Hausbau und noch nicht verheiratet

Hallo!

Zuerst möchte ich mal die Ausgangslage beschreiben:

Wir möchten Ende 2005, Anfang 2006 ein Einfamilienhaus bauen. An Eigenkapital hab ich so um die 40.000 Euro, sie hat ca. 15.000 Euro. Der Bauplatz gehört momentan noch meiner Mutter, soll mir (bzw. uns) aber vorher überschrieben werden.

So, und jetzt das Problem.
Wir sind noch nicht verheiratet und werden das bis Baubeginn auch nicht sein.

Wie geht man jetzt am besten vor?
Wem sollte das Haus und das Grundstück gehören, also im Grundbuch eingetragen werden? Wir beide oder nur ich?
Wie sieht’s mit dem Darlehensvertrag aus?
Sollte ein Vertrag beim Notar o. ä. gemacht werden, in dem steht, wer was, wieviel einbringt und zu erwarten hat, wenn was schiefgeht usw.?
Könnt es vielleicht steuerliche Probleme geben?

Soviel Fragen, aber mir fällt dazu nichts ein und bevor ich evtl. nen Anwalt bezahle möchte ich einfach mal nur kurz ein paar Meinungen einholen.
Vielen Dank schonmal!!!

Gruß
Frank

P. S. Bitte verzichtet auf Antworten wie „Heiratet halt einfach!“ usw.
Diese helfen mir auch nicht weiter!

Hallo Frank,

Soviel Fragen, aber mir fällt dazu nichts ein und bevor ich
evtl. nen Anwalt bezahle möchte ich einfach mal nur kurz ein
paar Meinungen einholen.

unsere Meinungen in Ehren, aber Du wirst auf keinen Fall darumherum kommen, einen Steuerberter und einen Fachanwalt aufzusuchen und mit diesen Menschen die Sachlage detailiert(!) zu besprechen.
Das kostet sicher einen dreistelligen Betrag, das Geld dürfte aber seeehr gut angelegt sein, denn Streitigkeiten oder Steuerverschenkungen kommen schnell auf ein Vielfaches.

Gandalf

Hallo,

es gibt da immer zwei Möglichkeiten:

  1. Man treibt einen Riesenaufwand, schleppt jede Menge Geld zum Steuerberater und Rechtsanwalt (die Kollegen nehmen des gerne dankend an) um eine Regelung zu bekommen die möglichst nahe an den fast perfekten Regelungen des Eherechts liegen und stellt fest, dass diese eben nur fast so gut sind, und es einfach Vorteile im Rahmen einer Ehe gibt (insbesondere steuerlich), die ohne Trauschein nicht zu haben sind, oder geht

  2. zum Standesamt und heiratet und bekommt einen Sack voll praktikabler und günstiger Möglichkeiten (die sich bei Bedarf noch durch einen Ehevertrag und Wahl des Güterstandes) anpassen lassen für ein Taschengeld und hat neben der Sache mit dem Haus auch gleich noch für alle anderen Eventualitäten vorgesorgt.

Und das ist ein durchaus gut gemeinter und ernster anwaltlicher Rat, denn die Erfahrung zeigt nunmal, dass sowohl das Zusammenleben als auch das Auseinanderleben nichtehelicher Lebensgemeinschaften spätestens in dem Moment teuerer, ärgerlicher und aufwändiger wird, wenn Immobilieneigentum und/oder Kinder im Spiel sind. Die Angst vor dem bösen Wort „Scheidung“ und den angeblich damit verbundenen „unnötigen“ und „hohen“ Kosten für den Fall, dass es mal „natürlich in aller Freundschaft“ auseinander gehen sollte, ist nichts im Verhältnis zu dem, was dann im anderen Fall zur Debatte steht. Bei Ehe/Scheidung hat man hier einfach nur mit „kalkulierbaren“ Faktoren zu tun, während man im anderen Fall von einer Ohnmacht in die nächste stolpert und unter dem Strich dann hinterher feststellt, dass gerade für den Fall des Scheiterns der Beziehung die Sache mit dem Trauschein deutlich besser gewesen wäre.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die antwort von wiz ist ziemlich pointiert, da sie darauf hinausläuft, das die rechtsform „ehe“ gegenüber der rechtsform „eheähnliche lebensgemeinschaft“ zwei vorteile hat:

erstens man kann steuern sparen. zweitens im falle des scheiterns hat man mit der ehe das zuverlässigere liquidationsmodell zur hand. aber mal im ernst, wer sagt sich denn: laß uns heiraten, damit wir steuern sparen und damit wir uns im abwicklungsfall mit größerer rechts-sicherheit trennen können ? …obwohl ich persönlich diese sicht sympathisch unromantisch finde.

auch ich werde den teufel tun, deine fragen hier konkreter zu beantworten, einfach weil es zuviele gestaltungsmöglichkeiten gibt und weil wichtige sachverhaltsteile unbekannt sind. welchen gesamtwert soll das bauvorhaben haben ? wer soll den fremdfinanzierten teil, sprich das darlehen, bedienen, was davon abhängen wird wer welches einkommen hat und die bank wird im zweifel lieber zwei schuldern als einen haben, abgesehen davon dass sie auf einer dinglichen sicherheit bestehen wird ? schlußendllich werden die gestaltungsmöglichkeiten vorliegend wohl auch durch die interessen der bank, die den höheren anteil finanziert, eingeschränkt. ganz tendenziell solltest du aber versuchen, deiner partnerin möglichst wenig dingliche rechts einzuräumen, also keinen miteigentumsanteil oder gar ein eingetragenes wohnrecht.

mfg A.

Hallo Frank,

grundsätzlich stimme ich wiz zu. Aber ich will meine Antwort auf Deine Frage

Wie sieht’s mit dem Darlehensvertrag aus?

beschränken.

Grundsätzlich ist es zwar bei einigen (wenigen) Banken möglich, dass jeder von Euch ein Darlehen in der Höhe erhält, die er benötigt, ohne dass der/die Partner(in) Mitschuldner wird (ausreichende Bonität jeweils vorausgesetzt). Aber: erstens geht das voraussichtlich nur, wenn beide bei der gleichen Bank ihr Darlehen aufnehmen (es sei denn, eine Bank gibt ein Darlehen, das grundbuchlich im Rang nach der anderen abgesichert wird), und zweitens ist die Absicherung jeweils an dem gesamten Grundstück, nicht nur auf dem jeweiligen Eigentumsanteil des Darlehensnehmers zwingend notwendig. Was bedeutet, dass im „Ernstfall“, sprich wenn einer von Euch mit seinen Darlehensraten in Verzug gerät, das gesamte Grundstück unter den Hammer kommt. Möglicherweise ergibt sich bei einem Darlehen auch eine bessere Kondition als bei einer Aufteilung.

Eine notariell beurkundete Vereinbarung halte ich aber auf jeden Fall für unerläßlich (und hier kommt wieder wiz ins Spiel…)

Freundliche Grüße

wolle

Hallo!

P. S. Bitte verzichtet auf Antworten wie „Heiratet halt
einfach!“ usw.
Diese helfen mir auch nicht weiter!

Lass alles auf Dich laufen (Grundstück von Mama,Darlehen,Grundbuch).Die 15000 soll sie behalten.

Heirate auf keinen Fall! Warum denkst Du gibt es keinen Rechtschutz gegen Scheidungsfolgen ? Und die Versicherer haben Ahnung.

Befolgst Du diesen Tipp , bringt das allein schon 15000 €.

Gruß feudelio

Hallo Frank.

Ich habe mit meinem Freund auch ein Haus gekauft und wir sind auch nicht verheiratet.

Wir sind noch nicht verheiratet und werden das bis Baubeginn
auch nicht sein.

es geht auch ohne. nur muß man irgendwann, wenn schon keinen ehevertrag, dann aber zumindest sowas wie ein Testament oder eine ähnliche notarielle Urkunde aufsetzen, einfach damit das geregelt ist. hat auch vorteile im todesfall.(will man ja nicht hoffen…)

Wem sollte das Haus und das Grundstück gehören, also im
Grundbuch eingetragen werden?

Wir stehen beide drin, je zur „ideellen hälfte“

Sollte ein Vertrag beim Notar o. ä. gemacht werden, in dem
steht, wer was, wieviel einbringt und zu erwarten hat, wenn
was schiefgeht usw.?

ihr solltet euch vorher darüber einigen, von wessen konto der monatliche abtrag geht und auch, wer im schadensfall einspringt.und macht auf jeden fall einen Vertrag beim notar

Könnt es vielleicht steuerliche Probleme geben?

nö. wir haben das Haus jetzt ein jahr und bisher noch keine probleme

Vielen Dank schonmal!!!

gerne, dafür nicht.

Gruß
Frank

PS: „wann ist denn hochzeit?“ ist seit hauskauf die am häufigsten gestellte frage…