Liebe Community,
jemand baut ein Haus. Der örtliche Enrgieversorger erschließt das Grundstück (Gas, Wasser, Strom, Telekom). Vertrag hierüber liegt vor. Die Familie zieht ein und hängt jedes Jahr den geforderten Zettel an die Tür: Stand des Wasser-, Gas- und Stromzählers. Nach - sagen wir im Beispiel - 6 Jahren ruft der Energieversorger an und teilt mit, er will den Wasserzähler in Augenschein nehmen: Da stimmt etwas nicht! Es stellt sich heraus, dass beim Haubau zwar ein Vertrag zur Strom- und Gaslieferung geschlossen wurde (befindet sich in den Unterlagen zum Haus), für Wasser findet sich aber kein Dokument. Der verbaute Zähler gehört nicht dem Energieversorger. Die Installationsfirma (Gas und Wasser) ist nicht mehr existent. In der Folge wurde auch nie eine Rechnung für Wasser und Abwasser gestellt. Der Energieversorger stellt nun eine Rechnung über Wasser und Abwasser von 6 Jahren. Zahlungsfrist: 14 Tage.
Der Zählerstand (800 m^3) wird nicht bestritten. Man geht davon aus, dass er beim Hausbau auf 0 stand. Der Energieversorger weißt in seinem Schreiben darauf hin, dass ein evtl. Verschulden des Installateurs (offenbar meldet der Installateur Gas und Wasser an. Bei Gas und Strom ist es ja auch passiert) den Bauherren nicht von einer Schuld entbindet.
Hätte es dem Eigentümer auffallen müssen, dass er kein Wasser zahlt? Gehen wir in diesem Beispiel davon aus, dass es ihm wirklich nicht aufgefallen ist.
Gibt es hier so etwas wie Verjährung (ist Verjährung der korrekte juristische Begriff), oder sind die Ansprüche des Energieversorgers sofort zu bezahlen?
Ich danke vorab für Zuschriften.