der möglichen Verlängerungen gelten.
Soweit mir bekannt erlischt eine Baugenehmigung jedoch nicht, wenn, nach rechtzeitigem Baubeginn, die Bauausführung nicht länger als 1 Jahr unterbrochen wurde. Auch hier ist das Studium der landesspeziefischen Bauordnung angesagt. dies bedeutet, dass nach einem Baubeginn nach 2 11/12 Jahren so lange ‚dauerhaft‘ gebaut werden kann, bis das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Selbst wenn die Baugenehmigung ablaufen würde, was sie nicht tut, stünde es dem Bauherren frei sie erneut zu beantragen und zu erhalten.
Die geschilderten fiktiven Umstände wären öffentlich-rechtlich nicht zu unterbinden. Es wäre somit zu prüfen, ob privatrechtlich eine Abwehr durchsetzbar sein könnte.
vnA