Hallo Samira,
das Ehepaar E würde die Mängel gerne im Vorfeld, vor der
endgültigen Bauabnahme beseitigen lassen.
Das ist aus meiner Sicht Blödsinn (je nach Baufortschritt).
Wird z.B. noch verputzt kommen noch neue Kratzer und Flecken durch den Verputz hinzu. Steht noch ein Gerüst können noch Kratzer dazu kommen…
Die Kratzer sind mit
bloßem Auge sehr gut erkennbar. Einer an einem Fenster ist ca.
20 cm lang. An anderen Fenster sind sie kürzer dafür dann aber
mehrere direkt nebeneinander. Also ziemlich gut zu erkennen.
Bei unserer Bauabnahme hatten wir einen Bausachverständigen hinzugezogen, auch der hat einige Kratzer „gelten lassen“, die nicht im Sichtbereich waren oder nur bei gutem Licht zu sehen waren, die ich aus meiner Sicht bemängelt hätte.
Einen Bausachverständigen einzuschalten ist - wie n. schon schrieb - also unbedingt zu empfehlen.
Der kostet bei einem Einfamilienhaus ca. 200-500€ und kann aber viele 1000€ und Stress einsparen.
Wir haben unseren eingeschaltet, als der Rohbau stand und er hat uns wertvolle Informationen gegeben, auf die wir selbst nie gekommen wären.
Unsere Mängelliste war ca 30 Punkte „lang“, die letzten Punkte waren erst 1 Jahr nach Fertigstellung abgearbeitet, die Fenster z.B. wurden erst gemacht, nachdem wir schon 2 Monate im Haus gewohnt hatten (aus oben genannten Gründen).
Meine Laienhaften Meinung nach hat das Ehepaar das Recht
darauf die Fenster austauschen zu lassen. Aber Laienmeinung
und Recht klaffen ja oft weit auseinander. Deswegen hier die
Nachfrage bevor sich das Ehepaar mit einem falschen
Rechtsverständnis an die Baufirma wendet.
Der Bausachverständige weiss was im üblichen Rahmen ist und kann über Fristen, richtige Zeitpunkte der Mängelmeldung etc. Auskunft geben.
Gruß
Karsten