Hausbau und Umzug steuerlich gelten lassen

Hallo miteinander!
Eine Frage beschäftigt mich schon lange.
Mal angenommen man würde ein Haus bauen und auch beziehen, kann man es als Grund nehmen um der Umzug steuerlich gelten lassen?
Wenn nicht, kennt jemand die Begründung?
Ich meine, wer baut schon ein „EIGENHEIM“ mit alles was dazu gehört und kann anschliessen der Umzug nichht gelten lassen.
Bin auf die Antwort gespannt.
Liebe Grüße
Silvia

Moin,
das wäre ja schön, wenn man privatveranlasste Umzüge geltend machen könnte. Aber das geht nicht. Denn warum auch?
Sind es Werbungskosten, weil beruflich veranlasst? Nein!
Es sind auch keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Ergo sind es rein private Aufwendungen, die steuerlich keine Auswirkung haben. Schließlich ist keiner gezwungen, ein Eigenheim zu beziehen.
Für den Erwerb gibt es andere Förderungsmöglichkeiten, aber nicht die durch Minderung der Einkommensteuer.
Man kann ja gerne dann die Aufwendungen für den Schornsteinfeger, den Gärtner, die Reinigungskraft o.ä. geltend machen, wenn man diese unbar bezahlt. Stichwort: Haushaltsnahe Beschäftingsverhältnisse.
Schöne Grüße
e

Hallo

Hallo miteinander!
Eine Frage beschäftigt mich schon lange.

das ist gut so

Mal angenommen man würde ein Haus bauen und auch beziehen,
kann man es als Grund nehmen um der Umzug steuerlich gelten
lassen?
Ich meine, wer baut schon ein „EIGENHEIM“ mit alles was dazu
gehört und kann anschliessen der Umzug nichht gelten lassen.
Bin auf die Antwort gespannt.

Wer baut schon eine Hütte für 100.000 oder noch mehr, nur wegen 1000€s Steuerersparnis?? Ist doch wohl bischen albern…

Liebe Grüße

ebenso

Silvia

Wallflower

Hallo,

Mal angenommen man würde ein Haus bauen und auch beziehen,
kann man es als Grund nehmen um der Umzug steuerlich gelten
lassen?

nur unter den üblichen Voraussetzungen: nennenswerte Verkürzung des Arbeitsweges oder Umzug von einer vorläufigen in die endgültige Wohnung. Alles sehr einzelfallabhängig und daher ohne weitere Kenntnis der Sachlage nicht zu beurteilen.

Gruß
Christian

Wenn nicht, kennt jemand die Begründung?

Warum muß die Nicht-Abzugsfähigkeit begründet werden ? Ich finde es bedarf einer sehr guten Begründung, wenn meine Ausgaben vom FA steuermindernd anerkannt werden sollen.

Ich meine, wer baut schon ein „EIGENHEIM“ mit alles was dazu
gehört und kann anschliessen der Umzug nichht gelten lassen.

Warum sollte der Umzug steuermindernd sein ? Wenn ich von einem Mietobjekt in ein anderes ziehe, ist er es doch auch nicht.

Umzug haushaltsnahe Dienstleistungen
hi,

siehe
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/…

Schöne Grüße
C.