Hausbau: Wasser wurde geliefert, aber nicht beantragt und bezahlt. Was tun? Verjährung?

Liebe Community,

jemand baut ein Haus. Der örtliche Enrgieversorger erschließt das Grundstück (Gas, Wasser, Strom, Telekom). Vertrag hierüber liegt vor. Die Familie zieht ein und hängt jedes Jahr den geforderten Zettel an die Tür: Stand des Wasser-, Gas- und Stromzählers. Nach - sagen wir im Beispiel - 6 Jahren ruft der Energieversorger an und teilt mit, er will den Wasserzähler in Augenschein nehmen: Da stimmt etwas nicht! Es stellt sich heraus, dass beim Haubau zwar ein Vertrag zur Strom- und Gaslieferung geschlossen wurde (befindet sich in den Unterlagen zum Haus), für Wasser findet sich aber kein Dokument. Der verbaute Zähler gehört nicht dem Energieversorger. Die Installationsfirma (Gas und Wasser) ist nicht mehr existent. In der Folge wurde auch nie eine Rechnung für Wasser und Abwasser gestellt. Der Energieversorger stellt nun eine Rechnung über Wasser und Abwasser  von 6 Jahren. Zahlungsfrist: 14 Tage.

Der Zählerstand (800 m^3) wird nicht bestritten. Man geht davon aus, dass er beim Hausbau auf 0 stand. Der Energieversorger weißt in seinem Schreiben darauf hin, dass ein evtl. Verschulden des Installateurs (offenbar meldet der Installateur Gas und Wasser an. Bei Gas und Strom ist es ja auch passiert) den Bauherren nicht von einer Schuld entbindet.

Hätte es dem Eigentümer auffallen müssen, dass er kein Wasser zahlt? Gehen wir in diesem Beispiel davon aus, dass es ihm wirklich nicht aufgefallen ist.

Gibt es hier so etwas wie Verjährung (ist Verjährung der korrekte juristische Begriff), oder sind die Ansprüche des Energieversorgers sofort zu bezahlen?

Ich danke vorab für Zuschriften.

Hallo!

Das ist wieder so ein Fall,wo man sich einiges fragen muss. Wie kann das so ablaufen ?

Schon das man jahrelang einen Zettel mit den Zählerdaten an die Tür nagelt,ist befremdlich,jedenfalls beim Eigenheim. Ist das dort am Ort so üblich ?

Ob das der Hausbesitzer merken muss ?

Ja.  Er bekommt eine ausführliche Rechnung und da müsste es auffallen,das da nie der Begriff „Wasser/Abwasserentsorgung“ auftaucht.  Bei geschätzen 300-500 € im Jahr ?

Forderungen von Versorgern verjähren 3 Jahre nach Ende des Jahres aus dem die Forderung stammt. § 195 und 199 BGB.
Für volle 6 Jahre kann also kaum Wasser/Abwasser nachgefordert werden.

Rausgekommen ist es vermutlich,weil der turnusmäßige Tausch der Wasseruhren(Eichfrist) anstand.

mfG
duck313

Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort:

ad 1: Wie so etwas passuieren kann ist mir ein Rätsel? Ich habe den kompletten Ordner von vorne bis hinten durchgeflöht, von Elementarschaden bis Stromrechnung. Nirgendwo taucht Wasser auf, ich konnte es nicht fassen. Meine Frau interessiert sich nicht dafür und evtl. kommt noch etwas dazu: Vor dem Haus habe ich >10 Jahre in einer Wohnung gelebt, in der er nur fü+r das ganze Haus einen Wasserzähler gab. Sprich: mein Wasserverbrauch war der Durchschnitt und war in den Nebenkosten enthalten. Trotzdem: Es bleibt dabei: Unfassbar …

Was der Beauftragte des Versorgers mit dem Zettel macht, wo auch der Wasserverbrauch drauf steht, bleibt die andere Frage.

ad 2: Bei uns läuft das so: man hat einen Zettel im Briefkasten, was der Ableser kommt. Sollte man da nicht zu Hause sein, kann man es selber ausfüllen und an die Tür hängen. So habe ich das all die JAhre gemacht und jedes mal war der Zettel weg, als wir nach Hause kamen.

Was noch hinzu kommt: Nur wenn ich sofort bezahle, wird auf eine Vertragsstrafe verzichtet, die bis zu das fünffache der Forderung betragen kann.

Sofort zahlen, oder doch zum Anwalt für Baurecht (bei dem ich so schnell gar keinen Termin bekomme)?

anwaltliche Hilfe nutzen
Hallo!

Fachanwalt für Baurecht wird man nicht brauchen. Mit dem Bau hat das so gut wie nichts mehr zu tun.
Da sollte jeder Anwalt beraten und helfen können.

Da man ja nie einen Vertrag für die Wasserlieferung unterschrieben, aber allein durch die Abnahme von Wasser einen solchen stillschweigend angetreten hatte, sollte man sich schleunigst die Allgemeinen Liefer-und Vertragsbedingungen dazu beschaffen !
Da steht dann auch das nötige drin. Die wird auch der Anwalt brauchen.

Der Versorger wird sich m.E. nach kaum darauf berufen können, er habe von der unangemeldeten Wasserlieferung erst nach 6 Jahren Kenntnis erlangt.
Das wäre ein fahrlässiges Versäumnis, wenn man jährlich Wasseruhrstände gemeldet bekommt, aber Versorger stellt keine Rechnung aus und rührt sich 6 Jahre lang nicht.

Aber im Grunde hat man diese Kosten jahrelang gespart. Rein moralisch ist die Nachforderung berechtigt.

mfG
duck313

Sowas kann man ohne die Kenntnis der Örtlichkeit und der Unterlagen nicht von hier klären.
Wenn wirklich jedes Jahr ein Ablesezettel mit allen Zählerständen ausgehändigt (über den Türaushang) wurde,hat man als Kunde seinen Teil getan.
Das Erstellen der Abrechnung ist Sache des Lieferanten,wenn er dabei die Verjährung
verstreichen lässt,so ist das sein Problem.
Denn umgekehrt haben die Versorger überhaupt keine Probleme,Forderungen von Kunden mit abgelaufener Verjährung abzuschmettern.

Ja.  Er bekommt eine ausführliche Rechnung und da müsste es
auffallen,das da nie der Begriff „Wasser/Abwasserentsorgung“
auftaucht.  Bei geschätzen 300-500 € im Jahr ?

Ich bekomme sogar 2 Schreiben: 1x Frischwasser und 1x Abwsasser und ich vermute mir würde es auch 1-2 Jahre lang nicht auffallen wenn eines davon fehlt und das obwohl ich sie seit Jahren bekomme.

Die Frage wäre doch eher wieso kommt jedes Jahr der Wasserableser?
Woher hat er die Anschrift? In welche Unterlagen würde er den Wasserverbrauch eintragen?
Wie kommen die Wasserwerke auf die Idee mit dem Zähler würde etwas nicht stimmen wenn sie doch gar nichts von dem Zähler wissen?

Rausgekommen ist es vermutlich,weil der turnusmäßige Tausch
der Wasseruhren(Eichfrist) anstand.

Fragt sich noch immer wie soll eine Wasseruhr getauscht werden von der das Wasserwerk angeblich doch gar nichts weiß?

Da hat jemand ganz schön geschlampert und ich denke nicht unbedingt der Installateur.

Bei Drohungen wie Vertragsstrafe u.ä. würde ich auch ganz schnell zu einem Anwalt.

Krümelchen

Moin auch,

Schon das man jahrelang einen Zettel mit den Zählerdaten an
die Tür nagelt,ist befremdlich,jedenfalls beim Eigenheim. Ist
das dort am Ort so üblich ?

Warum nicht? Hier am Ort ist das auch Gang und Gäbe. Der Zettel, mit dem der Ablesetermin bekannt gegeben wird, enthält auch gleich ein Formular zum selbständigen Eintragen der Zählerstände. Wer zum vorgegebenen Termin nicht zuhause ist, trägt die Stände ein und klebt den Zettel an die Haustür.

Dass nie eine Abrechnung kommt, müsste natürlich auffallen.

Ralph

Die Moral …
Hallo,

Aber im Grunde hat man diese Kosten jahrelang gespart. Rein
moralisch ist die Nachforderung berechtigt.

das stimmt, und wie ich verstanden habe, wird die Forderung auch nicht wirklich abgestritten, aber 14 Tage Zahlungsfrist für 6 Jahre Versäumnis (auch) des Versorgers, bei den angesprochenen 800 cbm, finde ich „etwas“ unverschämt. Allein deshalb würde ich einen Anwalt aufsuchen.

Wir hatten jetzt auch von den Stadtwerken die Abrechnung bekommen, über 300 € Nachzahlung. Der Gasverbrauch ist zwar geringfügig gestiegen, aber beim Ablesen des Wasserzählers hat sich der Depp, den die Stadtwerke geschickt haben, um eine 0 vertan und 90 statt 9 abgelesen (die Uhr wurde im September gewechselt, und bei einem Jahresverbrauch von rund 60 cbm, sollten wir jetzt von September bis November allein 90 cbm verbraucht haben!). Ich rief an, und die Dame meinte, das kann noch Wochen dauern, bis es korrigiert wird, sie hätten ja gerade erst die Rechnungen rausgeschickt. Auf der Rechnung stand aber, dass das Geld noch vor dem 1.01. abgebucht wird. Ich habe gesagt, dass ich den Teufel tun werde, das Geld abbuchen zu lassen, um dann monatelang hinterher zu laufen (am Telefon habe ich es etwas netter ausgedrückt), nur weil sie einen unfähigen Ableser geschickt haben und sie dann Wochen brauchen, um seinen Fehler zu korrigieren. Ach, waren das Zeiten, als wir die Zähler selbst ablesen durften! Angeblich wollte sie den Vorgang stoppen bis zur Rechnungsüberprüfung. Ich habe gesagt, dass wenn ich eine Abbuchung sehe, ich sie garantiert zurückpfeifen werde! Ich hab’s gerade mal überschlagen, statt über 300 Euro Nachzahlung müssten wir eigentlich etwas über 90 Euro zurückbekommen.

Die Preise variieren zwar von Versorger zu Versorger, aber wenn es sich bei knapp 90 cbm Unterschied sich eine so (relativ) hohe Nachzahlung ergibt, nimm das Ganze mal 8 … dabei sind die Wassergebühren eigentlich gar nicht so hoch, sondern eher das Abwasser.

Und ich finde (auch wenn es AUCH dem Verbraucher hätte auffallen müssen), wenn der Versorger es 6 Jahre versäumt hat, die Schulden einzufordern, dass man durchaus auf eine verhältnismäßig großzügige Ratenzahlung zumindest bestehen könnte.

Viele Grüße
Christa

Forderungen von Versorgern verjähren 3 Jahre nach Ende des
Jahres aus dem die Forderung stammt. § 195 und 199 BGB.
Für volle 6 Jahre kann also kaum Wasser/Abwasser nachgefordert
werden.

das ist falsch. siehe:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-von-Wass…

es geht ja nicht um eine forderung, die dem wasserwerk bekannt war. dementsprechend verjährt das ganze erst nach 10 jahren. findet man im bgb: http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html (abs.1 punkt2 und abs.3 punkt1)

und was genau…

Aber im Grunde hat man diese Kosten jahrelang gespart. Rein
moralisch ist die Nachforderung berechtigt.

das stimmt, und wie ich verstanden habe, wird die Forderung
auch nicht wirklich abgestritten, aber 14 Tage Zahlungsfrist
für 6 Jahre Versäumnis (auch) des Versorgers, bei den
angesprochenen 800 cbm, finde ich „etwas“ unverschämt. Allein
deshalb würde ich einen Anwalt aufsuchen.

…soll dieser anwalt dann machen? weitere kosten verursachen? ist euch das egal, ist ja nicht euer geld?

meine güte, wenn ihr genau gar keine ahnung habt, warum gebt ihr dann irrwitzige ratschläge? warum werft ihr nicht mal google an, bevor ihr euch so laut zu wort meldet?

selten…

Wenn wirklich jedes Jahr ein Ablesezettel mit allen
Zählerständen ausgehändigt (über den Türaushang) wurde,hat man
als Kunde seinen Teil getan.

…solchen unsinn gelesen. halt doch einfach die finger still! dir sind ja nicht mal die grundzüge unseres rechtssystems bekannt. ist dir völlig egal, dass du andere in die sch****e reitest?

solltest du vielleicht einmal tun,anstelle überall nur Blöde Kommentare zu schreiben.

Schon einmal was vom Beweis des ersten Anscheines gehört??

solltest du vielleicht einmal tun,anstelle überall nur Blöde
Kommentare zu schreiben.

Schon einmal was vom Beweis des ersten Anscheines gehört??

ich schon. du offensichtlich nicht. sonst würdest du deinem unsinn nicht noch diesen hinzu fügen.

meine güte, du hast genau gar keine ahnung von irgendeiner rechtsfrage. warum zum henker liest du nicht erst mal ein paar jahre hier im brett mit, bevro du dich zu wort meldest? blamierst du dich gerne? interessiert es dich einen dreck, dass anderen aus deinen falschen antworten schaden erwachsen kann?