Den zahlreichen Antworten zu Deiner Anfrage möchte ich noch um einen Aspekt ergänzen, und vorab erwähnen dass ich selber als GU im Baubereich arbeite und in meiner Familie eine Menge Architekten freiberuflich arbeiten:
Beide Vertragspartner (GU bzw. Architekt) wollen mit dem Auftrag Geld verdienen, können dies jedoch nur auf unterschiedliche Weisen:
Der Generalunternehmer (GU) hat das Hauptinteresse, zu dem versprochenen Pauschalpreis eine möglichst für ihn preiswerte Ausführung zu liefern, um seinen Gewinn zu erhöhen.
Der Architekt - der ja in Namen und Rechnung des Bauherrn handelt - hat das Interesse, die Bauleistung möglichst teuer zu machen, da dadurch sein Honorar steigt bzw. bei einem Pauschalpreis möglichst wenig Aufwand zu treiben.
Der Architekt handelt im Namen und Rechnung des Bauherrn (Regelfall)und beauftragt im Regelfall die unterschiedliche Gewerke getrennt und nach abzurechnenden Leistungsverzeichnis. Daher ist es auch unmöglich, von einem Architekten ein Pauschalangebot für die Bauausführung zu erhalten, höchstens eine Kostenschätzung. Denn der Architekt ist nicht verantwortlich für die Baukosten in dem Sinne, dass erhöhte Baukosten sein Nachteil wären, nein, höhere Baukosten sind nach der gängigen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) von Vorteil für den Architekten. Daher ist es besonders wichtig, zu einem Architekten ein Vertrauensverhältnis zu haben, bevor man sich auf das Abenteuer „Bauen“ einlässt! Übrigens steht auch ein Architekt - genauso wie ein GU - für alle Abwicklungen von Gewährleistungsmängeln an dem fertig gestellten Werk in der Verantwortung, bei versteckten Mängel in der Konstruktion bis zu 30 Jahre.
Das Hauptproblem der vertraglichen Gestaltung liegt darin, die Interessen des Bauherrn in die Verträge einfliessen zu lassen bzw. die Vertragspartner „an einem Strick ziehen“ zu lassen.
Bei Beauftragung eines Architekten erlaubt die HOAI, einen Erfolgsbonus bei unterschreiten der anrechenbaren Baukosten (also ein Umdrehen der Philosopie Hohe Baukosten = hohes Architektenhonorar). Also z.B. für Baukosten von z.B. 200.000 EUR ein Architektenhonorar von 20.000 EUR pauschal (was hoch ist!) und einen Bonus von 25% auf die Einsparungen unter 200.000 EUR. Liegen die Baukosten also letztendlich bei 160.000 EUR erhält der Architekt zusätzlich 25% auf 40.000 EUR = 10.000 EUR.
Mit einem Generaltunternehmer lassen sich solche Bonusspielchen nicht machen, weil der ja eh schon 100% des Vorteils aus den niedrigeren Herstellungskosten kassiert, wenn er einen Pauschalpreis hat. Daher gilt bei einem GÜ: Überwachen, überwachen, überwachen! Was in diesem Bereich „zusammengefuscht“ wird (Ausnahmen bestätigen die Regel) ist unglaublich.
Wie man sieht, ein komplexes Thema! Daher meine Meinung in Kurzform:
- Schritt: Referenzen einholen (Architekt / GU)
- Schritt: Alle eigenen Wünsche so detailliert wie möglich aufschreiben und Vertragsbestandteil werden lassen (jede Änderungen nach Vertragsabschluss kostet viel Geld!)
- Schritt: Sich eine möglichst exakte Baubeschreibung geben lassen, keinesfalls einen Vertrag unterschreiben, ohne eine exakte und ausführliche Beschreibung, wass man eigentlich für sein Geld bekommt!
- Schritt: Beauftragen und überwachen, überwachen, überwachen!
Für Deinen Fall rate ich Dir zu folgender Variante:
a) Beauftragung des GU nach ausführlichen Leistungsbeschreibungen, damit klar ist, mit WAS der GU eigentlich beauftragt ist und
b) Beauftragung eines fähigen „Überwachers“ der in Deinem Namen die Bauüberwachung wahrnimmt.
Solche „Überwachung“ wird entweder pauschal oder als Zeithonorar vereinbart und kann z.B. ein Architekt oder Bauingenier sein. Der TÜV bietet auch solche Dienste an. Wichtig ist: Keine Koppelung an den Baupreis, reine Orientierung in Deinem Interesse zur Einhaltung der Bauqualität. Als Richtwert kannst Du davon ausgehen, dass eine wirklich gute Bauüberwachung ungefährt 3 - 5% der Bausumme kosten wird… dass ist sie aber auf jeden Fall wert, denn auch wenn der GU zum Festpreis baut, so baut er noch lange nicht zur „Festqualität“ - die sichert Dir erst die Überwachung in Deinem Namen. Und welchen Ärger auch nach Jahren eine schlecht verlegte Grundleitung unter Deinem Haus Dir machen kann…
Der GU wird auf den „Überwacher“ sehr skeptisch reagieren, er ist aber Dein einziges wirksames Regulativ gegenüber dem vereinbarten Festpreis mit dem GU, und dass darf man auf keinem Fall aus der Hand geben.
Hoffe, ich konnte ein bischen helfen…
Moritz
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