Folgende Situation:
Eine Familie zieht am 31.03.09 in ein Haus ein. Da die Zeit drängt ist man damit einverstanden das der Ausbau Hobbyraum mit Lichthof als Sonderwunsch nach dem Einzug durchgeführt wird. Bei Übergabe werden die Mängel schriftlich festgehalten und eine Beseitigung innerhalb der nächsten 2 Wochen angestrebt. Nun verlässt Mitte/Ende April der zuständige Architekt des Architekturbüros selbiges und ein anderer Kollege übernimmt die Aufgabe. Leider weit weniger fleißig. Deshalb ist auch Mitte Juli der Hobbyraum nur halb fertig und der Lichthof nur eine Baugrube. Den Bauträger interessiert es nicht weiter. Ein Schreiben an den Geschäftsführer blieb bislang unbeantwortet. Laut Kaufvertrag ist der späteste Fertigstellungstermin der 31.07. Leider sind im Vertrag keine Konsequenzen definiert.
Folgende Fragen stellen sich den gefrusteten Bewohnern:
Was gibt es für Möglichkeiten nach dem 31.07, muss man bis zum St.Nimmerleinstag warten bis das ganze vollendet wird? Kann man selbständig Handwerker beauftragen?
Es wurden Eigenleistungen erbracht. Die Vergütung hierfür ist bislang nicht erfolgt. Gesetzte Frist ist mittlerweile abgelaufen. Wie geht man am besten vor?
Und zuletzt weil am wenigsten schmerzlich die Mängelbeseitigung. Frist wurde gesetzt und wenn diese abläuft erfolgt noch eine zweite und letzte Nachfrist. Sollten anschließend eigene Handwerker beauftragt werden, kann man die Kosten über die vorhandene Bürgschaft wieder zurück bekommen und was passiert wenn der Mangel später nicht anerkannt wird? Anscheinend ist ja eine Aufnahme in die Mängelliste noch keine Annahme des Bauträgers.
Auf jeden Fall schon mal danke fürs lesen (ist etwas länger
geworden
) und noch besser wären natürlich ein paar hilfreiche
Antworten
.