Hausbepflanzung

Ein Haus ist mit Kletterpflanzen bepflanzt. Der Vermieter hat den Mieter darum gebeten, diese, sollten sie dem Fensterrahmen zu nahe kommen, zu entfernen.

Ist der Mieter verpflichtet diesem Wunsch nachzukommen? Im Mietvertrag ist eine entsprechende Passage, die ihn dazu verpflichten würde, nicht vorhanden.

… und wo liegt das eigentliche Problem, dass man der Bitte des Vermieters nicht nachkommen möchte?
Zwei mal im Jahr mit der Küchenschere ein paar Pflanztriebe abschneiden kann es ja nicht sein, bei neutraler Betrachtungsweise.

vnA

Moin,uussaa,

Ist der Mieter verpflichtet diesem Wunsch nachzukommen?

natürlich nicht. Der Vermieter hingegen ist berechtigt, mit der Pflege einen Fachmann zu beauftragen und die Kosten den Mietern in Rechnung zu stellen. Da wird sicher auch ein Gerüstbau notwendig, da der Mieter dem Fachmann das Betreten der Wohnung verwehren kann.

Gruß Ralf

Ein Haus ist mit Kletterpflanzen bepflanzt. Der Vermieter hat
den Mieter darum gebeten, diese, sollten sie dem Fensterrahmen
zu nahe kommen, zu entfernen.

Und, hat der Mietinteressent zugestimmt?

Ist der Mieter verpflichtet diesem Wunsch nachzukommen? Im
Mietvertrag ist eine entsprechende Passage, die ihn dazu
verpflichten würde, nicht vorhanden.

Ja, wenn der Mietinteressent die Bitte des Vermieters akzeptiert hat. Denn es ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der genauso gültig ist wie ein schriftlicher Vertrag - bloß schwerer beweisbar.

Wolfgang D.